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*Live-Webinar – § 13b UStG – das Reverse-Charge-Verfahren in der Praxis
Seminarbeschreibung
Für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen bei Auslands- und Inlandsgeschäften kommt es zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Dabei wird gemäß § 13b UStG die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen, der sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich ist.
Diese Regelung soll zum einen die Unternehmen entlasten und zum anderen Steuerbetrug insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften verhindern. In der Praxis jedoch führt die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) zu Problemen und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung.
Neben grenzüberschreitenden Geschäften unterliegen auch bestimmte inländische Leistungen und Lieferungen dem Reverse-Charge-Verfahren. In allen betreffenden Fällen gibt es kein Wahlrecht. Sowohl für leistende Unternehmer als auch für Leistungsempfänger heißt es daher, über alle gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsanweisungen und Urteile gut informiert zu sein.
Das Webinar vermittelt, welche Vorgänge dem Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen sind. Die Teilnehmer/-innen erhalten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten. Für eine sichere Anwendung in der Unternehmenspraxis werden diese anhand verschiedener Fallbeispiele dargestellt.
Webinbarleiter ist Herr Dipl.-Kfm. StB Mathias Alm. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln war Herr Alm zunächst Steuerberater bei KPMG. Danach folgten Geschäftsführungs-, Vorstands- und Beiratstätigkeiten in der freien Wirtschaft. Herr Alm ist bekannt durch bundesweite Vorträge, Beratungen & Coachings mit den Schwerpunkten Kanzleiführung und Unternehmenssteuerrecht.
Die Webinarbeschreibung, die genauen Webinarinhalte, die Organisatorischen Hinweise sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie im oberen waagerechten Balken auf dieser Seite.
Wir freuen uns auf Ihren Webinar-Besuch.