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BAFA-Antragsverfahren in ELAN-K2 aktuell 2025

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Die richtige Antragstellung für Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen und die Einhaltung der damit einhergehenden Verpflichtungen sind für eine reibungslose Abwicklung des Außenhandels mit genehmigungsbedürftigen Dual-Use-Gütern und den sogenannten sonstigen Rüstungsgütern unabdingbar.

 

Ein mangelhafter Antrag oder die falsche Antragsart kann zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess oder der zeitlich nachgelagerten Zollabfertigung führen. Dies wirkt sich negativ auf Ihre Außenhandelsgeschäfte und die Profitabilität Ihres Unternehmens aus. Unrichtige Angaben und daraus resultierende ungenehmigte Geschäfte können medial, bußgeldrechtlich oder strafrechtlich sanktioniert werden. Den Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Einzelgenehmigungen können Sie durch Gestaltungsmöglichkeiten reduzieren oder auf eine Einzelausfuhrgenehmigung unter bestimmten Umständen sogar verzichten.

 

Unser halbtägiges Online-Seminar vermittelt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage alle erforderlichen Kenntnisse, welche für die Antragstellung von Einzelgenehmigungen, der Registrierung von allgemeinen Genehmigungen und die Abgabe von Meldungen in ELAN-K2 in diesem Zusammenhang notwendig sind. Gestaltungsmöglichkeiten werden hierbei selbstverständlich aufgezeigt.

 

Der Fachreferent erläutert die rechtlichen Grundlagen für die korrekte Antragstellung, die Abgabe von Halbjahresmeldungen und die Erfüllung von Bewilligungsauflagen. Beispielhaft werden genehmigungsbedürftige Geschäfte und die damit verbundenen Anträge, Meldungen & Zollabfertigungen dargestellt.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

  1. Güterbegriff

 

  • Dual-Use-Güter

  • Sonstige Rüstungsgüter

  • Kriegswaffen

  • Abgrenzung sonstige Rüstungsgüter/Dual-Use-Güter/Kriegswaffen

 

  1. Genehmigungstatbestände

 

  • Genehmigungstatbestände bei Dual-Use-Gütern

  • Genehmigungstatbestände bei sonstigen Rüstungsgütern

  • Genehmigungstatbestände bei Embargos

 

  1. Genehmigungsarten

 

  • Einzelgenehmigung

  • Sammelgenehmigung

  • Allgemeine Genehmigung

 

  1. Antragstellung

 

  • Wer ist antragsberechtigt und welche Behörde ist in welchem Land zuständig?

  • Wer ist Ausführer oder Verbringer?

  • Was ist ein zwischenstaatliches Konsultationsverfahren?

  • Kann ein Vertreter eingeschaltet werden?

  • Registrierung in ELAN-K2 und Anmeldung von Genehmigungen

  • Notwendige Antragsunterlagen und Informationen

  • Endverbleibserklärungen (EVE)

  • Welche Nebenbestimmungen von Genehmigungen gibt es?

  • Allgemeine Genehmigungen, Halbjahresmeldung und Nullmeldung

  • Nullbescheid (NB)

  • Auskunft zur Güterliste (AzG)

  • Voranfrage und sonstige Anfragen

  • Sonstige Anträge

 

  1. Zollabfertigung und Auflagenerfüllung

 

  • Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

  • Ausgangsnachweise

  • Wiedereinfuhrnachweise

  • Verstöße gegen Nebenbestimmungen von Genehmigungen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

25.02.2025 09:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 51658
Details und Ablauf

29.04.2025 09:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 51659
Details und Ablauf

08.07.2025 09:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 51660
Details und Ablauf

07.10.2025 09:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 51661
Details und Ablauf

09.12.2025 09:00 - 12:15 Uhr
Buchungsnummer: 51662
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Sandro Kopidura (LL.M.)

Kopidura, Sandro ANTRAGO
  • Fachreferent ist Herr Sandro Kopidura, Global Trade Compliance Officer. Herr Kopidura verfügt über umfangreiches Wissen in den Bereichen Zollrecht, Verbrauchsteuern, Exportkontrolle und grenzüberschreitendem Kulturgüterverkehr. Herr Kopidura bringt Erfahrungen aus seiner Tätigkeit bei der Zollverwaltung, dem BAFA, der Industrie sowie deutscher Spitzenforschung mit. Nebenberuflich ist er als Autor und Dozent für o. g. Themen tätig.

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Telefon: 03421 / 9034-50
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