Webinar

Neues Nachweisgesetz in der praktischen Umsetzung 2023

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Die Umsetzung der Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU in deutsches Recht liegt vor. Es ist zu einer Vielzahl von Gesetzesänderungen gekommen: Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gewerbeordnung [...].

 

Dabei geht die Umsetzung in deutsches Recht weit über die europäischen Vorgaben hinaus und hat erhebliche Herausforderungen für die Personalarbeit und die Vertragsgestaltung zur Folge.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen Neuerungen und erfahren, welche Änderungen sich praktisch ergeben und wie diese entsprechend rechtssicher umgesetzt werden können.

  • Erweiterter Anwendungsbereich des Nachweisgesetzes - jetzt auch für Aushilfen!

  • Schriftform für die Vertragsgestaltung bzw. den Nachweis der Vertragsbedingungen

  • Pflicht zur Angabe der vereinbarten Arbeitszeit, Ruhezeit, Ruhepausen sowie bei vereinbarter Schichtarbeit des Schichtsystems, des Schichtrhythmus und der Voraussetzungen für Schichtänderungen

  • Pflicht zur Angabe des bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen einzuhaltenden Verfahrens, mindestens des Schriftformgebots und der Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • Verweis auf gesetzliche Regelungen ist unzureichend

  • Änderungen an Arbeitsverträgen oder Nachweisen, die sich aus der Umsetzung ergeben, müssen auf Verlangen des Arbeitnehmers binnen sieben Kalendertagen vorgenommen werden

  • Verstöße gegen das Nachweisgesetz können pro Fall mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € geahndet werden

  • Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen nach einer Wartezeit von 6 Monaten ihren Wunsch nach Veränderung der Arbeitszeit anzeigen können und der Arbeitgeber dieses Verlangen binnen eines Monats in Textform mit einer Begründung beantworten muss.

  • Nach dem neuen § 15 Abs. 3 TzBfG-E muss bei Vereinbarung einer Probezeit diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

05.04.2023 10:00 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 31144
Details und Ablauf

Buchen


05.07.2023 10:00 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 31145
Details und Ablauf

Buchen

Referent

Herr RA Sami Negm-Awad

Negm-Awad, Sami ANTRAGO
  • Sozius der traditionsreichen Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm

  • seit 1989 als Dozent u. a. beim REFA, der Rheinischen Fachhochschule Köln und der IHK zu Köln tätig

  • geschätzter Fachreferent, Seminarleiter und Inhouse-Projekttrainer im Bereich der arbeitsrechtlichen Themen

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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