Webinar

Sachzuwendungen 2024 in der Lohnsteuer

Aktuelle Praxis der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmende

Fortgeschrittene Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Sachzuwendungen nutzen Unternehmen, um Arbeitnehmer*innen neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist notwendig, um die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- resp. Abgabenlast senken zu können.

 

Unser eintägiges Online-Seminar informiert detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung. Das verschafft Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten. Die Vielzahl der im Live-Webinar erläuterten Arten von Sachbezügen ermöglicht zudem einen Überblick über die bestehenden Varianten in der Praxis.

 

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmer*innen grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer*innen. In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungsmöglichkeiten zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen gegeben.

 

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

  1. Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten

 

  • z. B. Hilfs- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, Konzernklausel

 

  1. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs

 

  • günstige Internetangebote, Wahlrechte, Abschlag von 4 %, vereinfachte Vorteilsermittlung mit dem Arbeitgeberaufwand (z. B. bei „Firmenfitness“)

 

  1. 50 €-Sachbezugsfreigrenze

 

  • Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/ pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Verpackungs- und Versandkosten, Firmenfitnessmitgliedschaften und Vorteilsermittlung bei zusätzlich erworbenen Lizenzen, Gewährung von Versicherungsschutz: Beiträge in eine Krankenzusatz-/ Krankentagegeld-/ Pflegezusatzversicherung, Zufluss der Beiträge bei Prüfung der 50 €-Grenze?, 50 €-Grenze bei Beiträgen in eine Gruppenunfallversicherung?

 

  1. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse

 

  • Aufmerksamkeiten: u. a. persönliche Ereignisse im privaten (Geburtstag etc.) und auch beruflichen Bereich (z. B. Dienstjubiläum), Aufmerksamkeiten an Angehörige; Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn): z. B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport/ Anmietung von Sportflächen, Fitnessraum/ Fitnessstudio im Betrieb, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille, „gesundheitsgerechte“ Büroausstattung, Getränke- und Genussmittel im Betrieb, Kunden- und Geschäftsessen, „Einkaufs-App“, „Deskbike“-Gestellung

 

  1. Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für (ÖPNV-) Fahrten zur Arbeit

 

  • z. B. „Deutschlandticket“ und Ausdehnung der Steuerfreiheit per BMF-Schreiben, steuerfreie Job-Ticket-/ Fahrkartenüberlassung/ Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Anrechnung auf Entfernungspauschale des Mitarbeiters, Pauschalierungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Anrechnung, Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung, bei Gehaltsumwandlung ggf. 50 €-Grenze, Fahrtkostenzuschüsse

 

  1. Firmenwagengestellung

 

  • z. B. Fahrten zur Arbeit: u. a. keine Fahrten für einen ganzen Monat, Home-Office-Tätigkeit, Nichtansatz der Nutzungswerte, Wahlrechte für Fahrten Wohnung-Arbeit; Ansatz der vollen Nutzungswerte, nachträglich „freigeschaltete“ Sonderausstattung, Pauschalierung des Sachbezugs (z. B. nach der 0,03 %-Regelung) für die Fahrt zur Arbeit: Anwendung der 15-Tage-Regelung und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit), anteilige Kürzung der 15-Tage-Regelung (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit), Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“, den Sachbezug mindernde Nutzungsentgelte nebst Rückzahlung, Garagen-AfA des Mitarbeiters als Nutzungsentgelt?, Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, doppelte Haushaltsführung, Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/ zur Sonderausstattung/ Leasingsonderzahlung, Kostendeckelung und Leasingsonderzahlung, Wechsel zwischen Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode, Schätzung von Benzinkosten bei Fahrtenbuchmethode zulässig?

 

  1. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

 

  • Sachbezugsminderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen, besondere Förderung reiner E-Fahrzeuge („Viertelregelung“), aktuelle Anhebung der Bruttolistenpreisobergrenze bei der ¼-Regelung, Stromkosten, Akkuwechsel statt Strombetankung und Folgen für die Sachbezugsermittlung, pauschaler Auslagenersatz/ Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause und Möglichkeit des Einzelnachweises, nicht „nutzbare“ Lademöglichkeit im Betrieb = höhere Pauschale beim Auslagenersatz?, Nutzung von Arbeitgeber-Ladestationen im Stadtgebiet, Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung)

 

  1. Elektro-Bikes

 

  • Überlassung von Fahrradzubehör, Abgrenzung „große“ und „kleine“ E-Bikes, Halbierung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, verbesserte Förderung bei Gehaltsumwandlung, E-Scooter/ Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter*innen (Angehörige), Übereignung an bzw. verbilligter Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ und „großer“ E-Bikes durch Mitarbeiter*innen und Pauschalierung, „Restwert“-Ermittlung des gebrauchten Bikes abhängig von unterschiedlichen Leasinglaufzeiten

