Webinar

Zollvorteile bei der Ausfuhr mit Präferenznachweisen 2024

Zollvergünstigungen der Freihandelsabkommen richtig nutzen!

Einsteiger Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Aufgrund von Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit vielen Partnerländern weltweit, wie Schweiz, Norwegen, Türkei, Israel, Ägypten, Südkorea, Ukraine, Mexiko, Japan oder seit dem BREXIT mit dem Vereinigten Königreich usw., können Waren mit EU-Präferenzursprung zollbegünstigt oder sogar zollfrei in diese Länder eingeführt werden.

 

Die hierdurch erzielten finanziellen Vorteile erleichtern den Marktzugang im Partnerland und nehmen eine wichtige Rolle im strategischen Marketing ein. Zollpräferenzen sind damit wichtige Exportförderungsmittel.

 

Die erforderlichen Präferenznachweise (z. B. Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, Ursprungserklärung auf der Rechnung) dürfen beim Export von Waren erst erstellt werden, wenn die Ursprungsregelungen nachprüfbar erfüllt sind. Diese teilweise umfangreichen Rechtsgrundlagen sind vor der Ausstellung der Exportnachweise zu prüfen und revisionssicher zu dokumentieren. Insbesondere das neue Handels- und Kooperationsabkommen EU-GB (sog. TCA) weicht ganz erheblich von den traditionellen Freihandelsabkommen ab.

 

Ziel unseres Online-Seminars ist es, die Teilnehmer*innen mit den Rechtsgrundlagen, der Systematik und der praktischen Handhabung der Präferenzursprungsregeln der EU vertraut zu machen, um die Außenhandelsgeschäfte mit Partnerländern reibungslos abzuwickeln und ggf. die vom Hauptzollamt bewilligten Vereinfachungen des ermächtigten Ausführers oder des registrierten Ausführers (sog. REX-Verfahren) ordnungsgemäß anzuwenden. Ebenfalls soll bei Zollbetriebsprüfungen oder Nachprüfungen aufgrund internationaler Ersuchen kein Schaden entstehen, da die Präferenzregelungen nachweislich bestimmungsgemäß angewendet worden sind.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

  1. Überblick über alle Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union bzw. Gemeinschaft sowie ggf. Ausblick auf Verhandlungen mit neuen Partnerländern; Datenbank Warenursprung und Präferenzen online (WuP online)

 

  1. Systematik des Ursprungsrechts der Europäischen Union (präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprung, Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“), Rechtsgrundlagen (Freihandelsabkommen, UZK, einseitige Regelungen)

 

  1. Materielles Ursprungsrecht zur Feststellung der Ursprungseigenschaft

 

  • Begriffsbestimmungen, Prinzipien des Präferenzrechts (z. B. Territorialitätsprinzip, Nämlichkeitsprinzip)

  • Vollständiges Gewinnen oder Herstellen, Minimalbehandlungen

  • Ausreichendes Be- oder Verarbeiten sowie ausreichende Fertigung in der EU

  • Verarbeitungsliste, erzeugnisspezifische Regeln, Präferenzkalkulation, Wertdefinitionen

  • Toleranzregelungen, Kumulierungsbestimmungen

 

  1. Formelles Präferenzrecht

 

  • Antragsverfahren Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 bzw. EUR-MED, A.TR.

  • Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung (Unterschiede, Formvorschriften)

  • Vereinfachtes Verfahren des ermächtigten Ausführers (sog. EA-Bewilligung)

  • Vereinfachtes Verfahren des registrierten Ausführers (sog. REX-Verfahren)

  • Überblick Lieferantenerklärungen, Auskunftsblatt INF 4 nach UZK

  • Archivierung der Unterlagen, Dokumentationspflichten

 

  1. Nachträgliche Prüfung durch die Zollbehörden

 

  1. Konsequenzen bei unzulässiger Ausstellung eines Präferenznachweises

 

  1. Diskussion und Klärung noch offener Fragen zum Thema

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

Termin auf Anfrage
Buchungsnummer: 39836
Details und Ablauf

Referentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann

Schumann, Gesa ANTRAGO
  • Webinarleiterin ist Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann. Frau Schumann ist eine sehr anerkannte Fachreferentin auf dem Gebiet des Zollrechts und Autorin einschlägig bekannter Fachliteratur im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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