Webinar

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – Update 2026

Aktuelle Praxis der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmende

Fortgeschrittene Update Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Sachzuwendungen sind heute ein fester Bestandteil moderner Vergütungs- und Benefit-Konzepte. Richtig eingesetzt schaffen sie attraktive Mehrwerte für Arbeitnehmer und eröffnen Arbeitgebern steuerliche Handlungsspielräume mit Belohnungscharakter.

 

Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist notwendig, um die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen und bei der Gewährung von Sachbezügen steuerliche Vorteile ausschöpfen zu können. Fehlerhafte Einordnungen führen jedoch schnell zu Risiken und Beanstandungen in Außenprüfungen. Eine sichere Kenntnis der aktuellen lohnsteuerlichen Vorgaben ist daher unerlässlich.

 

Unser Online-Seminar „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – Update 2026“ vermittelt verständlich, welche grundsätzlichen Möglichkeiten bei der Gewährung von Sachbezügen bestehen und welche Neuerungen für 2026 unbedingt zu beachten sind.

 

Die Vielzahl der dargestellten Arten von Sachbezügen bietet einen Überblick über die in der Praxis bestehenden Varianten. Sie erfahren, wie Sachzuwendungen lohnsteuerlich korrekt einzuordnen sind und gewinnen Sicherheit für die Umsetzung im Arbeitsalltag – im Unternehmen wie auch in der Beratung Ihrer Mandanten.

 

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen werden alle relevanten Themen rund um die Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aufgearbeitet und anhand zahlreicher Praxisbeispiele und Tipps erläutert. Gesetzliche Änderungen werden tagesaktuell berücksichtigt.

 

Gerne laden wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme an diesem beliebten Update-Webinar ein.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. 50 €-Sachbezugsfreigrenze

 

  • Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/ pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Servicegebühren/ Versandkosten, Gewährung von Versicherungsschutz: Beiträge in eine Krankenzusatz-/ Krankentagegeld-/ Pflegezusatzversicherung, Zufluss der Beiträge und Prüfung der 50 €-Grenze?

  • Firmenfitness: Vorteilsermittlung, Aufteilung und Zurechnung der Kosten auf die Mitarbeiter

 

  1. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs

 

  • günstigere Internetangebote, Wahlrechte, Vereinfachungen, Abschlag von 4 %

 

  1. Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten

 

  • z. B. Hilfs- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, „Konzernklausel“

 

  1. Betriebsveranstaltungen

 

  • z. B. Gesetzesänderung ab 2026 zur Pauschalierung, „begünstigte“ Betriebsveranstaltung, offenstehen für alle Mitarbeiter und Voraussetzungen für den Freibetrag von 110 €/ die Pauschalierung mit 25 %, Voraussetzung für die Beitragsfreiheit der Pauschalierung, begrenzter Teilnehmerkreis (z. B. nur Führungskräfte), Team-Events, Ermittlung und Aufteilung der Gesamtkosten, Geschenke (u. a. „60 €-Sonderregelung“), Tombola, „berufliche“ Teilnahme, Begleitpersonen/ Angehörige, betriebsfremde Personen (z. B. Kunden), Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter (z. B. „Jubilarfeier“), Pauschalierung: z. B. bei Teilnahme von „Fremd-Arbeitnehmern“ und Kunden/ Geschäftspartnern, Teilnahme von Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat

 

  1. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)

 

 

  • 110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/ Funktionswechsel, Verabschiedung, Jubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag neben Betriebsveranstaltungen, Verabschiedung/ Wechsel des Vorstandsvorsitzenden

 

  1. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse

 

  • Aufmerksamkeiten: u. a. persönliche Ereignisse im privaten (Geburtstag etc.) und auch beruflichen Bereich (z. B. Dienstjubiläum), Aufmerksamkeiten an Angehörige; Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn)