 

  1. Betriebsveranstaltungen

 

  • u. a. Freibetrag von 110 €, Ermittlung und Aufteilung der Gesamtkosten, Geschenke (u. a. „60 €-Sonderregelung“), Tombola, Feier für Führungskräfte, „berufliche“ Teilnahme, Ermittlung der Kosten je Teilnehmer, Begleitpersonen, betriebsfremde Personen (z. B. Kunden), Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter*innen (z. B. „Jubilarfeier“), Pauschalierung: z. B. bei Teilnahme von „Fremd-Arbeitnehmern“ und Kunden/ Geschäftspartnern

 

  1. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)

 

  • 110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/ Funktionswechsel, Verabschiedung, Jubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag neben Betriebsveranstaltungen

 

  1. Gutscheine/ Guthabenkarten, Versicherungsschutz

 

  • u. a. Anwendungsschreiben zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn, welche Gutscheine und Guthabenkarten „gehen noch“?, „Ausschöpfen“ der 50 €-Grenze, Folgen der Einlösung eines begünstigten Gutscheins gegen andere Gutscheine, Guthabenkartengebühren, Universalgutscheincode

 

  1. Gesundheitsförderung (600 € steuer- und SV-frei)

 

  • „Leitfaden“ der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig) mit zahlreichen Beispielen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit begünstigten Präventionsleistungen, begünstigte Präventionskurse, betriebliche Gesundheitsförderung; Einzelfälle: z. B. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/ Sportvereine/ ähnliche Einrichtungen Bildschirmarbeitsplatzbrille, Vorsorge, Gesundheits-Check-Ups, Schutzimpfungen

 

  1. Arbeitnehmerbewirtung

 

  • z. B. Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen mit Belegnachweis und neue Vereinfachungsregelung bei max. 15 Zuschüssen monatlich, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung; Praxisübersicht!

 

  1. Neue Sachbezugswerte 2024

 

  • und u. a. Folgeauswirkungen auf Kantinenessen/ Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse, Pauschalierung, Wert des Restaurantschecks/ der Essenmarke unter dem Sachbezugswert; Unterkünfte: Ermittlung des Vorteils mit Abschlägen, Abschlag bei Mehrfachbelegung

 

  1. Arbeitgeberdarlehen

 

  • Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 50 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss

 

  1. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)

 

  • bei Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde): z. B. Aufmerksamkeiten, Bemessungsgrundlage, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rahmen/ Eventagentur/ Location, Besonderheiten bei Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, Bewirtung, Geschäftsessen, Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Mitarbeitertickets für Fachmessen, Wahlrecht zur 50 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Anhebung der Grenze?, Geschenke von Kunden, Sachprämien im Rahmen von Verkaufsförderprogrammen

 

  1. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/25 %)

 

  • z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Pkw des Mitarbeiters: „15-Tage-Vereinfachungsregelung“: Folgen zu hoher Pauschalierung und anteilige Kürzung der 15-Tage-Regel (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit); Pauschalierung i. H. d. „zweistufigen“ Entfernungspauschale; steuerfreie Leistungen für die Fahrt zur Arbeit im ÖPNV; Pauschalierung bei Übereignung/ verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes, Verpflegungszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Internetzuschüsse, Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse/ Kantinenmahlzeiten

 

  1. Arbeits- und Berufskleidung

 

  • i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Barablösung“ und „Wäschegeld“

 

  1. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter*innen

 

  • vom Arbeitgeber angemietete und eigene Wohnung, Ermittlung der ortsüblichen Miete, Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag, Rabattfreibetragsregelung, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft und Folgen für die Vorteilsermittlung

 

  1. Telekommunikation (insbes. Smartphone-/ Tabletüberlassung)

 

  • z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/ Smartphone – evtl. steuer- und SV-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, wann liegt ein „betriebliches“ Gerät vor?, geleaste Geräte, Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter*innen (z. B. Tablet, Smartphone), verbilligter Erwerb gebrauchter Geräte

 

  1. Sonstiges

 

  • Kindergartenzuschüsse und Betreuung von Kindern (ggf. auch im Home-Office)

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

27.06.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 45537
Details und Ablauf

Referent

Herr Fachreferent

01-männlich ANTRAGO
  • Das Webinar wird von den bekannten und geschätzten Referenten aus den Finanzministerien der Länder gehalten, die bereits in den vergangenen Jahren an der TANGENS Wirtschaftsakademie GmbH in professioneller und bewährter Form diese Spezialthemen erfolgreich vermittelten.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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