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Lieferantenerklärungen (LE & LLE) kompakt & aktuell 2024

Lieferantenerklärungen (LE) & Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) unter Beachtung des Unionszollkodex (UZK)

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union wird der präferenzielle Ursprung durch die Lieferantenerklärung nachgewiesen. Diese werden vom Lieferanten der Ware eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Zollbehörden ausgestellt.

 

Zur Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen in der Europäischen Union muss der Ausführer in der Lage sein, den präferenziellen Status der an ihn gelieferten Waren zu belegen. Lieferantenerklärungen dienen dabei in erster Linie

 

  • als Vorpapiere zur Dokumentation der Ursprungseigenschaft bei der Ausstellung von Präferenznachweisen (Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungserklärungen),

  • als Nachweis der Ursprungseigenschaft beim EU-internen Handel für die spätere Ausstellung von Folge-Lieferantenerklärungen durch Handelsunternehmen oder

  • als Ursprungsnachweise für Vormaterialien bei einer Präferenzkalkulation durch einen Hersteller von Folgeerzeugnissen.

 

Der Aussteller einer Lieferantenerklärung trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärung gegenüber seinem Kunden und ggf. den Zollbehörden. Eine zu Unrecht ausgefertigte Lieferantenerklärung kann auch zivilrechtliche, steuerrechtliche, straf- bzw. bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

In unserem Online-Seminar werden praxisnah alle wichtigen Regelungen für die Erstellung von Lieferantenerklärungen nach tagesaktuellem Rechtsstand erläutert.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

  1. Lieferantenerklärungen allgemein

 

    1. Sinn und Zweck, Bedeutung

    2. Arten von Lieferantenerklärungen

    3. Verwendung von Lieferantenerklärungen

    4. Differenzierung für den präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprung

 

  1. Nicht-präferenzieller Ursprung

 

    1. Anwendungsbereich, Ursprungsregeln

    2. Überblick über die veränderten Ursprungsregeln des EU-Zollkodex und der dazugehörigen Durchführungsverordnung

    3. Ursprungsnachweise

      1. Innergemeinschaftliche Nachweise zur Vorlage bei der IHK

      2. Internationale Ursprungsnachweise

 

  1. Überblick über das Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union als Rechtsrahmen für die Lieferantenerklärungen

 

  1. Präferenzursprung als Voraussetzung für die Lieferantenerklärung

 

    1. Exemplarische Darstellung der Ursprungsregeln anhand eines Ursprungsprotokolls im Pan-Euro-Med-Standard sowie nach dem neuen CETA-Abkommen mit Kanada

    2. Vollständige Gewinnung/Herstellung

    3. Ausreichende Be- oder Verarbeitung

    4. Besonderheiten bei der Ursprungsprüfung (allgemeine Toleranzen, Kumulierungsmöglichkeiten anhand von Beispielen)

    5. Präferenzkalkulation im Unternehmen

    6. Übungen, Beispiele aus der Praxis

 

  1. Formelle Anforderungen an Lieferantenerklärungen nach VO (EU) 2015/2447 im Vergleich zu den Rechtsvorschriften

 

    1. Angabe des richtigen Ursprungslandes (EEC, CE, CEE, EU, Europäische Gemeinschaft, Europäische Union, EWR oder Deutschland)

    2. Die richtige Erklärung zur Kumulierung

    3. Zeitliche Gültigkeit von Lieferantenerklärungen

    4. Vereinfachungen (z. B. Unterschriften, E-Mail, Telefax)

    5. Dokumentation, Aufbewahrungspflichten

 

  1. Prüfungsmöglichkeiten durch Auskunftsblatt INF 4 und ergänzende Prüfungsverfahren durch die Zollbehörden

 

  1. Privatrechtliche Absicherung

 

  1. Konsequenzen bei unrichtiger Ausstellung von Lieferantenerklärungen

 

    1. Privatrechtliche Konsequenzen

    2. Strafrechtliche Konsequenzen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

17.06.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43331
Details und Ablauf

11.09.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43332
Details und Ablauf

11.11.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43333
Details und Ablauf

17.12.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43334
Details und Ablauf

Referent

Herr Dipl.-Finanzwirt Udo Röser

Röser, Udo (Dipl.-Finanzwirt) ANTRAGO
  • langjähriger Dozent auf dem Rechtsgebiet des Allgemeinen Warenursprungs und der Präferenzen an der Fachhochschule des Bundes

  • erfahrener Fachreferent und Inhouse-Projekttrainer

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Telefon: 03421 / 9034-50
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