Webinar

Technologietransfer in der Exportkontrolle aktuell 2024

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Die Beachtung exportkontrollrelevanter Vorschriften zum Technologietransfer gewinnt für Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Zeitenwende immer mehr an Bedeutung. Dies macht nicht zuletzt die Einführung neuer technologiebezogener Exportkontrollen in Europa sowie die „Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit“ sowie die Verschärfung des deutschen Sanktionsstrafrechts in Bezug auf technische Unterstützung mehr als deutlich.

 

Die illegale Weitergabe von exportkontrollrelevantem Know-how (kontrollierte Technologie) kann negative Folgen für in Deutschland ansässige Unternehmen oder Forschungseinrichtungen aber auch für die innere Sicherheit Deutschlands und das friedvolle Zusammenleben der Weltgemeinschaft haben. Gelangt bestimmtes Know-how in die „falschen Hände“, wird der Wissensempfänger mitunter in die Lage versetzt, „kontrollierte Güter“ in unbegrenzter Stückzahl eigenständig herzustellen und missbräuchlich zu verwenden. Das Fehlverhalten des Unternehmens, welches das Know-how illegal weitergegeben oder technische Unterstützung geleistet hat, kann behördlich und medial sanktioniert werden. Der Widerruf oder die Nichterteilung von Genehmigungen sowie der Ausschluss von exportkontroll- oder zollrechtlicher Vereinfachungen können den Bestand des Unternehmens oder der Forschungseinrichtung ernsthaft gefährden. Die richtige Anwendung von bestehenden Exportkontrollbestimmungen zum Technologietransfer und das Verstehen neu initiierter Exportkontrollen der EU-Kommission und einzelner EU-Staaten ist entscheidend dafür, ob

 

  • Technologiebezogene Verbote rechtzeitig erkannt werden,

  • Technologiebezogene Genehmigungs- und Meldepflichten gegenüber dem BAFA und Behörden anderer EU-Staaten zu beachten sind,

  • Vereinfachungen bei der Beantragung von Genehmigungen beim BAFA möglich sind,

  • bestimmte Personen aus Geschäfts- oder Forschungsaktivitäten auszuschließen sind,

  • Beschränkungen beim Einsatz von Auslandspersonal im Inland zu beachten sind,

  • Zugriffe auf bestimmte Datenbanken spezifisch beschränkt werden müssen,

  • der Zugang zu Fertigungsstätten und Laboren zu beschränken ist,

  • das Überlassen von Gütern und deren Handhabung zu beschränken ist,

  • Lizenzverträge für die Weitergabe kontrollierter Technologie eine Genehmigung des BAFA oder Behörden anderer EU-Staaten voraussetzen oder die Weitergabe sogar verboten ist,

  • Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland oder Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland exportkontrollrechtlich relevant sein kann,

  • (Kriegs)verbrechen Dritter begünstigt werden,

  • Menschenrechtsverletzungen ungewollt gefördert werden,

  • Sanktionen gegen das betroffene Unternehmen, die Forschungseinrichtung, dessen Geschäftsleitung, Kanzler, Präsident, Vereinsvorstand oder Mitarbeitende möglich sind.

 

Unser Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen deutschen und EU-Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten & sicheren Umgang mit exportkontrollrelevantem Technologietransfer einschließlich technischer Unterstützung notwendig sind.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Technologiekontrolle und geht hierbei auf die einschlägigen Genehmigungs- & Verbotstatbestände ein. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Zeitenwände neu in Kraft getretene technologiebezogene Exportkontrollen in Europa und geplante weitere Maßnahmen der EU-Kommission werden dargestellt. Darüber hinaus wird die praktische Vorgehensweise bei der Bestimmung kontrollierter Technologie dargestellt (Klassifizierung). Übungsfälle und Hinweise zur unternehmensinternen Umsetzung von Technologiekontrollen sowie mögliche Sanktionen bei Verstößen runden unser Live-Webinar ab.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Auf Anfrage wird, insbesondere Forschungseinrichtungen, „INHOUSE“ ein passendes Seminar für das Verwaltungs- als auch für das Wissenschaftspersonal angeboten (Stichwort: Academia). Anfragen richten Sie bitte direkt an: inhouse@tangens-akademie.de.

  1. Einführung in die Technologiekontrolle

 

  • Beweggründe für die Kontrolle von Technologie und Technologiekontrollregime

  • Abgrenzung zwischen Gütern, Technologie und technischer Unterstützung

  • Arten der Weitergabe von Technologie

  • Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit

  • Neue technologiebezogene Exportkontrollen in Europa

 

  1. Genehmigungspflichtiger und verbotener Technologietransfer

 

  • Abgrenzung sonstige Rüstungsgüter vs. Dual-Use-Güter

  • Technologietransfer nach der Dual-Use-VO

  • Technologietransfer bei sonstigen Rüstungsgütern

  • Technologietransfer bei nationalen Dual-Use-Gütern

  • Technologietransfer bei Embargos

 

  1. Bestimmung kontrollierter Technologie

 

  • Klassifizierung von Technologie nach der Dual-Use-VO

  • Klassifizierung von Technologie nach der AWV

  • Übungsfälle

 

  1. Interne Umsetzung der Technologiekontrolle

 

  • Maßnahmen zur Umsetzung

  • Internal Compliance Programm (ICP)

  • Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte

  • Ahndung von Verstößen (u. a. neue Strafvorschriften in Deutschland, Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts in der EU)

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

12.11.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 47183
Details und Ablauf

Referent

Herr Sandro Kopidura

Kopidura, Sandro ANTRAGO
  • Fachreferent ist Herr Sandro Kopidura, Global Trade Compliance Officer. Herr Kopidura verfügt über umfangreiches Wissen in den Bereichen Zölle, Verbrauchsteuern, Exportkontrolle und grenzüberschreitendem Kulturgüterverkehr. Herr Kopidura bringt Erfahrungen aus seiner Tätigkeit bei der Zollverwaltung, dem BAFA, der Industrie und deutscher Spitzenforschung mit. Nebenberuflich ist er als Autor und Dozent tätig.

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