Webinar

Sofort-AfA für digitale Wirtschaftsgüter

Aktuelle Gesetzgebung und Anwendungsfragen

Fortgeschrittene Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021, welches am 22.02.2022 noch einmal aktualisiert wurde, hat das Bundesfinanzministerium Maßnahmen zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter sowie Betriebs- und Anwendersoftware angekündigt. Diese ermöglicht rückwirkend ab 01.01.2021 eine nur einjährige Abschreibung für diese Wirtschaftsgüter.

 

Mit der Vorankündigung wurden aber auch viele Fragen aufgeworfen, die es zu klären gilt. Vor allem ist es wichtig zu wissen, was unter Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zu verstehen ist. Was gehört alles zu den bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern, die die Digitalisierung fördern sollen?

 

Die angekündigte, untergesetzliche Regelung liegt nun aktuell in Form eines Entwurfes für ein BMF-Schreiben vor. In diesem Online-Seminar werden alle für Sie in der Buchhaltung, speziell Anlagenbuchhaltung, sowie in der Investitionsplanung wichtigen Informationen aus diesem Entwurf zusammengefasst. Verglichen werden die Neuregelungen mit den bislang geltenden Vorgaben, die damit bezüglich dieser Wirtschaftsgüter abgeschafft werden. Auch die Anwendung in der Handelsbilanz wird in diesem Webinar thematisiert.

  1. Das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 in Verbindung mit den Einkommensteuer-Richtlinien

 

    1. Die Entwicklung der GWGs seit 2007 bis heute

    2. Geplante Änderungen in der GWG-Abschreibung

    3. Grundvoraussetzungen für die Anerkennung eines GWGs

      1. Selbstständige Nutzbarkeit, selbstständige Bewertbarkeit, längerfristig dem Betrieb dienend, beweglich, abnutzbar

    4. Aufzeichnungspflichten und Prozessoptimierung für GWGs

    5. Trivialsoftware als materielles Wirtschaftsgut und Zuordnung zu den GWGs

    6. Anwendung der GWG-Regeln im Handelsrecht und IFRS

 

  1. Die neue Sofort-AfA für digitale Wirtschaftsgüter seit 01.01.2021

 

    1. Kernbereich der Digitalisierung

    2. Entwicklung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter

    3. Bilanzierung von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

    4. Definition „Computerhardware“

    5. Definition „Software“

    6. Anwendung der steuerlichen Sofort-AfA im Handelsrecht und IFRS

    7. Anregungen des IDW vom 22.02.2021 zur neuen steuerlichen Sofort-AfA

    8. Kontierungshilfe für IT-Equipment und Software

    9. Tipps zur Bilanzierung von Zubehör und Erweiterungen des IT-Equipments

 

  1. Was bedeutet ERP-Software?

 

    1. Bisherige rechtl. Grundlagen nach HGB und StR

    2. BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und IDW-Stellungnahme vom 18.12.2017

    3. Wie ist ein ERP-System aufgebaut und wie funktioniert es?

    4. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten für ERP-Systeme

    5. Abgrenzung Update, Upgrade und Generationswechsel

    6. Behandlung nachträglicher AHK bei ERP-Systemen

    7. Letztmalige Anwendung des BMF-Schreibens vom 18.11.2005

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (2)

03.06.2025 09:00 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 50298
Details und Ablauf

03.06.2025 09:00 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 50298
Details und Ablauf

15.12.2025 09:00 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 50299
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Uwe Jüttner

Jüttner, Uwe ANTRAGO
  • selbstständiger Berater und Dozent für Anlagenbuchhaltung

  • langjährige Erfahrungen in der Anlagenbuchhaltung eines großen Maschinenbau-Unternehmens

  • seit 2009 Präsident der European Management Accountants Association e.V.


Unser Video-Impuls

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