Webinar

Urlaubsrecht aktuell 2023

Unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung (u.a. BAG-Urteil v. 20.12.2022 - zum Urlaubsverfall)

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Am 20.12.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Urlaubsansprüche nur verjähren können, wenn der Arbeitgeber seine urlaubsrechtlichen Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Arbeitgeber müssen also aktiv werden, wenn sie eine Anhäufung von Urlaubsansprüchen bis in alle Ewigkeiten verhindern möchten.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar wird genau erklärt, welche besonderen Mitwirkungspflichten Arbeitgeber treffen (?) und wie diese durch die jüngste Rechtsprechung des EuGHs und des BAGs beeinflusst werden?

 

Weiterhin behandelt werden folgende brandaktuelle Themen:

 

  • Neuerungen bei der Behandlung von Langzeit- bzw. Dauerkranken

  • Urlaubsansprüche/-Abgeltung/-Verfall bei vertraglichem Mehrurlaub

  • Konzept zum Vertrauensurlaub als mögliche Alternative

  • Urlaubsansprüche bei unterjährigem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit korrekt berechnen

 

Neben diesen aktuellen Fragestellungen werden im Online-Seminar auch die Grundsätze des Urlaubsrechts mit besonderem Blickwinkel auf die aktuelle Rechtsprechung beantwortet und dargestellt. Die Teilnehmer*innen erhalten hierzu Tipps für Taktik und praktisches Vorgehen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

  1. Urlaub – der gesetzliche Rahmen

 

  1. Gestaltungsmöglichkeiten beim vertraglichen Mehrurlaub und Vertrauensurlaub

 

  1. Kürzung von Urlaub

 

    1. Bei Elternzeit, Pflegezeit und Sabbatical

    2. Bei Teilzeit, insbes. Grundsätze zur Höhe des Urlaubsanspruchs bei Änderung der Anzahl der Arbeitstage im laufenden Jahr

    3. Kurzarbeit

 

  1. Können Urlaubsansprüche noch verfallen?

 

    1. Zeitpunkt generell

    2. Aktuelle Rechtsprechung zum Verfall: Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

    3. Schadensersatzpflicht bei rechtzeitiger Geltendmachung

 

  1. Gewährung

 

    1. Ablehnungsrecht des Arbeitgebers

    2. Möglichkeit der einseitigen Anordnung durch den Arbeitgeber

    3. Möglichkeit nachträglicher Änderung der Urlaubsplanung durch den Arbeitnehmer

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

20.06.2023 10:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 32697
Details und Ablauf

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14.11.2023 10:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 32698
Details und Ablauf

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Referentin

Frau RAin Christina Kamppeter

Kamppeter, Christina ANTRAGO
  • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Frau Kamppeter ist Partnerin der internationalen Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten

  • erfahrene Fachreferentin im Bereich des Arbeitsrechts

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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