Webinar

Neue Ursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum (PEM) ab 01.01.2025

PEM-Übereinkommen bringt neue Ursprungsregeln & erleichtert das Präferenzmanagement

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Für den Warenverkehr zwischen der EU und einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone sind bereits seit 1. September 2021 großzügigere, alternative Präferenzregeln optional anwendbar. Zum 01. Januar 2025 werden diese zum Standard im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM-Übereinkommen). Eine Auswahlmöglichkeit besteht dann nicht mehr!

 

Als „Transitional Rules“ oder „Alternative Ursprungsregeln“ können diese großzügigen Regeln jetzt schon für den Warenverkehr zwischen der EU und Albanien, den Färöer-Inseln, Georgien, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Island, Jordanien, Moldawien, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz sowie Westjordanland und Gaza-Streifen eingesetzt werden. Die derzeitige Auswahlmöglichkeit hat Auswirkung auf die aktuelle Gestaltung der Ursprungsnachweise (Lieferantenerklärungen, Ursprungserklärungen, Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1), um die Einhaltung des sog. Verbots des Vermischens nachprüfbar zu gewährleisten.

 

Die Neuerungen umfassen u. a. eine auf 15 % erhöhte Toleranzregel, den Wegfall des Draw-Back-Verbotes, einfachere Listenbedingungen, wie z. B. die Erhöhung der Wertgrenzen für Vormaterialien aus Drittländern, erstmals die Anwendung einer Durchschnittswertkalkulation sowie die einfachere Dokumentation der Kumulierung durch den Wegfall der EUR-MED-Nachweise. Des Weiteren gibt es auch erstmalig eine Rechtsgrundlage für eine elektronische Warenverkehrsbescheinigung.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar lernen Sie die neuen Regelungen kennen, um die internen Präferenz-Prozesse entsprechend rechtskonform anpassen und optimieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen & geklärt werden.

  1. Neue Regelungen & Definitionen im Überblick

 

  1. Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation

 

  1. Großzügigere erzeugnisspezifische Ursprungsregeln

 

  1. Minimalbehandlung

 

  1. Toleranzregeln

 

  1. Kumulierung

 

  1. Umsetzung der Prinzipien des Präferenzrechts

 

  1. Verbot der Zollrückvergütung (sog. Draw-Back-Verbot)

 

  1. Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen

 

  1. Klärung weiterer Teilnehmerfragen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

06.06.2024 14:00 - 16:00 Uhr
Buchungsnummer: 47515
Details und Ablauf

26.09.2024 14:00 - 16:00 Uhr
Buchungsnummer: 47516
Details und Ablauf

Referentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann

Schumann, Gesa ANTRAGO
  • Fachreferentin ist Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann. Frau Schumann ist eine sehr anerkannte Fachreferentin auf dem Gebiet des Zollrechts und Autorin einschlägig bekannter Fachliteratur im Bereich des Zoll- & Außenwirtschaftsrechts.

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Telefon: 03421 / 9034-50
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