Webinar

Iran-Embargoverordnung aktuell 2025

Ein Workshop mit 15 typischen Anwendungsfällen & Antworten zu den aktuellen Sanktionen der EU gegen den IRAN (IR)

Fortgeschrittene Update Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Aufgrund der anhaltenden diplomatischen & militärischen Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg durch den IRAN, des Sturzes der Regierung in Syrien und der neuen Machtverhältnisse im Nahen Osten, haben die EU-Sanktionen gegen den IRAN (IR) wieder an Bedeutung gewonnen.

 

Die EU hat mit der Verordnung 2023/1529 im Jahr 2023 einen neuen Sanktionskatalog gegen den Iran erlassen und diesen im November 2024 erheblich erweitert.

 

  • NEU! Während bisher vorwiegend Exporte in den Iran einer Genehmigung bedurften, gilt es mittlerweile verstärkt zu vermeiden, dass Güter an den Iran umgeleitet werden. Es sind auch Transportrouten betroffen, wenn sie durch den Iran führen. Im November 2024 wurden außerdem eine Reihe von iranischen Häfen sanktioniert, die von europäischen Schiffen nicht mehr angelaufen werden dürfen.

 

Für all jene Unternehmen, die mit dem Iran weiterhin oder zukünftig Geschäfte machen wollen, stellen die aktuellen Sanktionen der EU eine komplexe Herausforderung dar.

 

Besonders herausfordernd ist die Anwendung auf praktische Geschäftsvorfälle im Unternehmensalltag gerade dann, wenn schnelle Antworten erforderlich sind:

 

  • Die Geschäftsführung fragt z. B., ob Iran-Geschäfte noch möglich sind und welche Haftungsrisiken bestehen (?)

  • Der Sachbearbeitende hat im laufenden Tagesgeschäft kaum Zeit, diese Fragen ausreichend zu prüfen und möchte für die Richtigkeit auch nicht in der Verantwortung stehen (!)

  • Das BAFA antwortet auf Anfragen aufgrund der Antragsflut und dem Verbot, Rechtsberatung zu leisten, nur zögerlich (!?)

 

Genau hier setzt unser Workshop an, indem durch ein Frage-Antwort-Schema die Komplexität der gesamten Thematik reduziert wird. Der Fachreferent vermittelt Ihnen in unserem 90-minütigen Online-Seminar einen kompakten Überblick über das Iran-Embargo in seiner aktuellen Fassung. Auf Basis detaillierter Anwendungsfälle bewegen wir uns auf einem roten Faden durch die Iran-Embargo-Verordnung und finden verlässliche Antworten auf 15 typische Praxisfragen.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen werden.

  1. Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage

 

  1. Typische Praxisfälle & Antworten

 

    • Fall 1: Sind meine Geschäftsvorfälle überhaupt vom Iran-Embargo erfasst?

    • Fall 2: Wir liefern nicht in den Iran, haben aber Kunden, die mit dem Iran Geschäfte machen. Ist mein Geschäft dennoch von dem Iran-Embargo betroffen?

    • Fall 3: Mein Unternehmen hat tausende Stammartikel mit unterschiedlichen Zolltarifnummern. Wie kann ich diese zuverlässig gegen die Anhänge des Iran-Embargos prüfen?

    • Fall 4: Wir haben „nur“ einen Vertrag geschlossen, aber noch nicht geliefert. Ist das verboten?

    • Fall 5: Wir haben einen Vertrag mit einem iranischen Kunden geschlossen, der jetzt auf der Sanktionsliste steht. Was nun?

    • Fall 6: Wir möchten eine Genehmigung beantragen. Welche Besonderheiten muss ich beim Iran-Embargo beachten?

    • Fall 7: Was müssen wir beachten, wenn wir Ventile und eine technische Zeichnung für eine Luftbild-Überwachungskamera in den Iran verkaufen wollen?

    • Fall 8: Unsere Handelsroute führt durch den Iran. Was ist zu beachten?

    • Fall 9: Wir lassen mehrschichtige Keramikkondensatoren in Malaysia unter Lizenz fertigen. Was müssen wir beachten?

    • Fall 10: Kauf & Einfuhr von Ventilen, Dichtungen aus dem Iran

    • Fall 11: Das Zollamt gibt meine Einfuhr aus dem Iran nicht frei. Was passiert nun?

    • Fall 12: Meine Bank weigert sich, die Zahlung an meinen iranischen Zulieferer auszuführen? Was kann ich tun?

    • Fall 13: Was passiert, wenn mein Unternehmen eigenständig aufdeckt, dass es einen Embargo-Verstoß begangen hat?

    • Fall 14: Ich befürchte, durch ein bestehendes Geschäft mit dem Iran gegen U.S. Sanktionen zu verstoßen. Kann ich den Vertrag kündigen?

    • Fall 15: Wir hatten Iran-Geschäfte in den letzten Jahren. Wie können wir uns am besten auf die nächste Außenwirtschaftsprüfung vorbereiten?

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (3)

07.04.2025 08:00 - 09:30 Uhr Buchungsnummer: 53471
Details und Ablauf

07.04.2025 08:00 - 09:30 Uhr Buchungsnummer: 53471
Details und Ablauf

23.06.2025 08:00 - 09:30 Uhr Buchungsnummer: 53472
Details und Ablauf

10.11.2025 08:00 - 09:30 Uhr Buchungsnummer: 53473
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt Fabian A. Jahn

Fabian A. Jahn ANTRAGO
  • Herr Jahn ist Rechtsanwalt und Exportmanager (IHK) und verfügt über zehn Jahre Berufserfahrung als Legal Counsel in der Industrie & Wissenschaft und der anwaltlichen Beratung zu nationalen & internationalen exportkontrollrechtlichen Fragestellungen.

  • Er ist Inhaber der Kanzlei JAHN.legal, Autor zahlreicher Veröffentlichungen u. a. zur Exportkontrolle und von der Internationalen Handelskammer zertifizierter Incoterms®2020-Trainer (DE/2020-1789).

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