Seminar

Lieferantenerklärungen aktuell 2024

Korrekte Erstellung, Prüfung & Anforderung von Lieferantenerklärungen (LE) & Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) nach UZK

Einsteiger Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Innerhalb der Europäischen Union wird der vereinfachte Ursprungsnachweis durch die Lieferantenerklärung erbracht. Lieferantenerklärungen dienen EU-ansässigen Exporteuren als vorgeschriebene Nachweise für die Beantragung/Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder einer Ursprungserklärung.

 

Exporteure in der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Lieferantenerklärungen anzufordern. Vor Verwendung der Lieferantenerklärungen bzw. vor der Aufnahme der Lieferantenerklärungen in die betriebsinterne Dokumentation, sind unbedingt Echtheit und Richtigkeit der Dokumente zu prüfen. Lieferantenerklärungen sind für zollamtliche Prüfungszwecke zur Verfügung zu halten.

 

Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die Präferenzursprungsregeln der Freihandelsabkommen beherrschen, wenn sie Schadensersatzansprüche – wegen falscher Erklärungen gegenüber den belieferten Exporteuren – vermeiden wollen.

 

In unserem Seminar werden die Regelungen für die korrekte Erstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft auf der Grundlage des aktualisierten Zollkodex der Union (UZK) ausführlich vermittelt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen der Schulung gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

  1. Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten der sechs wichtigsten verschiedenen Lieferantenerklärungen in der EU

 

  1. Überblick über das Warenursprungs- und Präferenzrecht der EU als Voraussetzung für die rechtskonforme Ausfertigung von Lieferantenerklärungen

 

  1. Formelle Voraussetzungen/Optimierungsmöglichkeiten nach den aktualisierten Durchführungsrechtsakten zum UZK (DVO (EU) 2015/2447 sog. UZK-IA)

 

  • Vorgeschriebene Textfassungen, Verwendung von Vordrucken

  • Angabe des Ursprungslandes (EU, EEC, Europäische Union, Europäische Gemeinschaft, Deutschland usw.) sowie der Präferenzverkehrsländer (z. B. Serbien, Südkorea, Peru, Georgien, Großbritannien, Neuseeland), Verwendung von Abkürzungen

  • Besonderheiten bei Japan und bei Anwendung der Transitional Rules

  • Zulässige Vereinfachungen (z. B. Verzicht auf Unterschriften, elektronische Übermittlung, papierlose Abwicklung, Lieferantenportale)

  • Tagesaktuelle Unterstützung durch die Datenbank WuP online

  • Besonderheiten bei Langzeit-Lieferantenerklärungen (z.B. Zolltarifposition, Geltungsdauer, Widerrufsverpflichtung, nachträgliche Ausstellung)

  • Dokumentationspflichten, Aufbewahrungspflichten, elektronische Archivierung

  • Ausblick auf Änderungen des UZK-IA zum 01.01.2025

 

  1. Ursprungsregeln als nachprüfbare Voraussetzung für die Lieferantenerklärung aufgrund traditioneller und moderner Freihandelsabkommen (z. B. EU-Serbien oder EU-Großbritannien)

 

  • EU-ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitungen (Verarbeitungsliste, Berechnung von Wertregeln, Präferenzkalkulation)

  • Hinweis auf Besonderheiten: Minimalbehandlungen, Toleranzen, Kumulierungen

  • Alternative Ursprungsregeln (sog. Transitional Rules)

 

  1. Prüfungsmöglichkeiten durch die Zollverwaltung

 

  • Auskunftsblatt INF 4, Hinweise für die vereinfachten Verfahren ermächtigter Ausführer (EA) und registrierter Ausführer (REX)

  • EU-weite Prüfung der Lieferantenerklärungen durch die Zollbehörden

 

  1. Konsequenzen und Sanktionen bei unzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung (LE) oder Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE)

 

  1. Diskussion & Beantwortung von Fragen zum Thema Lieferantenerklärungen

Termine

27.06.2024 09:00 - 17:00 Uhr
Nürnberg
Buchungsnummer: 46176
Details und Ablauf

07.08.2024 09:00 - 17:00 Uhr
Erfurt
Buchungsnummer: 46177
Details und Ablauf

14.08.2024 09:00 - 17:00 Uhr
Hannover
Buchungsnummer: 46178
Details und Ablauf

30.10.2024 09:00 - 17:00 Uhr
Osnabrück
Buchungsnummer: 46179
Details und Ablauf

Referentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann

Schumann, Gesa ANTRAGO
    • Renommierte Fachreferentin unserer Fachveranstaltung ist Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann. Frau Schumann ist eine angesehene Expertin auf dem Gebiet des Zoll-, Warenursprungs- & Präferenzrechts sowie Autorin einschlägig bekannter Fachliteratur im Bereich des Zoll- & Außenwirtschaftsrechts.

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E-Mail: info@tangens-akademie.de
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