  • z. B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport/ Anmietung von Sportflächen, Fitnessraum/ Fitnessstudio im Betrieb, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille, „gesundheitsgerechte“ Büroausstattung, Getränke- und Genussmittel im Betrieb, Kunden- und Geschäftsessen, „Einkaufs-App“, „Deskbike“-Gestellung, WLAN-Anschluss, Kundenbetreuung, evtl. Fahrsicherheitstraining, Gesundheitstraining

  • Besonderheiten zum Firmenlauf

 

  1. Firmenwagengestellung

 

  • z. B. „Unstimmigkeiten“ bei der Bruttolistenpreisermittlung bei Außenprüfungen, Fahrten zur Arbeit: u. a. keine Fahrten für einen ganzen Monat, Home-Office-Tätigkeit, Ansatz/ Nichtansatz der (vollen) Nutzungswerte, Wahlrechte für Fahrten Wohnung-Arbeit; nachträglich „freigeschaltete“ Sonderausstattung

  • Pauschalierung des Sachbezugs (z. B. nach der 0,03 %-Regelung) für die Fahrt zur Arbeit: höheres Pauschalierungsvolumen durch Anhebung der Entfernungspauschale ab 2026, Anwendung der 15-Tage-Regelung und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit)

  • den Sachbezug mindernde Nutzungsentgelte nebst Rückzahlung, Garagen-AfA/ Park-, Maut-, Fährkosten/ AfA Fahrradträger des Mitarbeiters = Nutzungsentgelt? aktuelle Rechtsprechung zu Stellplatzkosten

  • Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, doppelte Haushaltsführung, Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/ zur Sonderausstattung/ Leasingsonderzahlung, Wechsel zwischen Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode

 

  1. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

 

  • Neue Verschlüsselungen bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, Sachbezugsminderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen, besondere Förderung reiner E-Fahrzeuge („Viertelregelung“), aktuelle Anhebung der Bruttolistenpreisobergrenze bei der ¼-Regelung, („zeitlicher“) Überblick über die Begünstigungen

  • Neuregelung ab 2026 zu Stromkosten, vom Mitarbeiter getragene Ladestromkosten als Auslagenersatz bei Strombetankung zu Hause nur noch per Einzelnachweis, Vereinfachungen bei der Ermittlung, Ansatz der Strompreispauschale, Wegfall pauschaler Auslagenersatz

  • Neue Verwaltungsanweisung zur Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb/ verbundenem Unternehmen), wann besteht Lademöglichkeit im Betrieb, steuerfreie Überlassung von betrieblichen Ladestationen, Nutzung von Arbeitgeber-Ladestationen im Stadtgebiet, Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung)

 

  1. Elektro-Bikes

 

  • u. a. Abgrenzung „große“ (= Kraftfahrzeug) und „kleine“ E-Bikes, Halbierung/ Viertelung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, Fahrradzubehör, Begünstigung bei Gehaltsumwandlung, E-Scooter/ Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige), Übereignung an bzw. verbilligter Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ und „großer“ E-Bikes durch Mitarbeiter und Pauschalierung, „Restwert“-Ermittlung des gebrauchten Bikes bei unterschiedlichen Leasinglaufzeiten, Überlassung schon vor Beginn des Leasingvertrags

 

  1. Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für (ÖPNV-) Fahrten zur Arbeit

 

  • z. B. Deutschlandticket: u. a. lohnsteuerliche Folgen des ab 2026 angepassten Preises, steuerfreie Job-Ticket-/ Fahrkartenüberlassung/ Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Anrechnung auf Entfernungspauschale des Mitarbeiters, Pauschalierungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Anrechnung, Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung

 

  1. Gutscheine/ Guthabenkarten, Versicherungsschutz

 

  • u. a. Grundsätze zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn, welche Gutscheine und Guthabenkarten „gehen noch“?, „Ausschöpfen“ der 50 €-Grenze, Folgen der Einlösung eines begünstigten Gutscheins gegen andere Gutscheine, Guthabenkartengebühren, Servicegebühren z. B. Versandkosten beim Gutscheinerwerb, Universalgutscheincode, Gutscheine zum Erwerb von Edelmetallen

 

  1. Gesundheitsförderung (600 € steuer- und SV-frei)

 

  • „Leitfaden“ der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig) mit Beispielen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei begünstigten Präventionsmaßnahmen, begünstigte/ nicht begünstigte Präventionskurse, betriebliche Gesundheitsförderung; Einzelfälle: z. B. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/ Sportvereine/ ähnliche Einrichtungen Bildschirmarbeitsplatzbrille, Vorsorge, Gesundheits-Check-Ups, Schutzimpfungen etc.

