Webinar
(11 Rezensionen)

Russland- & Belarus-Sanktionen – Update 2026

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Am 23. Oktober hat der Rat der EU das 19. Sanktionspaket gegen Russland in Form der Änderungsverordnung (EU) 2025/2033 veröffentlicht. Es wird tagesaktuell in unserem aktuellen Live-Webinar am 29.01.2026 erläutert.

 

Folgende Neuerungen sind beschlossen worden:

 

Russlandembargoverordnung (EU) 833/2014

 

Änderungen des 19. Sanktionspakets:

 

  • Importstopp für LNG ab April 2026, Altverträge bleiben bis Ende 2026 ausgenommen

  • Rosneft und Gazprom Neft werden vollständig sanktioniert

  • Aufnahme von weiteren 117 der „Schattenflotte“, Hafenzugangsverbote und umfangreiche Sanktionen für Schiffsdienstleistungen

  • Aufnahme von weiteren Sanktionslistenadressaten in Russland, China, Thailand, Indien und den UAE

  • Stablecoin-Verbot für eine rubelgebundene Kryptowährung

  • Neue Finanzsanktionen gegen 5 russische und ausländische Banken, Einschränkungen für die Zahlungssysteme „Mir“ und „SPFS“

  • Erweiterte Ausfuhrverbote für zahlreiche Rohstoffe, Metalle und Industrieprodukte

  • Einfuhrverbote für alle acyclischen Kohlenwasserstoffe

  • Untersagung von Tourismusleistungen für Russland

  • Verschärfung von Reisebeschränkungen für russische Diplomaten

 

Änderungen des 18. Sanktionspakets:

 

  • Weitere Exportbeschränkungen für Güter nach Anhang VII der Russlandembargoverordnung:

    • sechs chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Festkörpertreibstoffen verwendet werden,

    • zwei Arten von CNC-Werkzeugmaschinen,

  • Weitere Ausfuhrverbote nach Anhang XXIII für bestimmte Maschinen und Geräte, Chemikalien, bestimmte Metalle wie raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium und Waren aus Aluminium sowie Waren aus Stahl und Kunststoffen,

  • Auflistung von 26 Einrichtungen gemäß Anhang IV,

  • Verbot, Erdölerzeugnisse zu kaufen und in das Unionszollgebiet einzuführen, die in einem Drittland aus russischem Rohöl gewonnen wurden. Dazu werden neue Leitlinien zu Nachweispflichten und Ausnahmen veröffentlicht,

  • Einführung eines Transaktionsverbots für die Wiederaufnahme oder Errichtung von Erdgaslieferungen über die Pipelines Nord Stream 1 und 2 sowie deren Betrieb, Wartung oder Nutzung oder Kauf von Erdgas, das durch diese Leitungen transportiert wurde,

  • Aufnahme von 105 weiteren Schiffen der sogenannten russischen „Schattenflotte“ von Öl exportierenden Schiffen, die zur Umgehung einer westlichen Ölpreisobergrenze verwendet werden sowie Verbot für Hafenzugang und im Zusammenhang stehende Dienstleistungen,

  • Aufnahme von 22 weiteren Banken in die Sanktionsliste,

  • Die EU-Kommission hat erstmalig vier russische Unternehmen in die Sanktionsliste aufgenommen, in die der russische Direktinvestitionsfonds investiert hat. Diese Maßnahme verbietet es EU-Wirtschaftsbeteiligten, Transaktionen mit dem russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF) durchzuführen, ebenso mit seinen Tochtergesellschaften, bestimmten börsennotierten Einrichtungen, in die der RDIF investiert hat, und Finanzinstituten, die sie unterstützen.

  • Änderung der Ölpreisobergrenze von 60 USD auf 47,6 USD. EU-Betreibern ist es verboten, russisches Öl zu transportieren, das zu einem Preis oberhalb dieser Grenze angeboten wird.

  • Sanktionierung von 14 Personen und 41 Entitäten. In den Listen sind Unternehmen aufgeführt, die Schattenflottenschiffe betreiben oder verwalten. Darüber hinaus werden zwei Händler von russischem Rohöl, ein Großkunde der Schattenflotte, eine Raffinerie in Indien und ein Kapitän, ein Schattenflottenschiff, ein Betreiber eines Flaggenregisters und ein Unternehmen im russischen LNG-Sektor gelistet.

  • Aufnahme von zusätzlichen Verfahrensgarantien gegen Schadenersatzansprüche und Schiedsverfahren, die von russischen Gläubigern eingeleitet werden.

