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Lieferantenerklärungen aktuell 2025

Korrekte Erstellung, Prüfung & Anforderung von Lieferantenerklärungen (LE) & Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) nach UZK

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Innerhalb der Europäischen Union wird der vereinfachte Ursprungsnachweis durch die Lieferantenerklärung erbracht. Lieferantenerklärungen dienen EU-ansässigen Exporteuren als vorgeschriebene Nachweise für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Ausfertigung einer Ursprungserklärung bzw. einer Erklärung zum Ursprung.

 

Exporteure in der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Lieferantenerklärungen anzufordern. Vor Verwendung der Lieferantenerklärungen bzw. vor der Aufnahme der Lieferantenerklärungen in die betriebsinterne Dokumentation, sind unbedingt Echtheit und Richtigkeit der Dokumente zu prüfen. Lieferantenerklärungen sind für zollamtliche Prüfungszwecke zur Verfügung zu halten.

 

Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die Präferenzursprungsregeln der Freihandelsabkommen beherrschen, wenn sie Schadensersatzansprüche – wegen falscher Erklärungen gegenüber den belieferten Exporteuren – vermeiden wollen.

 

In unserem Seminar werden die Regelungen für die korrekte Erstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft auf der Grundlage des aktualisierten Zollkodex der Union (UZK) ausführlich vermittelt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen der Schulung gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

 

Diese Schulung wird von unseren Kund*innen auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

  1. Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten der sechs wichtigsten verschiedenen Lieferantenerklärungen in der EU

 

  1. Überblick über das Warenursprungs- und Präferenzrecht der EU als Voraussetzung für die rechtskonforme Ausfertigung von Lieferantenerklärungen

 

  1. Formelle Voraussetzungen/Optimierungsmöglichkeiten nach den aktualisierten Durchführungsrechtsakten zum UZK (DVO (EU) 2015/2447 sog. UZK-IA)

 

  • Vorgeschriebene Textfassungen, Verwendung von Vordrucken

  • Angabe des Ursprungslandes (z. B. EU, Europäische Union, Deutschland, Schweiz usw.) sowie der Präferenzverkehrsländer (z. B. Serbien, Südkorea, Peru, Georgien, Großbritannien, Neuseeland), Verwendung von Abkürzungen

  • Besonderheiten bei Japan und bei Anwendung der ab 01.01.2025 geltenden Revised Rules

  • Zulässige Vereinfachungen (z. B. Verzicht auf Unterschriften, elektronische Übermittlung, papierlose Abwicklung, Lieferantenportale)

  • Tagesaktuelle Unterstützung durch die Datenbank WuP online

  • Besonderheiten bei Langzeit-Lieferantenerklärungen (z.B. Zolltarifposition, Geltungsdauer, Widerrufsverpflichtung, nachträgliche Ausstellung)

  • Dokumentationspflichten, Aufbewahrungspflichten, elektronische Archivierung

  • Ausblick auf geplante Änderungen des UZK-IA

 

  1. Ursprungsregeln als nachprüfbare Voraussetzung für die Lieferantenerklärung aufgrund traditioneller und moderner Freihandelsabkommen (z. B. EU-Serbien oder EU-Großbritannien)

 

  • EU-ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitungen (Verarbeitungsliste, Berechnung von Wertregeln, Präferenzkalkulation)

  • Hinweis auf Besonderheiten: Minimalbehandlungen, Toleranzen, Kumulierungen

  • Alternative Ursprungsregeln (sog. Revised Rules)

 

  1. Prüfungsmöglichkeiten durch die Zollverwaltung

 

  • Auskunftsblatt INF 4, Hinweise für die vereinfachten Verfahren ermächtigter Ausführer (EA) und registrierter Ausführer (REX)

  • EU-weite Prüfung der Lieferantenerklärungen durch die Zollbehörden

 

  1. Konsequenzen und Sanktionen bei unzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung (LE) oder Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE)

 

  1. Diskussion & Beantwortung von Fragen zum Thema Lieferantenerklärungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

17.11.2025 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 55590
Details und Ablauf

Fachreferentin

Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann

Schumann, Gesa ANTRAGO
  • Renommierte Fachreferentin unserer Online-Veranstaltung ist Frau Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann. Frau Schumann ist eine angesehene Expertin auf dem Gebiet des Zoll-, Warenursprungs- & Präferenzrechts sowie Autorin einschlägig bekannter Fachliteratur im Bereich des Zoll- & Außenwirtschaftsrechts.

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