Webinar

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Wichtige Änderungen und Pflichten für die Anwendungspraxis

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Das am 28.05.2021 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat weitreichende Änderungen zur Folge. Die Erweiterung der Befugnisse zur Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – Prüfungen und Kontrollen – erhöhen den Druck auf die Unternehmen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben können erhebliche Geldstrafen anfallen.

 

Aus dem Gesetz ergeben sich zusätzliche Pflichten für die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), unter anderem zur Einrichtung von Systemen zur Angriffserkennung. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des BSIG auf sogenannte „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ ausgeweitet – für diese besteht jetzt akut Handlungsbedarf.

 

  • Wie wirken sich die Gesetzesänderungen aus?

  • Welche Befugnisse erhält das BSI – und welche weiteren Pflichten gilt es als Betreiber von KRITIS zu beachten?

  • Wer zählt jetzt zu den „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ und was ändert sich für sie?

 

Diese Fragen werden in diesem 60-minütigen Online-Seminar zusammen mit den wichtigsten Änderungen, die sich aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ergeben, erörtert.

  1. Überblick zu den Neuerungen durch das neue IT-Sicherheitsgesetz (IT-SIG) 2.0

 

  1. Die neuen Prüf- und Kontrollbefugnisse des BSI

 

  1. Verschärfung der IT-Sicherheitspflichten für Betreiber von Kritischer Infrastruktur (KRITIS) und „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“. Wer zählt dazu?

 

  1. Inwieweit wird der Verbraucherschutz gestärkt? Welche Folgen ergeben sich daraus?

 

  1. Teilnehmerfragen & Diskussion

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

Termin auf Anfrage
Buchungsnummer: 47549
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt Jan Morgenstern

Morgenstern, Jan ANTRAGO
  • Fachanwalt für IT-Sicherheit

  • Geschäftsführer zweier Gesellschaften mit den Schwerpunktbereichen IT-Recht, Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und Compliance

  • Datenschutzbeauftragter, bundesweit und internationaler Berater

  • erfahrener Dozent und Autor

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Telefon: 03421 / 9034-50
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