Webinar

Warenursprung & Präferenzen (WuP) kompakt & aktuell 2026

Praxisseminar einschließlich Änderungen durch den Unionszollkodex (UZK)

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Zollpräferenzen sind ein wichtiges Mittel zur Absatzförderung beim Export. Die Europäische Union unterhält mit vielen Staaten Handelsabkommen, in deren Rahmen Waren mit Ursprung in der Europäischen Union im Bestimmungsland zollermäßigt oder sogar zollfrei eingeführt werden können. Die hierdurch erzielten finanziellen Vorteile erleichtern den Marktzugang, festigen bestehende Märkte und nehmen damit im strategischen Marketing eine wichtige Rolle ein.

 

In unserem Online-Seminar werden die präferenziellen Ursprungsregeln umfassend und praxisnah erläutert. Der Fachreferent gibt einen detaillierten Überblick über die aktuell geltenden Handelsabkommen der EU und deren praktische Auswirkungen, darunter das MERCOSUR-Abkommen, das neue Abkommen mit Australien, das TCA mit dem Vereinigten Königreich, das modernisierte EU-Chile-Abkommen sowie die ab 2026 vereinheitlichten Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens (PEM).

 

Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen werden die Ursprungsregeln als Grundlage für die betriebliche Präferenzkalkulation erläutert.

 

Der Nachweis der Ursprungseigenschaft wird im Export durch sogenannte Präferenznachweise erbracht. Für die Lieferung an Kunden innerhalb der EU erfolgt der Ursprungsnachweis durch Lieferantenerklärungen. Die Teilnehmer/-innen lernen die verschiedenen Arten von Ursprungsnachweisen und Lieferantenerklärungen kennen. Der Fachreferent gibt wichtige Hinweise zur Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungserklärungen (externer Handel) sowie von Lieferantenerklärungen (interner EU-Handel).

 

Außerdem werden die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln behandelt. Handelspolitische Maßnahmen gegenüber Waren mit anderem nicht-präferenziellen Ursprung erschweren häufig den Marktzugang eigener heimischer Produkte zu fremden Märkten. Für die Anwendung solcher handelspolitischen Maßnahmen sind der nicht-präferenzielle Ursprung und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen von wesentlicher Bedeutung.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

Inhalte

  1. Warenursprung und Präferenzen im Überblick

 

    1. Nichtpräferenzieller Ursprung nach dem UZK (Unionszollkodex)

    2. Präferenzen (Freiverkehrspräferenzen/Ursprungspräferenzen)

    3. Herkunftsangabe „Made in …“

 

  1. Der nichtpräferenzielle Warenursprung

 

    1. Bedeutung und Anwendungsbereich

    2. Abgrenzung zum Präferenzursprung

    3. Begründung des nichtpräferenziellen Ursprungs

 

  1. Präferenzen

 

    1. ⭐ NEU! Überblick über die Präferenzbeziehungen der Europäischen Union (z. B. Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten, Abkommen mit Australien, TCA-Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, Abkommen mit Indien, modernisiertes Abkommen mit Chile)

    2. Ausblick auf künftige Regelungen

    3. Freiverkehrspräferenzen

    4. Ursprungspräferenzen

 

  1. Präferenzursprung

 

    1. Aufbau einer Präferenzregelung (Abkommen, Ursprungsprotokoll)

    2. Ursprungsregeln

      1. Vollständige Gewinnung/Herstellung

      2. Ausreichende Be- oder Verarbeitung: Verarbeitungsliste des Anhangs II / Allgemeine Toleranz (ggf. auch „textile Toleranzen“) / Minimalbehandlungen

      3. Kumulierungen

    3. Der Ursprung in der betrieblichen Praxis

      1. Innerbetriebliche Nachweise und Dokumentationen/Lieferantenerklärungen

      2. Innerbetriebliche Präferenzkalkulation

    4. ⭐ NEU! Besonderheiten im Warenverkehr mit den teilnehmenden Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens (PEM), mit den MERCOSUR-Staaten, Australien und dem Vereinigten Königreich (TCA-Ursprungsregeln)

 

  1. Präferenznachweise

 

    1. Formelle Nachweise

      1. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

      2. Sonstige Nachweise (A.TR, Form A)

    2. Formlose Nachweise (Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung)

    3. Der „ermächtigte Ausführer“

    4. Der „registrierte Ausführer“

 

  1. Lieferantenerklärungen

 

    1. Bedeutung (Sinn und Zweck von Lieferantenerklärungen)

    2. Langzeitlieferantenerklärungen nach der VO (EU) 2015/2447

    3. Formelle Anforderungen

    4. Inhaltliche Gestaltung (Pflichtangaben, ergänzende Angaben)

    5. Zusammenfassung der aktuellen Änderungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (9)

07.09.2026 09:00 - 16:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62386
Details und Ablauf

07.09.2026 09:00 - 16:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62386
Details und Ablauf

02.11.2026 09:00 - 16:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62387
Details und Ablauf

17.12.2026 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 62388
Details und Ablauf

11.02.2027 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 69158
Details und Ablauf

12.04.2027 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 69159
Details und Ablauf

09.06.2027 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 69160
Details und Ablauf

21.09.2027 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 69161
Details und Ablauf

09.11.2027 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 69162
Details und Ablauf

15.12.2027 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 69163
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Dipl.-Finanzwirt Udo Röser

Röser_Udo_ 2026_ANTRAGO
  • langjähriger Dozent auf dem Rechtsgebiet des Allgemeinen Warenursprungs und der Präferenzen an der Fachhochschule des Bundes

  • erfahrener Fachreferent und Inhouse-Projekttrainer

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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