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Asbest auf Baustellen: Neue Gefahrstoffverordnung, neue LAGA M 23

Was ändert sich bei Erkundung, Einstufung, Entsorgung & Umgang?

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

In der Vergangenheit wurde eine Vielzahl von asbesthaltigen Baustoffen verwendet. Da aber eingeatmete Asbestfasern karzinogen wirken können, wurde nicht nur das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest bzw. asbesthaltigen Produkten verboten. Auch beim Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen (Rückbau und Sanierung von Bauwerken) sind u. a. gefahrstoffrechtliche (arbeitsschutzrechtliche) und kreislaufwirtschaftsrechtliche (abfallrechtliche) Vorschriften zu beachten, wie die Gefahrstoffverordnung und die LAGA Vollzugshilfe M 23 zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.

 

Im Juni 2024 hat das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf der neuen GefahrStoffV veröffentlicht. Die Novelle dieser Verordnung soll auf Basis dieses Referentenentwurfs noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die LAGA M 23 wurde als Vollzugshilfe für die Behörden bereits in vielen Bundesländern eingeführt, in einigen Ländern wird es aber abweichende Vollzugsregeln zur Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle geben. Die Auswirkungen auf die Baupraxis werden sowohl für öffentliche und private Bauherren und Planer als auch für Bauunternehmer erheblich sein.

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar erhalten Baupraktiker*innen einen kompakten Überblick zu den weitreichenden Änderungen der neuen Gefahrstoffverordnung und der neuen LAGA M 23 sowie deren Auswirkungen auf die Praxis.

  1. In welchen Bauabfällen kann Asbest vorkommen?

 

  1. Wann besteht eine Asbesterkundungspflicht gemäß neuer GefStoffV?

 

  1. Wann besteht gemäß Asbest-Richtlinie ein Sanierungserfordernis für asbesthaltige Bausubstanz?

 

  1. Wann ist Bauabfall gemäß LAGA M 23 (2023) asbesthaltig und wann gefährlicher Abfall?

 

  1. Wie ist asbesthaltiger Baustoff zu entsorgen?

 

  1. Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

13.11.2024 13:00 - 14:30 Uhr
Buchungsnummer: 50469
Details und Ablauf

15.01.2025 13:00 - 14:30 Uhr
Buchungsnummer: 52341
Details und Ablauf

19.03.2025 13:00 - 14:30 Uhr
Buchungsnummer: 52342
Details und Ablauf

30.04.2025 13:00 - 14:30 Uhr
Buchungsnummer: 52343
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt Holger Seit

Seit,-Holger-ANTRAGO
  • Herr Seit ist seit 2000 Geschäftsführer im Landesverband Bayerischer Bauinnungen, München.

  • Durch Mitarbeit in fachlichen Arbeitskreisen wirkte er an der Entwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts (Abfall- und Entsorgungsrecht für Bauabfälle, Recyclingbaustoffe und Bodenaushub) mit.

  • Herr Seit ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München und der Akademie Landschaftsbau Weihenstephan und Dozent an der Bayerischen BauAkademie Feuchtwangen.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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