Webinar

Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Regelaltersgrenze aktuell 2026

Aktuelle Regelungen zu Aktivrente 2026, Befristung & rechtssichere Weiterbeschäftigung

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

𝗡𝗘𝗨! Steuerfreier Zuverdienst (Aktivrente) bis zu 2.000,- Euro im Monat ab 01.01.2026 ohne Progressionsvorbehalt.

Aufgrund der Altersentwicklung unserer Gesellschaft und des akuten Fachkräftemangels möchten viele gut qualifizierte ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin berufstätig bleiben – nicht zuletzt, weil sie über einen wertvollen Erfahrungsschatz verfügen.

 

Da eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus mit zahlreichen rechtlichen Fallstricken verbunden ist, zeigt Ihnen unser 180-minütiges Online-Seminar, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten es gibt, ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtssicher weiter zu beschäftigen. Sie erfahren unter anderem, welche Beschäftigungsmodelle grundsätzlich infrage kommen, wie eine sogenannte „Hinausschiebungsvereinbarung“ gemäß § 41 Absatz 1 Satz 3 SGB VI rechtssicher abgeschlossen wird und in welchen Fällen der Betriebsrat (BR) beteiligt werden muss.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. Fachkräftemangel, demoskopische Entwicklung, Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer/-innen – statistische Fakten zum Ausgangszustand

 

  1. Das Problem – Weiterbeschäftigung von „Altersrentnern“ – Fragen und Antworten

 

    1. Enden Arbeitsverhältnisse bei Erreichen der Altersgrenze automatisch?

  1. Fehlende wirksame Altersgrenzenklausel und die Folgen

  2. Erleichterte Formerfordernisse durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV

  3. Nachträgliche Einführung einer Altersgrenzenklausel durch (Betriebs-) Vereinbarung?

    1. Wieso sollte ich ältere Arbeitnehmer/-innen nicht einfach weiterbeschäftigen?

  4. Folgen einer unbefristeten Weiterbeschäftigung

  5. Schwierigkeiten von Kündigungen langjährig Beschäftigter

    1. Kann man Arbeitsverhältnisse mit Rentnern befristen?

  6. Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes, § 41 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

  7. Befristung mit Sachgrund, § 14 Absatz 1 TzBfG

  8. Befristung bei Neueinstellungen ohne Sachgrund, § 14 Absatz 2 TzBfG

  9. Befristung nach § 14 Absatz 3 bei über 52-Jährigen?

  10. NEU! Befristung nach § 41 Absatz 2 SGB VI ohne Sachgrund

  11. NEU! Steuerfreier Zuverdienst (Aktivrente) bis zu 2.000,- Euro im Monat ab 01.01.2026 ohne Progressionsvorbehalt

    1. Weitere Weiterbeschäftigungsmodelle?

  12. Geringfügige Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung/Freie Mitarbeit/Beratervertrag/Werkverträge/Praxisproblem „Scheinselbständigkeit“ – Auswirkungen des AÜG auf Werk- und Beraterverträge/Rentnergesellschaften/Handlungsempfehlungen/Kündigungsmöglichkeit von Rentnern

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (2)

22.09.2026 09:00 - 12:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62951
Details und Ablauf

22.09.2026 09:00 - 12:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62951
Details und Ablauf

01.12.2026 10:00 - 13:15 Uhr Buchungsnummer: 62952
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt Sami Negm-Awad

Negm-Awad, Sami ANTRAGO
  • Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Partner der traditionsreichen Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm.

  • Renommierter Fachdozent, Seminarleiter und Inhouse-Trainer mit jahrzehntelanger Erfahrung.

  • Besonders geschätzt für seine Fähigkeit, komplexe arbeitsrechtliche Themen besonders verständlich, lebendig & praxisnah zu vermitteln.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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