Webinar

Warenursprung & Präferenzen (WuP) kompakt & aktuell 2024

Praxisseminar einschließlich Änderungen durch den Unionszollkodex (UZK)

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Zollpräferenzen sind ein wichtiges Mittel zur Absatzförderung beim Export. Die Europäische Union unterhält mit vielen Staaten Handelsabkommen, in deren Rahmen Waren mit Ursprung in der Europäischen Union im Bestimmungsland zollermäßigt oder sogar zollfrei eingeführt werden können. Die hierdurch erzielten finanziellen Vorteile erleichtern den Marktzugang, festigen bestehende Märkte und nehmen damit im strategischen Marketing eine wichtige Rolle ein.

 

In unserem Online-Seminar werden die präferenziellen Ursprungsregeln ausführlich erläutert. Der Fachreferent gibt einen detaillierten Überblick über alle derzeit bestehenden Handelsregelungen der EU und geht dabei auf aktuelle Abkommen ein, z. B. das CETA-Abkommen mit Kanada (CA), das JEFTA-Abkommen mit Japan (JP), das TCA-Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) und die veränderten Regeln des Regionalen Übereinkommens der Pan-Euro-Med-Präferenzursprungsregeln.

 

Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen werden die Ursprungsregeln als Grundlage für die betriebliche Präferenzkalkulation erläutert.

 

Der Nachweis der Ursprungseigenschaft wird im Export durch sogenannte Präferenznachweise erbracht. Für die Lieferung an Kunden innerhalb der EU erfolgt der Ursprungsnachweis durch Lieferantenerklärungen. Die Teilnehmer*innen lernen die verschiedenen Arten von Ursprungsnachweisen und Lieferantenerklärungen kennen. Der Fachreferent gibt wichtige Hinweise zur Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungserklärungen (externer Handel) sowie von Lieferantenerklärungen (interner EU-Handel).

 

Außerdem werden die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln behandelt. Handelspolitische Maßnahmen gegenüber Waren mit anderem nicht-präferenziellen Ursprung erschweren häufig den Marktzugang eigener heimischer Produkte zu fremden Märkten. Für die Anwendung solcher handelspolitischen Maßnahmen sind der nicht-präferenzielle Ursprung und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen von wesentlicher Bedeutung.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

  1. Warenursprung und Präferenzen im Überblick

 

    1. Nichtpräferenzieller Ursprung nach dem UZK (Unionszollkodex)

    2. Präferenzen (Freiverkehrspräferenzen/Ursprungspräferenzen)

    3. Herkunftsangabe „Made in …“

 

  1. Der nichtpräferenzielle Warenursprung

 

    1. Bedeutung und Anwendungsbereich

    2. Abgrenzung zum Präferenzursprung

    3. Begründung des nichtpräferenziellen Ursprungs

 

  1. Präferenzen

 

    1. Überblick über die Präferenzbeziehungen der Europäischen Union (z. B. CETA-Abkommen mit Kanada, JEFTA-Abkommen mit Japan, TCA-Abkommen mit dem Vereinigten Königreich)

    2. Ausblick auf künftige Regelungen

    3. Freiverkehrspräferenzen

    4. Ursprungspräferenzen

 

  1. Präferenzursprung

 

    1. Aufbau einer Präferenzregelung (Abkommen, Ursprungsprotokoll)

    2. Ursprungsregeln

      1. Vollständige Gewinnung/Herstellung

      2. Ausreichende Be- oder Verarbeitung: Verarbeitungsliste des Anhangs II / Allgemeine Toleranz (ggf. auch „textile Toleranzen“) / Minimalbehandlungen

      3. Kumulierungen

    3. Der Ursprung in der betrieblichen Praxis

      1. Innerbetriebliche Nachweise und Dokumentationen/Lieferantenerklärungen

      2. Innerbetriebliche Präferenzkalkulation

    4. Besonderheiten im Warenverkehr mit Kanada (CETA-Ursprungsregeln)

    5. Besonderheiten im Warenverkehr mit Japan (JEFTA-Ursprungsregeln)

    6. Besonderheiten im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich (TCA-Ursprungsregeln)

 

  1. Präferenznachweise

 

    1. Formelle Nachweise

      1. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED

      2. Sonstige Nachweise (A.TR, Form A)

    2. Formlose Nachweise (Ursprungserklärung, Ursprungserklärung EUR-MED, Erklärung zum Ursprung)

    3. Der „ermächtigte Ausführer“

    4. Der „registrierte Ausführer“

 

  1. Lieferantenerklärung

 

    1. Bedeutung (Sinn und Zweck von Lieferantenerklärungen)

    2. Langzeitlieferantenerklärungen nach der VO (EU) 2015/2447

    3. Formelle Anforderungen

    4. Inhaltliche Gestaltung (Pflichtangaben, ergänzende Angaben)

    5. Zusammenfassung der aktuellen Änderungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

06.06.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43325
Details und Ablauf

26.09.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43326
Details und Ablauf

25.11.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 43327
Details und Ablauf

Referent

Herr Dipl.-Finanzwirt Udo Röser

Röser, Udo (Dipl.-Finanzwirt) ANTRAGO
  • langjähriger Dozent auf dem Rechtsgebiet des Allgemeinen Warenursprungs und der Präferenzen an der Fachhochschule des Bundes

  • erfahrener Fachreferent und Inhouse-Projekttrainer

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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