Webinar

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der praktischen Umsetzung

Fachkundenachweis für Hinweisempfänger nach § 15 Abs. 2 HinSchG erfüllen!

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

  • NEU! Mit dem Besuch unserer Online-Schulung erfüllen Sie den Fachkundenachweis für die Schulung der Hinweisempfänger bzw. Meldestellenbeauftragte/r gem. § 15 Abs. 2 HinSchG.

 

Mit der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (EU-Whistleblower-Richtlinie) und deren Umsetzung im deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) werden alle Unternehmen und Kommunen mit über 50 Mitarbeiter*innen verpflichtet, ein (digitales) Hinweisgebersystem mit einer internen Meldestelle einzuführen.

 

Arbeitgeber*innen mit 50 bis zu 249 Beschäftigten hatten hierfür eine Frist bis zum 17.12.2023 erhalten. Für größere Beschäftigungsgeber gilt die Umsetzung sofort. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes drohen Schadenersatzforderungen, Bußgelder und weitere Rechtsfolgen.

 

Nach § 15 Hinweisgeberschutzgesetz müssen die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen (Hinweisempfänger bzw. Meldestellenbeauftragte/r) die notwendige Fachkunde nachweisen.

 

In unserer Online-Schulung wird diese erforderliche Fachkunde vermittelt. Mit dem Besuch der Veranstaltung erbringen Sie diesen Fachkundenachweis. Außerdem erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den konkreten Verpflichtungen durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz gerecht werden.

 

Neben der optimalen Einrichtung und Organisation einer eigenen internen Meldestelle wird besprochen, wie Hinweise rechtssicher auf Stichhaltigkeit geprüft und bearbeitet werden, welche unterschiedlichen Meldeverfahren es gibt und wie mit den konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen im besten Fall umzugehen ist.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden. Außerdem erhalten Sie Checklisten und Musterschreiben für die praktische Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

  1. Welche rechtlichen Grundlagen existieren zum Hinweisgeberschutz?

 

  • Wie weit reicht der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzes?

  • Warum geht das Hinweisgeberschutzgesetz weit über die EU-Vorgaben hinaus?

  • Anonyme Meldungen

  • Hinweismöglichkeiten bei Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

  • Priorisierung interner Meldestellen

  • Möglichkeit der Zusammenkunft zwischen Meldestelle und Hinweisgeber auch im Wege der Bild- und Tonübertragung

  • Keine strenge Löschfrist

  • Rechtsfolgen: Repressalienverbot, Bußgelder & Schadenersatz

 

  1. Wie prüfe ich Meldungen auf Stichhaltigkeit?

 

  • Welche Verfahren und Kriterien können zur Stichhaltigkeitsprüfung eingesetzt werden?

  • Tipps und Tricks zur Prüfungs- & Vernehmungstechnik?

  • Wie gehe ich mit anonymen Hinweisen um?

  • Wie muss ich hinweisgebende Personen schützen?

  • Wie gehe ich mit (fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen) Falschmeldungen um?

 

  1. „Meldestellen“

 

  • Welche Voraussetzungen gelten für eine interne Meldestelle?

  • Unabhängigkeit der als Meldestelle tätigen Personen

  • Regelmäßige Schulungen zur Sicherstellung der Fachkunde der als Meldestelle tätigen Personen

  • Kann ich externe Beauftragte einsetzen? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus?

  • Was ist mit Software-Lösungen?

 

  1. Meldung an die Öffentlichkeit oder wie man aus Compliance-Problemen einen Erfolg macht

 

  1. Wie löse ich das Spannungsverhältnis zwischen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Datenschutz (DS)?

 

  1. Welche Rechtsfolgen drohen unter welchen Voraussetzungen?

 

  1. Ausblick, weitere Fragestellungen und Abschlussdiskussion

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

06.06.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 42583
Details und Ablauf

24.09.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 45703
Details und Ablauf

05.11.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 45704
Details und Ablauf

09.12.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 45705
Details und Ablauf

04.02.2025 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 47150
Details und Ablauf

03.04.2025 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 47151
Details und Ablauf

Referent

Herr RA Sami Negm-Awad

Negm-Awad, Sami ANTRAGO
  • Sozius der traditionsreichen Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm

  • seit 1989 als Dozent u. a. beim REFA, der Rheinischen Fachhochschule Köln und der IHK zu Köln tätig

  • geschätzter Fachreferent, Seminarleiter und Inhouse-Projekttrainer im Bereich der arbeitsrechtlichen Themen

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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