Webinar

Umsatzsteuer Spezial – § 13b UStG – das Reverse-Charge-Verfahren kompakt 2026

Wechsel der Steuerschuld auf Leistungsempfänger erkennen & korrekt anwenden

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Doppelte Umsatzsteuer-Belastung vermeiden!

§ 13b UStG regelt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger mit zwölf Tatbeständen. Der Leistungsempfänger muss die Steuerschuld nach § 13b UStG erkennen, denn sie entsteht kraft Gesetzes und nicht aufgrund der Rechnung. Oft sind Eingangsrechnungen unvollständig oder falsch und weisen eine Umsatzsteuer aus. Ein solch falscher Steuerausweis wegen eines nichterkannten Steuerschuldwechsels führt zwangsläufig zum Verlust des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

 

Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 13b UStG ein sehr umfangreiches Reverse-Charge-Verfahren geschaffen. Unser 225-minütiges Online-Seminar vermittelt Ihnen notwendiges Wissen und bringt Sie so in die Lage zu erkennen, wann die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Inlands- und Auslandssachverhalten wechselt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen & geklärt werden.

Inhalte

  1. § 13b UStG – Der Gesamtüberblick über die gesetzlichen Tatbestände

 

    1. Wieso – weshalb – warum?

    2. Vorgaben nach EU-Recht

    3. Risiken bei falscher Anwendung

 

  1. Der Tatbestand nach § 13b Abs. 1 UStG

 

    1. Innergemeinschaftliche Dienstleistungen B2B Grundregel

    2. Die Zusammenfassende Meldung und der Blick in die Umsatzsteuervoranmeldung

 

  1. Die Tatbestände nach § 13b Abs. 2 UStG

 

    1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

    2. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

    3. § 13b bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

    4. § 13b bei Altmetallen

    5. § 13b bei neuen Metallen

    6. § 13b bei Lieferungen von Tablets, Spielekonsolen, Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

    7. Die übrigen Tatbestände im Überblick – § 13b bei Gas und Elektrizität, Telekommunikationsleistungen

 

  1. Besonderheiten beim Reverse-Charge-Verfahren § 13b Abs. 3 und 4 UStG

 

  1. Ausnahmetatbestände vom Reverse-Charge-Verfahren § 13b Abs. 6 UStG

 

  1. Voraussetzungen zur Anwendung der § 13b Tatbestände beim Leistungsempfänger

 

  1. Steuerentstehung und Vorsteuerabzug

 

  1. Folgen bei Nichtbeachtung des § 13b UStG

 

  1. Rechnungen bei Reverse-Charge-Verfahren

 

  1. Rechnungsberichtigung bei einem vermeintlichen Reverse-Charge-Verfahren

 

  1. Direktanspruch der Umsatzsteuer an den Fiskus beim unzutreffenden Steuerausweis

 

  1. Ausblick auf die Mehrwertsteuerreform ViDA – VAT in the Digital Age-Ausdehnung des Reverse-Charge-Verfahrens

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (5)

17.11.2026 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 60229
Details und Ablauf

17.11.2026 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 60229
Details und Ablauf

22.02.2027 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 67929
Details und Ablauf

04.05.2027 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 67930
Details und Ablauf

15.09.2027 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 67931
Details und Ablauf

07.12.2027 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 67932
Details und Ablauf

Fachreferentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin (FH) Gabriele Hoffrichter-Dahl

Hoffrichter-Dahl, Gabriele ANTRAGO
  • Gabriele Hoffrichter-Dahl ist seit über 30 Jahren als Referentin im Umsatzsteuerrecht tätig und vermittelt praxisnahes Know-how für Unternehmen und steuerberatende Berufe.

  • Ihre Erfahrung aus der Finanzverwaltung und ihre langjährige Dozententätigkeit verbinden fundiertes Fachwissen mit einem klaren Blick für die praktische Umsetzung. Komplexe Sachverhalte bereitet sie verständlich auf und zeigt konkrete Lösungswege für den Unternehmensalltag auf, für mehr Sicherheit und weniger Risiken.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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