Webinar

Haftung der Bauüberwachung für Schäden wegen Bauzeitverlängerung

Verbindlichkeit von Terminen, Haftungskonsequenzen, beispielhafte Urteile

Einsteiger Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Zur Leistungspflicht der Bauüberwachung gehören auch die Koordinierung und Steuerung des Bauablaufes. Im Hinblick auf die Bauzeit muss sich die Bauüberwachung an den Terminen orientieren, die der Auftraggeber mit den Unternehmen, aber auch mit den Nutzern vereinbart hat. Unabhängig von der Erreichung des Fertigstellungstermins sind schon während der Bauphase diverse Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

 

In unserem Online-Seminar werden die haftungsträchtigsten Aufgaben der Bauüberwachung bei der zeitlichen Steuerung des Bauablaufs besprochen. Die Haftungskonsequenzen aus Fehlern, die lange vor dem Erreichen des Fertigstellungstermins entstehen können, werden an Beispielen dargestellt. Die in der Praxis oft unterschätzte Bedeutung von verbindlichen Terminen wird anhand beispielhafter Urteile besprochen.

Inhalte

  1. Die Bedeutung der Leistungsvereinbarung im Planervertrag

 

 

  1. Grundsätzliche zeitliche Pflichten der Bauüberwachung

 

 

  1. Die Haftung aufgrund fehlerhafter Koordinierung des Ablaufs

 

 

  1. Besprechung der wichtigsten allgemeinen Koordinierungspflichten

 

 

  1. Keine Haftung für den Fertigstellungstermin?

 

 

  1. Bedeutung und Vereinbarung der verbindlichen Termine

 

 

  1. Schritte für eine Haftungsvermeidung

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (2)

04.03.2027 10:00 - 11:30 Uhr Buchungsnummer: 69008
Details und Ablauf

04.03.2027 10:00 - 11:30 Uhr Buchungsnummer: 69008
Details und Ablauf

27.10.2027 10:00 - 11:30 Uhr Buchungsnummer: 69009
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt Guido Sandmann

Sandmann, Guido_ANTRAGO
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung der ehemaligen DYWIDAG in München und einem börsennotierten Bauträger

  • seit 2000 eigene Kanzlei mit Ausrichtung auf Bau-, Planer- und Immobilienrecht

  • Mitglied in der ARGE Baurecht beim Deutschen Anwaltsverein

  • seit 1989 Referent für Themen rund um das Bau- und Planerrecht

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Telefon: 03421 / 9034-50
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