Webinar

Technologietransfer in der Exportkontrolle aktuell 2024

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Die Beachtung exportkontrollrelevanter Vorschriften zum Technologietransfer gewinnt für Unternehmen und Forschungseinrichtungen immer mehr an Bedeutung.

 

Die illegale Weitergabe von exportkontrollrelevantem Know-how (kontrollierte Technologie) kann negative Folgen für das betroffene Unternehmen oder die Forschungseinrichtung aber auch für die innere Sicherheit Deutschlands und das friedvolle Zusammenleben der Weltgemeinschaft haben. Gelangt bestimmtes Know-how in die „falschen Hände“, wird der Wissensempfänger mitunter in die Lage versetzt, „kontrollierte Güter“ in unbegrenzter Stückzahl eigenständig herzustellen und missbräuchlich zu verwenden. Das Fehlverhalten des Ausführers, der das Know-how illegal weitergegeben hat, kann behördlich und medial sanktioniert werden. Der Widerruf und die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen, der Ausschluss von exportkontrollrechtlichen oder zollrechtlichen Vereinfachungen können den Bestand des Ausführers ernsthaft gefährden. Die richtige Anwendung von Exportkontrollbestimmungen zum Technologietransfer ist entscheidend dafür, ob

 

  • Verbote rechtzeitig erkannt werden,

  • technologiebezogene Genehmigungs- und Meldepflichten gegenüber dem BAFA zu beachten sind,

  • Vereinfachungen bei der Beantragung von BAFA-Genehmigungen möglich sind,

  • besondere Unterlagencodierungen und Verweise bei „verkörpertem“ Technologietransfer in Zollanmeldungen erforderlich sind,

  • bestimmte Personen aus Geschäfts- oder Forschungsaktivitäten auszuschließen sind,

  • Beschränkungen beim Einsatz von Personal zu beachten sind,

  • Zugriffe auf Datenbanken, Intranet u. ä. beschränkt werden müssen,

  • der Zugang zu Fertigungsstätten und Laboren zu beschränken ist,

  • das Überlassen von Gütern und deren Handhabung zu beschränken ist,

  • Lizenzverträge Genehmigungspflichten für die Weitergabe kontrollierter Technologie voraussetzen oder die Weitergabe verboten ist,

  • (Kriegs)verbrechen Dritter begünstigt werden,

  • Menschenrechtsverletzungen ungewollt gefördert werden,

  • Sanktionen gegen das betroffene Unternehmen, die Forschungseinrichtung, dessen Geschäftsleitung, Kanzler, Präsident oder Mitarbeitende möglich sind.

 

Unser Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen deutschen und EU-Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, die für den korrekten und sicheren Umgang mit exportkontrollrelevantem Technologietransfer einschließlich technischer Unterstützung notwendig sind.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Technologiekontrolle. Es werden die einschlägigen Genehmigungs- und Verbotstatbestände dargestellt. Darüber hinaus wird die praktische Vorgehensweise bei der Bestimmung kontrollierter Technologie dargestellt (Klassifizierung). Übungsfälle und Hinweise zur unternehmensinternen Umsetzung von Technologiekontrollen sowie mögliche Sanktionen bei Verstößen runden das Webinar ab. Auf Anfrage wird, insbesondere Forschungseinrichtungen, in-house ein passendes Seminar für das Verwaltungs- als auch für das Wissenschaftspersonal angeboten (Stichwort: Academia).

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

  1. Einführung in die Technologiekontrolle

 

  • Beweggründe für die Kontrolle von Technologie

  • Internationale Technologieregime

  • Abgrenzung zwischen Gütern, Technologie und technischer Unterstützung

  • Weitergabe von Technologie

 

  1. Genehmigungspflichtiger und verbotener Technologietransfer

 

  • Abgrenzung sonstige Rüstungsgüter vs. Dual-Use-Güter

  • Technologietransfer nach der Dual-Use-VO

  • Technologietransfer bei sonstigen Rüstungsgütern

  • Technologietransfer bei nationalen Dual-Use-Gütern

  • Technologietransfer bei Embargos

 

  1. Bestimmung kontrollierter Technologie

 

  • Klassifizierung von Technologie nach der Dual-Use-VO

  • Klassifizierung von Technologie nach der AWV

  • Übungsfälle

 

  1. Interne Umsetzung der Technologiekontrolle

 

  • Maßnahmen zur Umsetzung

  • Internal Compliance Programm (ICP)

  • Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte

  • Ahndung von Verstößen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

23.04.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 45415
Details und Ablauf

14.11.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 41576
Details und Ablauf

Referent

Herr Sandro Kopidura

Kopidura, Sandro ANTRAGO
  • Fachreferent ist Herr Sandro Kopidura, Global Trade Compliance Officer. Herr Kopidura verfügt über umfangreiches Wissen in den Bereichen Zölle, Verbrauchsteuern, Exportkontrolle und grenzüberschreitendem Kulturgüterverkehr. Herr Kopidura bringt Erfahrungen aus seiner Tätigkeit bei der Zollverwaltung, dem BAFA, der Industrie und deutscher Spitzenforschung mit. Nebenberuflich ist er als Autor und Dozent tätig.

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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