Webinar

Chinas Exportkontrollgesetz 2026

Aktuelle Rechtsänderungen & neue Kontrollgüter – Auswirkungen für EU-Unternehmen

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Das chinesische Exportkontrollrecht stellt ein erhebliches Risiko für internationale Beschaffungsketten dar: Für bestimmte Güter gelten sowohl Ausfuhrverbote aus China als auch Re-Exportverbote bei Lieferungen außerhalb Chinas.

 

Das chinesische Handelsministerium nutzt das Exportkontrollrecht gezielt als handelspolitisches Instrument, um den strengen US- & EU-Regelwerken ein Gegengewicht zu setzen. In den vergangenen Jahren wurde das Regelwerk mehrfach verschärft und modernisiert.

 

  • NEU! In Reaktion auf die neuen Einfuhrzölle der US-Administration hat China Mitte Februar 2025 Exportkontrollen in Bezug auf mehrere wichtige Materialien eingeführt und seit Oktober 2025 drastisch verschärft, darunter Wolfram, Tellur, Molybdän, Neodym, Praseodym und Samarium. Insgesamt hat das chinesische Handelsministerium 12 von 17 Metalle der Seltenen Erden unter Exportkontrollvorbehalt gestellt. In Deutschland kommen etwa zwei Drittel der importierten Seltenen Erden direkt aus China. Das MOFCOM hat zusätzlich Exportkontrollen eingeführt für superharte Materialien, Anlagen und Rohstoffe zur Verarbeitung Seltener Erden, Materialien für Lithium-Batterien und künstliche Graphit-Anoden.

 

  • NEU! Erstmals sind nun auch Produkte außerhalb Chinas erfasst, die – auch nur geringfügig - Seltene Erden aus China enthalten oder mit chinesischen Verfahren hergestellt wurden. Unternehmen, die solche Waren in andere Länder exportieren, müssen dafür dann eine Genehmigung der chinesischen Behörden beantragen. Auch für Technologien und Fachwissen zur Gewinnung und Verarbeitung Seltener Erden braucht es künftig eine Genehmigung.

 

Von diesen Regelungen sind vor allem Unternehmen betroffen, die „kontrollierte Güter“ aus China importieren Es betrifft aber auch all jene Außenhandelsunternehmen der EU, die bestimmte Waren mit chinesischem Ursprung in ein anderes Land re-exportieren möchten.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmer einen kompakten Überblick über die aktuellen Regelungen und praktischen Auswirkungen des Chinesischen Exportkontrollgesetzes. Mit dem notwendigen Wissen vermeiden Sie etwaige Verstöße und deren negative Konsequenzen.

 

Unser Live-Webinar klärt u. a.:

 

  • Was sind die aktuellen Beschränkungen?

  • Welche Güter zählen als „kontrollierte Güter“ und warum?

  • Was ist der genaue Anwendungsbereich des chinesischen Exportkontrollgesetzes, der Exportkontrollverordnung und der Nebengesetze?

  • Welche Regelungen enthält die neue Exportkontrollverordnung vom 19. Oktober 2024?

  • Wer muss in welchen Fällen, aus welchem Grund, mit welchem Inhalt, wo einen Antrag stellen?

  • Was passiert, wenn man das Chinesische Exportkontrollgesetz ignoriert?

  • Welche Anforderungen hat das chinesische MOFCOM an einen Internen Compliance-Prozess (ICP) zur Exportkontrolle definiert?

  • Wie sollte das Chinesische Exportkontrollgesetz im eigenen Internen Compliance-Prozess (ICP) berücksichtigt werden und wie können chinesische Lieferanten „gemanagt“ werden (Best Practice)?

 

Dazu werden Fallbeispiele besprochen, auch unter Beachtung der Exportkontrolle der USA, der EU und der BRD.

 

TANGENS-Plus: Fragestellungen & Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Live-Webinar gemeinsam mit unserem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. Internationale Beziehungen: Exportkontrolle und China in der Tagespresse, aktuelle Beschränkungen

 

  1. Warum erlässt China ein chinesisches Exportkontrollgesetz (EKG)?

 

  1. Rückblick: Entstehung des chinesischen EKG

 

  1. Inhalt & Aufbau

 

  1. Was bedeuten die wesentlichen neuen Bestimmungen vom 19. Oktober 2024?

 

  1. Welche Güter sind kontrolliert?

 

  1. Anwendungsbereich des chinesischen EKG

 

  1. Bestehen Re-Exportgenehmigungspflichten?

 

  1. Vergleich mit Grundlagen der Exportkontrolle in der EU

 

  1. Chinesisches Sanktionsrecht: Beobachtungsliste, „unreliable Entities List“, „Blocking Rules“, Anti-Foreign Sanctions Law

 

  1. Auswirkungen für Unternehmen in der EU

 

  1. Fallbeispiele

 

  1. Rückwirkungen zur Exportkontrolle der USA

 

  1. Antragsstellung und Zuständigkeiten nach dem EKG

 

  1. Aufsicht und rechtliche Haftung nach dem EKG

 

  1. Empfehlungen zum Internen Compliance-Programm (ICP) Exportkontrolle nach EKG

 

  1. Zusammenfassung & Ausblick

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (4)

19.03.2026 09:00 - 11:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 60975
Details und Ablauf

19.03.2026 09:00 - 11:00 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 60975
Details und Ablauf

09.06.2026 09:00 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60976
Details und Ablauf

24.09.2026 09:00 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60977
Details und Ablauf

19.11.2026 09:00 - 11:00 Uhr Buchungsnummer: 60978
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Rechtsanwalt, M.A. (BWL) Kay Höft

Höft, Kay (RA) ANTRAGO
  • Herr Höft ist Rechtsanwalt und Betriebswirt und verfügt über fünfzehn Jahre Berufserfahrung als Legal Counsel in der Industrie und der anwaltlichen Beratung zu nationalen und internationalen exportkontrollrechtlichen Fragen.

  • Er ist Inhaber der Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht in Hamburg und Autor zahlreicher Veröffentlichungen u. a. zur Exportkontrolle.

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E-Mail: info@tangens-akademie.de
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