Webinar

E-Rechnung – Update 2026

Die verpflichtende E-Rechnung für Deutschland seit 01.01.2025

Einsteiger Update Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Obwohl bereits seit dem 1. Januar 2025 deutsche Unternehmen verpflichtet sind, E-Rechnungen, die gemäß den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 (xml-Datei) ausgestellt, übermittelt und empfangen wurden, anzunehmen, hat sich in Deutschland seit Beginn 2025 eine Gleichgültigkeit eingeschlichen. Da für einen Übergangszeitraum noch Ausnahmen auf der Ausgangsseite zugelassen werden, haben viele Unternehmen die konkrete Einführung der E-Rechnung auf „Wiedervorlage“ gelegt.

 

Dabei wird zwischen elektronischen und sonstigen Rechnungen unterschieden. E-Rechnungen bedürfen keiner Zustimmung des Empfängers mehr, sofern beide Parteien im Inland ansässig sind und die erbrachte Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Damit gilt die E-Rechnungspflicht grundsätzlich nur im Bereich B2B.

 

Mit dieser Pflicht wurde auch die Definition der E-Rechnung angepasst. Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können jedoch weiterhin zur Anwendung kommen. Dabei bringt das in der Praxis sehr beliebte ZUGFeRD-Format zwischenzeitlich diverse bekannte Risiken mit. Bei teilweise über 70 % der im Umlauf befindlichen ZUGFeRD-Dateien (Stand: Mai 2025) ergeben sich nämlich Abweichungen zwischen PDF und XML-Datei. Unternehmen müssen daher eingehende ZUGFeRD-Rechnungen validieren, da gesetzlich nur aus der XML-Datei der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann und Steuerkanzleien dürfen auch nur aus der validierten xml-Datei ihrer Mandanten den Vorsteuerabzug buchen. Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert daher trotz Übergangsregelungen eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse.

 

Unser Fachreferent zeigt, welche Formate zulässig, welche technischen und organisatorischen Anpassungen notwendig sind und wie die Prozesse zukunftssicher gestaltet werden können. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und einer abschließenden Checkliste werden Sie in die Lage versetzt, Ihre technischen und organisatorischen Prozesse im Anschluss der Veranstaltung direkt anzupassen.

 

Das erwartet Sie im Live-Webinar:

 

  • Gesetzliche Grundlagen zur E-Rechnung (Aufbewahrung / Unveränderbarkeit)

  • E-Rechnung & zulässige Formate (über verschiedene Zeiträume betrachtet)

  • Aktuelle Vorgaben im Bereich B2B/B2C & B2G

  • Vorteile & Erstellungsmöglichkeiten von XRechnung & ZUGFeRD-Format

  • Unterstützende Softwarelösungen bei der Umsetzung

  • Tipps & Best Practices für eine effiziente Implementierung

  • Validierung von E-Rechnungen

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme zur E-Rechnung können im Rahmen unseres Online-Seminars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. Gesetzliche Vorgaben an die E-Rechnung

 

    1. Bisherige Reglungen für E-Rechnungen B2B/B2C & mögliche Datenformate

    2. Anforderungen an die E-Rechnung aus den GoBD

      1. Unveränderbarkeit (§ 146 Absatz 4 AO, § 239 Absatz 3 HGB)

      2. Aufbewahrung (Rz. 113-124 GoBD)

 

  1. Die XRechnung an die öffentliche Verwaltung (B2G)

 

    1. Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene

    2. Rechtliche Grundlagen auf Landesebene

    3. Kernelemente & Pflichtangaben

    4. Übertragungswege

    5. Beispiel zur Erzeugung von XRechnungen

 

  1. Die E-Rechnung für ganz Deutschland – ZUGFeRD

 

    1. Erläuterung und Vorteile – Aufbau des Hybrid-Formats

    2. ZUGFeRD-Profile

    3. ZUGFeRD-Versionen 1.0 bis 2.3.1 und ihre Bedeutung

    4. Erstellung von Ausgangsrechnungen im ZUGFeRD-Format am Praxisbeispiel

    5. ZUGFeRD in SAP®

 

  1. Verpflichtende E-Rechnung in ganz Europa

 

    1. EU-Bestrebungen zum einheitlichen Standard – die ViDA-Initiative

    2. Abschließender Zeitplan von ViDA

 

  1. Verpflichtende E-Rechnung in Deutschland seit 01.01.2025

 

    1. Die neue E-Rechnung gesetzliche Neuerungen seit dem 01.01.2025

    2. Schaubilder zur Einführung der E-Rechnung

    3. Aktuelle BMF-Schreiben und FAQ

    4. Zusammenfassung der gesetzlichen Neuerungen zur E-Rechnung

    5. Praktische Tipps zur Umsetzung ab 01.01.2025

    6. Checkliste und Softwarelösungen zum Empfang und zur Erzeugung von E-Rechnungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (5)

27.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr Buchungsnummer: 63145
Details und Ablauf

27.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr Buchungsnummer: 63145
Details und Ablauf

20.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr Buchungsnummer: 63146
Details und Ablauf

08.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr Buchungsnummer: 63147
Details und Ablauf

28.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr Buchungsnummer: 63148
Details und Ablauf

23.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr Buchungsnummer: 63149
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Dipl.-Finanzwirt Elmar Mohl

Mohl, Elmar ANTRAGO
  • Herr Mohl ist als Fachprüfer-Umsatzsteuer bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW tätig und referiert seit 2010 im Bereich der elektronischen Rechnungslegung und Archivierung mit all ihren Besonderheiten in der Praxis.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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