 

Belarusembargoverordnung (EU) 765/2006:

 

  • Anpassung der belarussischen sektoralen Maßnahmen,

  • Aufnahme einer „Catch-all“-Bestimmung für „advanced technologies“,

  • Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Technologien nach Anhang Va, Anhang XVIII, Anhang XIVa und Anhang XIX,

  • Aufnahme eines belarussischen Unternehmens in Anhang V,

  • vollständiges Transaktionsverbot für vier belarussische Banken,

  • Maßnahmen zum Schutz der Mitgliedstaaten vor Investor-Staat-Schiedsverfahren,

  • Aufnahme von 8 Entitäten in die Sanktionsliste.

 

________________________________________________________________________________________________________________

 

In der Rückschau besprechen wir wesentliche Schwerpunkte der letzten Sanktionspakete, die sich für viele Unternehmen in der Praxis und auf dem Radar der Behörden als hochrelevant herausgestellt haben, u. a.:

 

  • Verschärfung der Ausfuhrverbote in Art. 3k Anhang XXIII: Mikrowellen- und Antennenverstärker, Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge, bestimmte Industrieprodukte, Chemikalien, seltene Erden, Kunststoffe, Fahrzeugteile und Maschinen, Manganerze u. a.

  • Verbot für EU-Banken mit Aktivitäten außerhalb Russlands, das System SPFS (Übermittlung von Finanzmitteilungen – Äquivalent zu SWIFT) zu nutzen

  • Möglichkeit zur Listung nichtrussischer Drittlandsbanken, die an ein solches System angeschlossen sind

  • Verschärfung des Art. 12g, um Umgehung von Sanktionen zu verhindern, unter anderem durch Kontrolle ausländischer Tochtergesellschaften von EU-Wirtschaftsbeteiligten

  • Transaktionsverbot für Unternehmen, die vor russischen Gerichten eine Vollstreckung in Vermögenswerte erzielt haben, die in Russland gelegen sind, aber einer EU-Person gehören

  • Aufnahme einer Selbstanzeigemöglichkeit

  • Aufnahme einer Bemühenspflicht für Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, um zu gewährleisten, dass außerhalb der Union niedergelassene Personen, die sich in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle befinden, nicht an Tätigkeiten teilnehmen, mit denen die restriktiven Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 untergraben werden

  • Erweiterung des Umgehungsverbots in Art. 12 auf Fälle, in denen der Wirtschaftsbeteiligte eine Umgehung von restriktiven Maßnahmen „für möglich hält“ und dies billigend in Kauf nimmt

  • Erweiterung der Sanktionsliste

 

In unserem 90-minütigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Überblick über alle Sanktionen der EU gegen Russland und Belarus zum aktuellen Stand. Es werden die neuen Änderungsverordnungen analysiert und verständlich erläutert.

 

Alle Ausführungen in diesem Live-Webinar können, aufgrund der dynamischen Entwicklung der Situation, nur eine Momentaufnahme abbilden.

 

Die Weblinks zu den aktuellen EU-Verordnungen finden Sie hier:

 

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (6)

29.01.2026 09:30 - 11:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 60954
Details und Ablauf

29.01.2026 09:30 - 11:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 60954
Details und Ablauf

31.03.2026 09:30 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60955
Details und Ablauf

21.05.2026 09:30 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60956
Details und Ablauf

30.06.2026 09:30 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60957
Details und Ablauf

29.09.2026 09:30 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60958
Details und Ablauf

26.11.2026 09:30 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60959
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt, M.A. (BWL) Kay Höft

Höft, Kay (RA) ANTRAGO
  • Herr Höft ist Rechtsanwalt und Betriebswirt und verfügt über fünfzehn Jahre Berufserfahrung als Legal Counsel in der Industrie und der anwaltlichen Beratung zu nationalen und internationalen exportkontrollrechtlichen Fragen.

  • Er ist Inhaber der Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht in Hamburg, Autor zahlreicher Veröffentlichungen u. a. zur Exportkontrolle sowie Mitautor des Praxis-Kommentars zum Außenwirtschaftsrecht.


Unser Video-Impuls

Druckversion

Sie haben Fragen, möchten Infos anfordern oder das Seminar Inhouse durchführen?

Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
Kontaktformular

Zufriedene Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen sagen:

Kunden, die diese Veranstaltung gebucht haben, buchten auch

Abonnieren Sie unseren Newsletter