Neue EU-Verpackungsverordnung (EU-VerpackV)
PPWR und das neue deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) – Neue Pflichten, Übergangsfristen und praktische Umsetzung ab 2026 und 2030
Beschreibung
Mit der EU-Verpackungsverordnung (EU-VerpackV bzw. Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)) wird das Verpackungsrecht europaweit grundlegend neu geregelt. Die Verordnung wurde 2025 verabschiedet und gilt ab 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Als EU-Verordnung wirkt sie unmittelbar und verändert das bisher stark national geprägte Verpackungsrecht nachhaltig.
Ziel der EU-VerpackV ist es, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Hierzu führt sie zahlreiche neue und verschärfte Vorgaben ein:
🆕 Ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Mindestmaß an Recyclingfähigkeit erreichen.
🆕 Bestimmte Verpackungsarten werden ganz verboten.
🆕 Das Inverkehrbringen von Verpackungen mit bestimmten gefährlichen Stoffen – z. B. PFAS – wird untersagt.
🆕 Es wird eine Systembeteiligungspflicht für alle Verpackungen sowie Mehrweg- und Wiederverwendungsquoten eingeführt.
🆕 Gewicht, Volumen und Leerraum von Verpackungen sollen auf das erforderliche Minimum reduziert werden.
🆕 Zudem gibt es spezielle Vorgaben für das Verpackungsdesign.
Ergänzend zur EU-Verpackungsverordnung bleibt das nationale Recht relevant. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll die Anwendung der EU-VerpackV flankieren, Übergangsregelungen konkretisieren und organisatorische Fragen, etwa zu Registrierung, Systembeteiligung und Herstellerverantwortung, regeln.
In unserem Online-Seminar erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über:
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die Entwicklung des Verpackungsrechts von VerpackG zur EU-VerpackV,
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die wesentlichen neuen Pflichten und Verbote ab 2026 und 2030,
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sowie die Auswirkungen auf Hersteller, Vertreiber, elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister.
Ziel ist es, Orientierung und Rechtssicherheit für die Umsetzung der neuen nationalen und EU-weiten Verpackungsvorgaben zu vermitteln.
TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.
Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de
Inhalte
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Einführung in das Verpackungsrecht
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Rechtsentwicklung in Deutschland
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Bisherige wesentliche Pflichten
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Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister als Verpflichtete
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Mindest-Rezyklatanteile
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Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
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Rechtswirkung von EU-Verordnungen
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Inkrafttreten/Wirksamkeit, delegierte Rechtsakte
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Wesentliche Inhalte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
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Stoffverbote
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Recyclingfähigkeit
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Mindestrezyclatanteile
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Verbot von Mogelpackungen
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Kennzeichnungspflichten
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Verbot bestimmter Verpackungen
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Pflicht zur Widerverwendung und Wiederbefüllung, Mehrwegquoten
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Reduzierung der Gesamtverpackungsmengen
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Einführung einer Zentralen Stelle
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Systembeteiligungspflicht
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Recyclingziele
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Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
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Ergänzende Begriffsbestimmungen
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Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
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Registrierung und Systembeteiligung
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Branchenlösung, Datenmeldung, Vollständigkeitserklärung
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Zulassung von Herstellern nicht systembeteiligungspflichte Verpackungen
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Zulassung sonstiger Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)
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Reduzierung- und Präventionsmaßnahmen
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Übergangsvorschriften
Organisatorische Hinweise
Systemvoraussetzungen:
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Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits
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PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)
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Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari
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Keine Software-Installation notwendig
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Lautsprecher/Kopfhörer
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Mikrofon & Webcam für Beteiligung
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