Webinar

Umsatzsteuer Spezial – § 13b UStG – das Reverse-Charge-Verfahren kompakt 2026

Wechsel der Steuerschuld auf Leistungsempfänger erkennen & korrekt anwenden

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

§ 13b UStG regelt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Dieser muss selber erkennen, ob ein gesetzlicher Tatbestand nach § 13b UStG erfüllt ist. Oft aber sind Eingangsrechnungen falsch und weisen eine Umsatzsteuer aus. Ein solch falscher Steuerausweis wegen eines nichterkannten Steuerschuldwechsels führt zwangsläufig zum Verlust des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

 

Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 13b UStG ein sehr umfangreiches Reverse-Charge-Verfahren geschaffen. Unser 180-minütiges Online-Seminar vermittelt Ihnen notwendiges Wissen und bringt Sie so in die Lage zu erkennen, wann die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Inlands- und Auslandssachverhalten wechselt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen & geklärt werden.

Inhalte

  1. § 13b UStG – Der Gesamtüberblick über die gesetzlichen Tatbestände

 

    1. Wieso – weshalb – warum?

    2. Vorgaben nach EU-Recht

    3. Risiken bei falscher Anwendung

 

  1. Der Tatbestand nach § 13b Abs. 1 UStG

 

    1. Innergemeinschaftliche Dienstleistungen B2B Grundregel

    2. Die Zusammenfassende Meldung und der Blick in die Umsatzsteuervoranmeldung

 

  1. Die Tatbestände nach § 13b Abs. 2 UStG

 

    1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

    2. § 13b bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

    3. § 13b bei Altmetallen

    4. § 13b bei neuen Metallen

    5. § 13b bei Lieferungen von Tablets, Spielekonsolen, Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

    6. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

 

  1. Besonderheiten beim Reverse-Charge-Verfahren § 13b Abs. 3 und 4 UStG

 

  1. Ausnahmetatbestände vom Reverse-Charge-Verfahren § 13b Abs. 6 UStG

 

  1. Die übrigen Tatbestände im Überblick – § 13b bei Gas und Elektrizität, Telekommunikationsleistungen

 

  1. Voraussetzungen zur Anwendung der § 13b Tatbestände beim Leistungsempfänger

 

  1. Steuerentstehung und Vorsteuerabzug

 

  1. Folgen bei Nichtbeachtung des § 13b UStG

 

  1. Rechnungen bei Reverse-Charge-Verfahren

 

  1. Rechnungsberichtigung bei einem vermeintlichen Reverse-Charge-Verfahren

 

  1. Direktanspruch der Umsatzsteuer an den Fiskus beim unzutreffenden Steuerausweis

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (3)

24.02.2026 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 60227
Details und Ablauf

24.02.2026 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 60227
Details und Ablauf

09.06.2026 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 60228
Details und Ablauf

17.11.2026 08:30 - 12:30 Uhr Buchungsnummer: 60229
Details und Ablauf

Fachreferentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin (FH) Gabriele Hoffrichter-Dahl

Hoffrichter-Dahl, Gabriele ANTRAGO
  • seit 1990 Referentin im Bereich Finanz- und Rechnungswesen

  • bis 2004 Dozentin an der Landesfinanzschule NRW

  • Fachautorin zum Umsatzsteuerrecht

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Telefon: 03421 / 9034-50
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