Neues Nachweisgesetz und weitere Gesetzesänderungen ab 01.08.2022
Praktische Umsetzung der neuen Arbeitsbedingungsrichtlinie der EU
Beschreibung
Die Umsetzung der Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU in deutsches Recht liegt vor. Es kommt zu Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen: Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gewerbeordnung [...].
Dabei geht die Umsetzung in deutsches Recht weit über die europäischen Vorgaben hinaus und wird erhebliche Herausforderungen für die Personalarbeit und die Vertragsgestaltung zur Folge haben.
In unserem 90-minütigen Live-Webinar erhalten Sie einen Überblick zu den geplanten Neuerungen ab 01.08.2022 und erfahren, welche Änderungen sich praktisch ergeben und wie diese entsprechend rechtssicher umgesetzt werden können.
Inhalte
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Erweiterter Anwendungsbereich des Nachweisgesetzes – jetzt auch für Aushilfen!
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Schriftform für die Vertragsgestaltung bzw. den Nachweis der Vertragsbedingungen
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Pflicht zur Angabe der vereinbarten Arbeitszeit, Ruhezeit, Ruhepausen sowie bei vereinbarter Schichtarbeit des Schichtsystems, des Schichtrhythmus und der Voraussetzungen für Schichtänderungen
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Pflicht zur Angabe des bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen einzuhaltenden Verfahrens, mindestens des Schriftformgebots und der Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
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Verweis auf gesetzliche Regelungen ist unzureichend
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Änderungen an Arbeitsverträgen oder Nachweisen, die sich aus der Umsetzung ergeben, müssen auf Verlangen des Arbeitnehmers binnen sieben Kalendertagen vorgenommen werden
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Verstöße gegen das Nachweisgesetz können pro Fall mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € geahndet werden
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Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen nach einer Wartezeit von 6 Monaten ihren Wunsch nach Veränderung der Arbeitszeit anzeigen können und der Arbeitgeber dieses Verlangen binnen eines Monats in Textform mit einer Begründung beantworten muss.
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Nach dem neuen § 15 Abs. 3 TzBfG-E muss bei Vereinbarung einer Probezeit diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.
Organisatorische Hinweise
Systemvoraussetzungen:
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Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits
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PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)
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Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari
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Keine Software-Installation notwendig
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Lautsprecher/Kopfhörer
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Mikrofon & Webcam für Beteiligung
Zufriedene Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen sagen:
"Das Seminar wurde fachlich einwandfrei gehalten; Leiterin ist kompetent und erfahren; Erläuterungen und Beispiele sehr praxisnah; Themen wurden sehr gut, auch mit individuellen Hilfestellungen, vermittelt!" Frauenthal Automotive Elterlein GmbH
"Sehr interessantes und kompaktes Thema. Gut vermittelt mit sehr vielen nützlichen und interessanten Themen und Sachverhalten." A. Reinisch, MLU Halle-Wittenberg
"Aktuell, proaktiv, beispielreich - Top! Immer wieder gerne." S. Heilemann, Nexans Deutschland GmbH
"Ich kann die Seminare von TANGENS uneingeschränkt weiterempfehlen. Viele Kollegen haben schon TANGENS-Seminare besucht und wir waren immer sehr zufrieden." C. Cramer, G&S Brandschutztechnik AG
"Kurzes und prägnantes Wissen mit Fallbeispielen die wichtigsten Gesetzesänderungen vermittelt." C. Güntsch, Stahlwerk Thüringen GmbH
"Kurz, knackig, fachlich kompetent - mit aktuellen Beispielen - toll!" M. Zschieck, Krosseriewerke Dresden GmbH
"Sehr gelungenes Seminar in tollen Räumlichkeiten." B. Schunk, Jakob Becker Entsorgungs GmbH
"Selten so eine gute Referentin erlebt! Sehr informativ, gute Beispiele." P. Brandenburg, Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
"Absolut empfehlenswert; Sehr gute Darstellung und Vermittlung komplexer, schwieriger Themen." D. Rickert, Schirmer Galvanotechnik GmbH
"Sehr interessantes Seminar mit Fallbeispielen aus der Praxis." M. Rus, DESKO GmbH
"Inhalte wurden praxisnah vermittelt. Interessanter Dialog bei Fragen. Wertvolle Anregungen für die Umsetzung mitgenommen." T. T., Energieversorgung Offenbach AG
"Sehr informativ mit aktuellen Beispielen und Hilfestellungen." W. Schwarz, Stadtwerke Karlsruhe GmbH
"BEM-Thema aus der Sicht der Prävention neu und gut herausgearbeitet." D. Neuhäuser, Woodward Aken GmbH
"Das Seminar war praxisnah. Ich werde vieles davon umsetzen!" D. Dinges, Kilian Druck Grünstadt Dinges GmbH
"Sehr interessantes und aufschlussreiches Seminar. Praxisnahe Fallbeispiele und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch." M. Höhne, anona GmbH
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