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Verpackungsgesetz (VerpackG) in der Praxis

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Beschreibung

Im Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten, dass sowohl Hersteller als auch Vertreiber von Waren stärker in die Pflicht nimmt.

 

Unabhängig von der Verpackungsmenge oder der Gewerbegröße muss sich gemäß des neuen Verpackungsgesetzes bereits seit dem 01.01.2019 jeder Hersteller, der verpackte Produkte in „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ in den Verkehr bringt, mittels einer Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen und sich vor dem erstmaligen Inverkehrbringen der Verpackungen bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“ (ZSVR) registrieren.

 

Seit dem 01. Juli 2022 sind zusätzlich Hersteller „aller“ Verpackungen registrierungspflichtig. Vertreiber dürfen nur solche Verpackungen zum Verkauf anbieten, die ordnungsgemäß registriert worden sind. Die registrierten Hersteller werden im Internet veröffentlicht. Verstöße können hierbei mit hohen Geldbußen geahndet werden. Zu den verpflichteten Vertreibern gehören jetzt auch Fulfillment-Dienstleister und Betreiber elektronischer Marktplätze.

 

In unserem Online-Seminar erhalten die Teilnehmer*innen einen kompakten und praxisorientierten Überblick über alle wesentlichen Änderungen und Pflichten, die sich aus dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) und der jüngsten Novelle ergeben.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

  1. Das neue Verpackungsgesetz 2019

 

    1. Systembeteiligungspflicht

    2. Registrierungsplicht

    3. Datenmeldung

    4. Einführung der Zentralen Stelle, ZSVR

 

  1. Novelle des Verpackungsgesetzes 2021

 

    1. Registrierungspflicht für „alle“ Verpackungen

    2. Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister als neue Verpflichtete

    3. Neue Quotenvorgaben für die Getrenntsammlung

    4. Minder-Rezyklatanteile für bestimmte Verpackungen

    5. Neue Nachweispflichten für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen im sog. B2B-Bereich

    6. Vorgaben zu Mehrwegalternativen bei bestimmten Einwegverpackungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

19.11.2024 08:30 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 39134
Details und Ablauf

Referent

Herr Dr. Markus W. Pauly

Pauly, Markus W. (Dr.) ANTRAGO
  • Rechtsanwalt und Gründer der PAULY Rechtsanwälte in Köln mit den Schwerpunkten: Abfall-, Immissionsschutz- und Umweltrecht

  • Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der RWTH Aachen

  • Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen

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