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E-Rechnung – Update 2026/2027

Die verpflichtende E-Rechnung für Deutschland ab 01.01.2027

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Beschreibung

Die E-Rechnung steht vor der nächsten großen Ausbaustufe. Ab dem 01.01.2027 wird sie im B2B-Bereich für viele Unternehmen zum Regelfall. Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur Definition der E-Rechnung nach § 14 UStG und zu den technischen Anforderungen. Bereits seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Liegt der Umsatz 2026 über 800.000 €, ist die Ausstellung ab 01.01.2027 verpflichtend; Unternehmen unterhalb dieser Grenze dürfen 2027 noch Papier- oder einfache PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers verwenden. Ab dem 01.07.2030 wird in Deutschland zusätzlich ein transaktionsbasiertes Meldesystem eingeführt; ab diesem Zeitpunkt ist jede Ausgangsrechnung als XML-Datei binnen weniger Tage über ein BMF-Portal zu melden.

 

Mit Einführung der Pflicht wurde auch die Definition der E-Rechnung angepasst. Für inländische umsatzsteuerpflichtige B2B-Leistungen ist keine Zustimmung des Empfängers mehr erforderlich. XRechnung, ZUGFeRD und EDI bleiben zulässige Formate, sofern sie den gesetzlichen Standards entsprechen. In der Praxis bestehen insbesondere beim ZUGFeRD-Format Risiken durch Abweichungen zwischen PDF- und XML-Teil. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug ist ausschließlich die XML-Datei, weshalb eine Validierung eingehender E-Rechnungen zwingend erforderlich ist. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise sowie steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG.

 

In unserem aktuellen Online-Seminar erfahren Sie u. a.:

 

  • wie Sie sich auf die E-Rechnungspflicht ab 2027 und EU-Vorgaben ab 2028 vorbereiten,

  • wer ab wann E-Rechnungen ausstellen muss,

  • was als E-Rechnung gilt und zulässige Formate (XRechnung, ZUGFeRD, EDI),

  • welche Vorgaben für B2B, B2C und B2G gelten und welche Ausnahmen bestehen,

  • warum die Validierung für den Vorsteuerabzug entscheidend ist,

  • welche technischen und organisatorischen Anpassungen erforderlich werden,

  • sowie Tipps & Best Practices inkl. Checkliste.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme zur E-Rechnung können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. Die E-Rechnung im bereits einheitlichen XML-Standard in Deutschland

 

    1. Beispiel X-Rechnung – E-Rechnung an die Verwaltung – B2G

      1. Richtlinie 2014/55 EU vom 16.04.2014

      2. Norm EN 16931 – xml-Datei

      3. Semantik und Syntax der xml-Rechnung

      4. XRechnung als Anwenderspezifikation im Bereich B2G

      5. Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene und Länderebenen

    2. Beispiel ZUGFeRD

      1. Erläuterung und Vorteile – Aufbau des Hybrid-Formats

      2. ZUGFeRD-Profile

 

  1. Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab dem 01.01.2025

 

    1. Einleitung – Vorgaben auf europäischer Ebene

    2. Der neue Rechnungsparagraf – § 14 UStG ab 01.01.2025

      1. Definition E-Rechnung – § 14 Abs. 1 S. 3 und Nr. 1 UstG

      2. Möglichkeit der Verwendung anderer Formate – § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UstG

      3. Verpflichtung zur E-Rechnung im Bereich B2B – § 14 Abs. 2 Nr. 1 UstG

      4. Übergangsregelungen – § 27 Abs. 38 Nr. 1 - 3 UstG

      5. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

    3. Schaubilder zur neuen E-Rechnung und den Übergangsregelungen ab 01.01.2025

    4. BMF-Schreiben vom 15.10.2024/15.10.2025 und FAQ vom 05.11.2025

    5. Wesentliche Kernaussagen zur neuen E-Rechnung ab 01.01.2025 ff.

      1. Rechnungseingang

      2. Rechnungsausgang

    6. Praktische Tipps zur Umsetzung der neuen E-Rechnung ab 01.01.2025

      1. Aufbau der EN 16931 im Bereich B2B in Deutschland

      2. Software zum Anzeigen von E-Rechnungen

      3. Software zur Erstellung von E-Rechnungen

      4. Software zur Validierung von E-Rechnungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (2)

28.09.2026 08:30 - 13:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 63148
Details und Ablauf

28.09.2026 08:30 - 13:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 63148
Details und Ablauf

23.11.2026 08:30 - 13:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 63149
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Dipl.-Finanzwirt Elmar Mohl

Mohl, Elmar ANTRAGO
  • Herr Mohl ist als Fachprüfer-Umsatzsteuer bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW tätig und referiert seit 2010 im Bereich der elektronischen Rechnungslegung und Archivierung mit all ihren Besonderheiten in der Praxis.

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