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E-Rechnung – Update 2024/2025

Die verpflichtende E-Rechnung für Deutschland ab 01.01.2025

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Beschreibung

Die E-Rechnung steht aktuell vor der größten Veränderung ihrer Geschichte! Die EU-Kommission hat am 08.12.2023 die Initiative ViDA (VAT in the Digital Age = Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) veröffentlicht, die darauf abzielt, die Mehrwertsteuer-Deklaration & -Erhebung in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu digitalisieren. Ziel ist die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Rahmens für umsatzsteuerliche digitale Meldepflichten. ViDA beinhaltet u. a. auch die Verpflichtung zur elektr. Rechnungsstellung ab dem 01.01.2028.

 

In Deutschland wurde parallel dazu die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt. Mit dem am 22.03.2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz müssen E-Rechnungen auf der Eingangsseite ab dem 01.01.2025 verpflichtend angenommen werden. Die bereits in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind laut Gesetzgeber konform mit der neuen Norm EN 16931. Auf der Ausgangsseite bestehen noch längere Übergangszeiträume zur Verwendung der bisherigen unstrukturierten Rechnungsformate (Papier, PDF etc.).

 

In unserem aktuellen Online-Seminar erfahren Sie u. a.:

 

  • wie Sie sich auf die E-Rechnungspflicht bereits jetzt optimal vorbereiten können,

  • mit welchem Rechnungsformat (xml-Format) Sie sich vertraut machen müssen,

  • wie die aktuellen Vorgaben im Bereich B2B/B2C & B2G konkret aussehen,

  • welche gesetzlichen Änderungen seitens der EU geplant sind,

  • wie lange Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt sind,

  • welche Vereinfachungen es für KMU´s gibt, uvm. [...].

 

TANGENS-Plus: Im Rahmen unserer Online-Schulung erhalten Sie neben den aktuellen Informationen zum verabschiedeten Wachstumschancengesetz auch Checklisten, die Ihnen bei der umfassenden Umstellung auf die neue E-Rechnung, sowohl im Debitoren- als auch im Kreditorenbereich bei der praktischen Umsetzung nützlich sind.

  1. Die E-Rechnung im bereits einheitlichen XML-Standard für Deutschland

 

    1. Beispiel XRechnung

      1. Gesetzliche Vorgaben (Bundes- und Landesebene)

      2. Kernelemente einer E-Rechnung / XRechnung

      3. XRechnung als Anwenderspezifikation der EU-Norm EN 16931

      4. Pflichtangaben in der XRechnung

      5. Übertragungsmöglichkeiten

    2. Beispiel ZUGFeRD

      1. Erläuterungen und Vorteile – Aufbau des Hybrid-Formats

      2. ZUGFeRD – Profile

 

  1. Erläuterung der unterschiedlichen E-Invoicing-Modelle

 

    1. Einleitung

    2. Tax-Reporting-System (Post-Audit-Modell)

    3. Clearance-System (real-time reporting)

    4. Unterschiede & Gemeinsamkeiten

 

  1. Beispiele bestehender E-Rechnungs-Plattformen anderer EU-Staaten

 

    1. Italien – Sdl (Sistema di Interscambio)

    2. Frankreich – PPF (Portail Public de Facturation)

 

  1. Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung in ganz Europa – EU-Staaten

 

    1. EU-Bestrebungen zu einem einheitlichen Standard

    2. Zeitplan des ViDA-Entwurfes

 

  1. Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab 01.01.2025

 

    1. Einleitung

    2. Ermächtigungsantrag Deutschlands nach Art. 395 MwStSystRL

    3. Wachstumschancengesetz vom 17.11.2023

      1. Definition E-Rechnung § 14 Abs. 1 S.3 und Nr. 1 UStG

      2. Ersatzloser Wegfall der Zustimmung des Empfängers § 14 Abs. 1 S. 5 UStG

      3. Möglichkeiten der Verwendung anderer Formate § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG

      4. Verpflichtung zur E-Rechnung im Bereich B2B § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG

      5. Möglichkeit für andere Formate § 14 Abs. 6 letzter Satz UStG

      6. Übergangsregelungen § 27 Abs. 39 Nr. 1-3 UStG

      7. Rechnungen und Kleinbeträge

      8. Fahrausweise als Rechnungen § 34 UStDV

      9. Ankündigungen des BMF im Gesetzgebungsverfahren

      10. Aktuelles zum neuen Gesetz zur E-Rechnung

    4. Praktische Tipps zur Umsetzung ab 01.01.2025

      1. Checklisten für Unternehmen zur Umsetzung der neuen E-Rechnung

    5. Einzuführendes Meldesystem für Deutschland

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

16.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 41841
Details und Ablauf

30.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49729
Details und Ablauf

07.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49730
Details und Ablauf

28.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49731
Details und Ablauf

11.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49732
Details und Ablauf

22.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49733
Details und Ablauf

29.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49734
Details und Ablauf

26.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Buchungsnummer: 49736
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Dipl.-Finanzwirt Elmar Mohl

Mohl, Elmar ANTRAGO
  • Herr Mohl ist als Fachprüfer-Umsatzsteuer bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW tätig und referiert seit 2010 im Bereich der elektronischen Rechnungslegung und Archivierung mit all ihren Besonderheiten in der Praxis.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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