 

  1. Arbeitnehmerbewirtung

 

  • z. B. Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen mit Belegnachweis, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung; Praxisübersicht!

 

  1. Neue Sachbezugswerte 2026

 

  • und Folgen u. a. bei Kantinenessen/ Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüssen, Pauschalierung; bei Unterkünften: Ermittlung des Vorteils mit Abschlägen z. B. bei Mehrfachbelegung

 

  1. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)

 

  • bei Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde): u. a. Aufmerksamkeiten, Bemessungsgrundlage, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rahmen/ Eventagentur/ Location, Ausübung des Pauschalierungswahlrechts nach Außenprüfungen mit Vereinfachungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, „Kundenbetreuung“ z. B. in VIP-Loge, Bewirtung, Geschäftsessen, Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Mitarbeitertickets für Fachmessen, Pauschalierung und 50 -Grenze bei Streuwerbeartikeln, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Geschenke von Kunden, Wahlrechtsausübung auch durch juristische Personen des öffentlichen Rechts

 

  1. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/25 %)

 

  • z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Pkw des Mitarbeiters: höheres Pauschalierungsvolumen durch Anhebung der Entfernungspauschale ab 2026, „15-Tage-Vereinfachungsregelung“: Folgen zu hoher Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit); Pauschalierung i. H. d. Entfernungspauschale, Pauschalierung steuerfreier Leistungen für die Fahrt zur Arbeit im ÖPNV (keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale)

  • Pauschalierung bei Übereignung/ verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes

  • Verpflegungszuschüsse, Erholungsbeihilfen: begünstigter Auszahlungszeitraum, Belegvorlage?; Internetzuschüsse, Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse/ Kantinenmahlzeiten

  • Vereinfachungen bei Ausübung des Pauschalierungswahlrechts im Rahmen von Außenprüfungen

 

  1. Arbeits- und Berufskleidung

 

  • i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Barablösung“ und „Wäschegeld“

 

  1. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter

 

  • vom Arbeitgeber angemietete und eigene Wohnung, Ermittlung der ortsüblichen Miete, Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag, Rabattfreibetragsregelung, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft und Folgen für die Vorteilsermittlung

 

  1. Telekommunikation (insbes. Smartphone-/ Tabletüberlassung)

 

  • z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/ Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, wann liegt ein „betriebliches“ Gerät vor?, geleaste Geräte, Gehaltsumwandlung

  • Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter (z. B. Tablet, Smartphone), verbilligter Erwerb gebrauchter Geräte

 

  1. Arbeitgeberdarlehen

 

  • Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 50 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss

 

  1. Sonstiges

 

  • Kindergartenzuschüsse, Betreuung von Kindern (ggf. auch im Home-Office)

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (4)

24.02.2026 09:00 - 16:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62603
Details und Ablauf

24.02.2026 09:00 - 16:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 62603
Details und Ablauf

30.04.2026 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 62604
Details und Ablauf

29.06.2026 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 62605
Details und Ablauf

28.09.2026 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 62606
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Diplom-Finanzwirt Jan-Philipp Muche

Muche_Jan_ANTRAGO
  • Lohnsteueraußenprüfer in der niedersächsischen Finanzverwaltung

  • Dozent an der Steuerakademie Niedersachsen

  • Ab 03.2026 Partner einer Steuerberatungsgesellschaft

  • Erfahrener Fachreferent & Autor unterschiedlicher Fachzeitschriften

  • Verfasser einer über 500-seitigen Fachliteratur für die Vorbereitung auf die Prüfung zum „Fachassistenten für Lohn und Gehalt“

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