Webinar

Revidierte Ursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum (PEM) seit 01.01.2025

Neue PEM-Regeln bieten großzügige Ursprungsregeln & erleichtern das Präferenzmanagement

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Für den Warenverkehr zwischen der EU und einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone galten bis 31.12.2024 alternative, optionale Präferenzregeln (sog. TRANSITIONAL RULES). Zum 1. Januar 2025 sind diese im Rahmen des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM-Übereinkommen) als sog. Revised Rules für weitere Länder optional anwendbar.

 

Es konnten immer noch nicht alle Partnerstaaten diese großzügigen Regeln in den nationalen Rechtssetzungsverfahren umsetzen, sodass es auch 2025 bei mehreren Präferenzregelwerken für den Warenverkehr in der Pan-Euro-Med-Zone bleibt. Die Auswahlmöglichkeit hat Auswirkung auf die aktuelle Gestaltung der Ursprungsnachweise (Lieferantenerklärungen, Ursprungserklärungen, Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1) und der Präferenzkalkulation, z. B. für den Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen (EWR), Färöer, Jordanien, Westjordanland und Gazastreifen, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Moldawien und Georgien.

 

Die Neuerungen umfassen u. a. eine auf 15 % erhöhte Toleranzregel, den Wegfall des Draw-Back-Verbotes für eine Vielzahl von Waren, einfachere Listenbedingungen, wie z. B. die Erhöhung der Wertgrenzen für Vormaterialien aus Drittländern, erstmals die Anwendung einer Durchschnittswertkalkulation sowie die einfachere Dokumentation der Kumulierung durch den Wegfall der EUR-MED-Nachweise. Des Weiteren gibt es auch erstmalig eine Rechtsgrundlage für eine elektronische Warenverkehrsbescheinigung.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar lernen Sie die neuen Regelungen kennen, um die internen Präferenz-Prozesse entsprechend rechtskonform anpassen und optimieren zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen & geklärt werden.

  1. Neue Regelungen & Definitionen im Überblick

 

  1. Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation

 

  1. Großzügigere erzeugnisspezifische Ursprungsregeln, Minimalbehandlung

 

  1. Toleranzregeln

 

  1. Kumulierung

 

  1. Umsetzung der Prinzipien des Präferenzrechts

 

  1. Verbot der Zollrückvergütung (sog. Draw-Back-Verbot)

 

  1. Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen

 

  1. Klärung weiterer Teilnehmerfragen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

04.09.2025 14:00 - 16:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 55193
Details und Ablauf

Fachreferentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann

Schumann, Gesa ANTRAGO
  • Fachreferentin ist Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann. Frau Schumann ist eine sehr anerkannte Fachreferentin auf dem Gebiet des Zollrechts und Autorin einschlägig bekannter Fachliteratur im Bereich des Zoll- & Außenwirtschaftsrechts.

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Telefon: 03421 / 9034-50
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