Webinar

Urlaubsrecht aktuell 2026

Inkl. neuster Rechtsprechung zu Urlaubsverfall & Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen auch bei Langzeiterkrankung

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits klargestellt, dass Urlaubsansprüche nur dann verjähren können, wenn der Arbeitgeber seine urlaubsrechtlichen Informations- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Aktuelle Urteile des BAG zu den Themen Urlaubsabgeltung und Verjährung erweitern nun diesen rechtlichen Rahmen. Arbeitgeber sind demnach gefordert, aktiv zu handeln, um zu verhindern, dass sich Urlaubsansprüche unbegrenzt anhäufen.

 

Ein weiteres wichtiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) vom 11.04.2024 besagt, dass Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Mindesturlaub nicht vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeben können. Eine solche Aufgabe ist selbst durch eine einvernehmliche gerichtliche Vergleichsvereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht möglich. Diese Entscheidung ist besonders bei Aufhebungsvereinbarungen relevant und sollte dort beachtet werden.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erklären wir detailliert, welche spezifischen Mitwirkungspflichten Arbeitgeber haben und wie diese durch die jüngsten Entscheidungen des BAG beeinflusst werden. Zudem gehen wir auf die besondere Situation von langzeiterkrankten Mitarbeitern ein und behandeln relevante Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), etwa zu Belehrungspflichten während einer Arbeitsunfähigkeit.

 

Weiterhin behandelt werden folgende brandaktuelle Themen:

 

  • Entstehen von Urlaubsansprüchen & Gestaltungsoptionen im Hinblick auf vertraglichen Mehrurlaub

  • Abgeltung & Verfall von Urlaubsansprüchen

 

  • Urlaubsregelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Konzept zum Vertrauensurlaub als mögliche Alternative

  • Rechtliche Grundlagen zur Urlaubsanordnung

 

  • Korrekte Berechnung von Urlaubsansprüchen in Sonderfällen wie Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical, Kurzarbeit oder bei unterjährigem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

 

Neben diesen aktuellen Fragen werden die wesentlichen Grundsätze des Urlaubsrechts vermittelt und mit dem Blick auf die aktuelle Rechtsprechung erläutert. Die Teilnehmer erhalten praxisnahe Tipps und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den aktuellen Entwicklungen im Urlaubsrecht.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. Urlaub – der gesetzliche Rahmen

 

    1. Rechtliche Grundlagen des Urlaubsanspruchs

    2. Relevante Bestimmungen des Arbeitsrechts

 

  1. Gestaltungsmöglichkeiten beim vertraglichen Mehrurlaub und Vertrauensurlaub

 

  1. Kürzung von Urlaub

 

    1. Elternzeit, Pflegezeit und Sabbatical

    2. Teilzeit

    3. Hybride Teilzeitarbeit

    4. Kurzarbeit

 

  1. Können Urlaubsansprüche noch verfallen?

 

    1. Allgemeine Grundsätze

    2. Zeitpunkt generell

    3. Aktuelle Rechtsprechung zum Verfall: Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

    4. Schadensersatzpflicht bei rechtzeitiger Geltendmachung

    5. Schadensersatzplicht bei Mitwirkungspflichtverstoß

 

  1. Gewährung

 

    1. Ablehnungsrecht des Arbeitgebers

    2. Einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber

    3. Nachträgliche Änderung der Urlaubsplanung durch den Arbeitnehmer

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

29.10.2026 10:00 - 12:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 63732
Details und Ablauf

Fachreferentin

Frau Katharina Scheel, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Scheel_Katharina_ANTRAGO
  • Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht in der spezialisierten und bundesweit tätigen Kanzlei FUHLROTT ARBEITSRECHT

  • berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts

  • Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg

  • regelmäßige Autorin arbeitsrechtlicher Fachbeiträge und Urteilsanmerkungen

  • besonders erfahrene Fachreferentin

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