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Seminar – Nachträge im Straßen- und Tiefbau unter Beachtung des neuen Bauvertragsrechts
Seminarbeschreibung
Werden bauliche Leistungen gänzlich oder in Teilen nicht erbracht, z. B. weil diese nicht ausreichend im Leistungsverzeichnis beschrieben waren bzw. anders ausgeführt werden müssen oder weil sich die Bauzeit verlängert und die Baumaßnahme unter völlig geänderten Witterungsbedingungen realisiert werden muss, können vermeintliche Lücken im Bauvertrag durch Nachträge geschlossen werden.
Dabei besteht die Schwierigkeit, dass Auftraggeber und Auftragnehmer gegensätzliche Interessen haben. Während der Auftraggeber die im Nachtrag formulierten Leistungen nach Möglichkeit als vom Bau-Soll umfasst betrachten möchte, ist es Anliegen des Auftragnehmers, diese als vergütungspflichtig anerkannt zu bekommen. Eine schnelle, außergerichtliche und vor allem kostengünstige Einigung ist immer dann möglich, wenn beide Seiten wichtige Regeln im Umgang mit Nachträgen beachten.
Im Seminar lernen die Teilnehmer zu erkennen, wann Nachtragsansprüche berechtigt sind und wann nicht. Dabei werden auch juristische Fragen betrachtet. So wird auf das aktuelle Bauvertragsrecht im Vergleich zur VOB/B eingegangen, um entscheiden zu können, ob die VOB/B für die geänderte oder zusätzliche Leistung gilt bzw. nicht oder der gesamte Nachtrag nach BGB § 650 c zu bearbeiten ist.
Anliegen des Seminars ist es, einerseits die Grundanforderungen an die Aufstellung eines Nachtrages zu erläutern und andererseits aufzuzeigen, welche Prüfschritte für einen Nachtragsanspruch dem Grunde und der Höhe nach notwendig sind. Anhand von Beispielen und Hinweisen wird vermittelt, Nachträge ausreichend zu begründen und zu dokumentieren sowie betriebswirtschaftlich sauber zu bewerten.
Leiter der Veranstaltung ist Dr.-Ing. Rainer Ebersbach. Herr Ebersbach ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tief- und Straßenbau – technische Probleme zur VOB. Er ist Mitglied der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Als Sachverständiger hat er Erfahrungen bei der Abwicklung von Bauvorhaben erworben und kennt aus der praktischen Tätigkeit die Interessenlagen aller Vertragsseiten. So ist er als Schlichter bei großen Bauvorhaben und als gerichtlicher Sachverständiger tätig.
Die Seminarbeschreibung, die genauen Seminarinhalte, die Organisatorischen Hinweise sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie im oberen waagerechten Balken auf dieser Seite.