Webinar

Das arbeitsrechtliche Reformpaket 2026

Das 34-Punkte-Programm & weitere Reformvorhaben im Arbeitsrecht: Was Personalabteilungen jetzt wissen und vorbereiten müssen

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Das Arbeitsrecht ändert sich grundlegend. Erfahren Sie jetzt, was Personalabteilungen prüfen, ändern & vorbereiten müssen.

Anfang Juli 2026 haben sich die Koalitionsspitzen auf ein 34-Punkte-Programm verständigt. Die geplanten Maßnahmen betreffen zentrale Bereiche der Personalpraxis, darunter Befristung, Krankmeldung, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Mitbestimmung und Entgelt.

 

Besonders relevant sind die vorgesehenen Änderungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen: sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monaten, bis zu sechs Verlängerungen, eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber sowie der geplante Wegfall des Schriftformerfordernisses. Auch bei Arbeitsunfähigkeit, dem eingeschränkten Kündigungsschutz von Hochverdienern, Zuschlägen und Minijobs stehen wichtige Neuerungen im Raum. Hinzu kommt die geplante Job-to-Job-Erprobung, mit der Beschäftigte eine neue Tätigkeit zeitlich begrenzt testen können, ohne ihr bestehendes Arbeitsverhältnis sofort aufzugeben.

 

Parallel bleibt das Arbeitszeitrecht in Bewegung. Arbeitszeiterfassung, Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten und tarifliche Gestaltungsspielräume können die betriebliche Praxis erheblich beeinflussen.

 

In unserem kompakten 120-minütigen Live-Webinar ordnet unser Fachreferent die wichtigsten Reformvorhaben praxisnah ein. Sie erfahren, welche Änderungen für Ihre Personalpraxis besonders relevant sind, welche Vertragsmuster und Prozesse Sie prüfen sollten und wie Sie sich gezielt auf kommende Anforderungen vorbereiten.

Inhalte

  1. Einordnung: Das 34-Punkte-Reformpaket im Überblick

 

  • Der Koalitionsausschuss-Beschluss vom 01./02.07.2026

  • Was ist beschlossen, was ist noch offen?

  • Die sieben Baustellen für die Personalarbeit

 

  1. Befristungsrecht neu – die „Befristung XXL“

 

  • Status quo: § 14 Abs. 2 TzBfG und das Anschlussverbot (Karlsruher Leitplanken)

  • NEU! 48 Monate Höchstdauer und bis zu 6 Verlängerungen – für Einstellungen bis 31.12.2030

  • NEU! Die „erneute Ersteinstellung“ und die verfassungsrechtliche Fallhöhe

  • Vorbeschäftigung: Wie lange ist „sehr lang“? Die BAG-Zeitstaffelung (8/15/22 Jahre)

  • NEU! Wegfall der Schriftform – welche Form gilt künftig, kommt die Textform, und reicht eine E-Mail?

  • Textform bei Verträgen: der ungelöste Konstruktionsfehler und die Zugangsfalle

 

  1. Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung

 

  • Status quo: § 5 EFZG

  • NEU! Verschärfung auf drei Ebenen: AU ab Tag 1, Ende der Telefon-AU, schärfere Sanktionen

  • Der Beweiswert der AU-Bescheinigung – die Erfurter Linie und ihre Erschütterung

  • Strafrechtliche Grenzen: § 278 StGB

 

  1. Auflösung gegen Abfindung für Hochverdiener

 

  • NEU! Die geplante Regelung für Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der BBG

  • Grundlagen: die Auflösung als Ausnahme (§§ 9, 10 KSchG) und ihre strengen Hürden

  • Die unbekannte Ausnahmevorschrift des § 14 KSchG – wer fällt darunter?

  • Das Vorbild aus dem Finanzsektor: § 25a Abs. 5a KWG (Risikoträger)

  • Trennungsstrategie 2027: Was HR jetzt vorbereitet

 

  1. Vergütung & Payroll zum 01.01.2027

 

  • NEU! Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bis 75 Euro/Stunde (§ 3b EStG)

  • NEU! Änderungen bei der Minijob-Pauschsteuer und steuerlich privilegierte Abfindungen

 

  1. Kollektivrecht, KI und Unternehmensrecht

 

  • Punkt 20: Tarifdispositives Arbeitsrecht und KI-Mitbestimmung (§ 87 BetrVG)

  • Punkt 21: Das „Ende“ der Vorrats-SE im Realitätscheck

 

  1. Beschäftigungsübergänge & Job-to-Job-Erprobung

 

  • Punkt 8 des 34-Punkte-Programms: Übergänge von Arbeit in Arbeit erleichtern

  • NEU! Kabinettsbeschluss vom 15.07.2026 zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

  • NEU! Neue Tätigkeit bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen erproben

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis, Freistellung und Rückkehrmöglichkeiten

  • Einsatz bei Transformation, Restrukturierung und geplantem Stellenabbau

  • Vereinbarungen, Haftung und praktische Umsetzung durch HR

 

  1. Bürokratieabbau & Compliance mit HR-Bezug

 

  • Punkte 25 + 26: Weniger Pflichten – mit Vorbehalt

  • Punkte 29 + 33: Lieferkette und Arbeitsschutz

  • Punkt 14 und die weiteren Randthemen im Schnelldurchlauf

 

  1. Exkurs: Arbeitszeitgesetz – Versprechen und Wirklichkeit

 

  • Zwei Vorgänge nicht verwechseln: 34-Punkte-Paket und geleakter BMAS-Referentenentwurf

  • Was der Koalitionsvertrag versprach: Wochenarbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit

  • § 7 ArbZG-E: Wochenhöchstarbeitszeit nur tarifgebunden

  • § 16 ArbZG-E: elektronische Arbeitszeiterfassung mit Übergangsfristen und Bußgeldern

  • Warum die große Arbeitszeitreform vertagt wurde – und nur die Sonntagsöffnung blieb

 

  1. Fazit, Handlungsmatrix & Klärung weiterer Teilnehmerfragen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (3)

03.09.2026 13:00 - 15:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 68903
Details und Ablauf

03.09.2026 13:00 - 15:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 68903
Details und Ablauf

26.10.2026 10:00 - 12:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 70197
Details und Ablauf

04.12.2026 08:30 - 10:30 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 70198
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt Sami Negm-Awad

Negm-Awad, Sami ANTRAGO
  • Sozius der traditionsreichen Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm

  • seit 1989 als Dozent u. a. beim REFA, der Rheinischen Fachhochschule Köln und der IHK zu Köln tätig

  • geschätzter Fachreferent, Seminarleiter und Inhouse-Projekttrainer im Bereich der arbeitsrechtlichen Themen

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