Hygienekonzept

TANGENS Präsenzseminare - Zuverlässig und sicher mit Hygienekonzept!

Sobald es die Umstände wieder zulassen, führt die TANGENS Wirtschaftsakademie GmbH wieder Präsenzveranstaltungen durch.

Zu diesen Veranstaltungen sind nur Personen im Sinne § 2 SchAusnahmV zugelassen.

Im Sinne § 2 SchAusnahmV bedeutet: 

  • eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
  • eine geimpfte Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist (§ 2 Nr. 3 SchAusnahmV - Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind)
  • Vorliegen eines Testnachweises hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt (§ 2 Nr. 7 SchAusnahmV)
  • eine genesene Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist und deren Genesung mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV)

Sollte die eine oder andere Präsenz-Veranstaltung coronabedingt nicht stattfinden dürfen, führt die TANGENS Wirtschaftsakademie GmbH, zum gleichen Termin, ein identisches Live-Webinar durch.

 

Ihr TANGENS-Team   

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