Webinar

Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeber – Update

Arbeitszeit rechtssicher gestalten & dokumentieren

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

  • NEU! Gesetzentwurf des Arbeitsministers zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

  • NEU! Erlass des Arbeitsministeriums NRW zum Arbeitszeitgesetz

 

Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 13.09.2022 entschieden, dass Unternehmen die tatsächliche und gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten „objektiv, verlässlich und zugänglich“ erfassen müssen. Damit waren die Vorgaben aus dem „Stechuhrurteil" des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu geltendem Gesetzesrecht erklärt worden. Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Legislative.

 

Inzwischen liegt der neue Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, aus dem sich zahlreiche Anforderungen, aber auch Erleichterungen für betroffene Arbeitgeber ergeben. Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) den Bezirksregierungen in Form eines Erlasses, Vorgaben zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes gemacht, die die BAG-Vorgaben umsetzen.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erfahren Sie, welche Auswirkungen und Pflichten sich durch die derzeitige und künftige Aufzeichnungspflicht für die betriebliche Praxis ergeben, wie Sie ein rechtskonformes System zur Arbeitszeiterfassung einführen können und wie mit dem Thema: „Vertrauensarbeitszeit“ zukünftig rechtssicher zu verfahren ist. Zukünftig drohen hohe Bußgelder bei Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflicht.

 

Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (BR) bedürfen nach Veröffentlichung der Urteilsgründe einer Neubewertung.

 

Lösungsmöglichkeiten, Rechtsfolgen und Gesetzgebungsvorhaben werden durch unseren Fachreferenten entsprechend praxisnah aufgezeigt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

  1. Anwendungsbereich der neuen Zeiterfassungspflicht

 

  • Arbeitnehmer*innen

  • Fremdgeschäftsführer*innen

  • Leitende Angestellte

  • Geringfügig Beschäftigte

 

  1. Wie ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung rechtlich einzuordnen?

 

  • Unterschied zwischen arbeitszeitrechtlicher, vergütungsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitszeit

  • Grundregeln zur Arbeitszeit

  • Wieso bestehende Zeiterfassungssysteme unzureichend sind

  • Anforderungen an Zeiterfassung – objektiv, verlässlich und zugänglich

  • Form der Zeiterfassung – wieso Papier zulässig sein kann, eine Excel-Tabelle aber nicht

 

  1. Was wird aus der sogenannten Vertrauensarbeitszeit?

 

  1. Wie wird die Arbeitszeit im Home-Office und bei mobilem Arbeiten erfasst?

 

  1. Zeiterfassung durch wen? Arbeitnehmer*innen oder Arbeitgeber*innen?

 

  1. Welche Rechtsfolgen drohen bei Arbeitszeitverstößen?

 

  1. NEU! Gesetzentwurf des Arbeitsministers zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

 

  1. NEU! Erlass des Arbeitsministeriums NRW zum Arbeitszeitgesetz

 

  1. Änderungsbestrebungen nach dem Koalitionsvertrag

 

  1. Langfristige Folgen: Mehr und höhere Bußgelder durch die Überwachungsbehörden, höhere Lohnkosten!

 

  1. Weitere Teilnehmerfragen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

15.05.2024 10:00 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 42577
Details und Ablauf

26.09.2024 10:00 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 42578
Details und Ablauf

06.11.2024 10:00 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 42579
Details und Ablauf

Referent

Herr RA Sami Negm-Awad

Negm-Awad, Sami ANTRAGO
  • Sozius der traditionsreichen Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm

  • seit 1989 als Dozent u. a. beim REFA, der Rheinischen Fachhochschule Köln und der IHK zu Köln tätig

  • geschätzter Fachreferent, Seminarleiter und Inhouse-Projekttrainer im Bereich der arbeitsrechtlichen Themen

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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