Seminar

Sachzuwendungen 2025 in der Lohnsteuer

Aktuelle Praxis der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmende

Fortgeschrittene Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Sachzuwendungen nutzen Unternehmen, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist notwendig, um die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- resp. Abgabenlast senken zu können.

 

Unser Seminar informiert detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung. Das verschafft Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten. Die Vielzahl der erläuterten Arten von Sachbezügen ermöglicht zudem einen Überblick über die bestehenden Varianten in der Praxis.

 

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmenden grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer. In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungsmöglichkeiten zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen gegeben.

 

Die Inhalte des Seminars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden.

  1. Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten

 

  • z. B. Hilfs- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, „Konzernklausel“

 

  1. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs

 

  • günstigere Internetangebote, Wahlrechte, Vereinfachungen, Abschlag von 4 %

 

  1. 50 €-Sachbezugsfreigrenze

 

  • Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/ pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Servicegebühren/ Verpackungs- und Versandkosten, „Firmenfitness“ und Vorteilsermittlung, Gewährung von Versicherungsschutz: Beiträge in eine Krankenzusatz-/ Krankentagegeld-/ Pflegezusatzversicherung, Zufluss der Beiträge und Prüfung der 50 €-Grenze?

 

  1. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse

 

  • Aufmerksamkeiten: u. a. persönliche Ereignisse im privaten (Geburtstag etc.) und auch beruflichen Bereich (z. B. Dienstjubiläum), Aufmerksamkeiten an Angehörige; Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn)

  • z. B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport/ Anmietung von Sportflächen, Fitnessraum/ Fitnessstudio im Betrieb, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille, „gesundheitsgerechte“ Büroausstattung, Getränke- und Genussmittel im Betrieb, Kunden- und Geschäftsessen, „Einkaufs-App“, „Deskbike“-Gestellung, WLAN-Anschluss, Kundenbetreuung, evtl. Fahrsicherheitstraining

 

  1. Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für (ÖPNV-) Fahrten zur Arbeit

 

  • z. B. „Deutschlandticket i. H. v. 58 €“, steuerfreie Job-Ticket-/ Fahrkartenüberlassung/ Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Anrechnung auf Entfernungspauschale des Mitarbeiters, Pauschalierungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Anrechnung, Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung, bei Gehaltsumwandlung ggf. 50 €-Grenze, Fahrtkostenzuschüsse

 

  1. Firmenwagengestellung

 

  • z. B. „Unstimmigkeiten“ bei der Bruttolistenpreisermittlung, Fahrten zur Arbeit: u. a. keine Fahrten für einen ganzen Monat, Home-Office-Tätigkeit, Ansatz/ Nichtansatz der (vollen) Nutzungswerte, Wahlrechte für Fahrten Wohnung-Arbeit; nachträglich „freigeschaltete“ Sonderausstattung, Pauschalierung des Sachbezugs (z. B. nach der 0,03 %-Regelung) für die Fahrt zur Arbeit: Anwendung der 15-Tage-Regelung und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit), anteilige Kürzung der 15-Tage-Regelung, Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“, den Sachbezug mindernde Nutzungsentgelte nebst Rückzahlung, Garagen-AfA/ Park-, Maut-, Fährkosten/ AfA Fahrradträger des Mitarbeiters = Nutzungsentgelt?, Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, doppelte Haushaltsführung, Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/ zur Sonderausstattung/ Leasingsonderzahlung, Wechsel zwischen Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode, nachtr. Änderungen im Fahrtenbuch

 

  1. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

 

  • Sachbezugsminderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen, besondere Förderung reiner E-Fahrzeuge („Viertelregelung“), weitere Anhebung der Bruttolistenpreisobergrenze bei der ¼-Regelung?, („zeitlicher“) Überblick über die Begünstigen, Stromkosten, Akkuwechsel statt Strombetankung und Folgen für die Sachbezugsermittlung, pauschaler Auslagenersatz/ Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause und Möglichkeit des Einzelnachweises, vom Mitarbeiter getragene Ladestromkosten, wann besteht Lademöglichkeit im Betrieb = geringere Pauschalen beim Auslagenersatz, Nutzung von Arbeitgeber-Ladestationen im Stadtgebiet, Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung)

 

  1. Elektro-Bikes

 

  • u. a. Abgrenzung „große“ (= Kraftfahrzeug) und „kleine“ E-Bikes, Halbierung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, Fahrradzubehör, verbesserte Förderung bei Gehaltsumwandlung, E-Scooter/ Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige), Übereignung an bzw. verbilligter Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ und „großer“ E-Bikes durch Mitarbeiter und Pauschalierung, „Restwert“-Ermittlung des gebrauchten Bikes abhängig von unterschiedlichen Leasinglaufzeiten, Überlassung schon vor Beginn des Leasingvertrags

 

  1. Betriebsveranstaltungen

 

  • z. B. „begünstigte“ Betriebsveranstaltung, offenstehen für alle Mitarbeiter und Voraussetzungen für den Freibetrag von 110 €/ die Pauschalierung mit 25 %, begrenzter Teilnehmerkreis (z. B. nur Führungskräfte), Team-Events, Ermittlung und Aufteilung der Gesamtkosten, Geschenke (u. a. „60 €-Sonderregelung“), Tombola, „berufliche“ Teilnahme, Begleitpersonen/ Angehörige, betriebsfremde Personen (z. B. Kunden), Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter (z. B. „Jubilarfeier“), Pauschalierung: z. B. bei Teilnahme von „Fremd-Arbeitnehmern“ und Kunden/ Geschäftspartnern

 

  1. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)

 

 

  • 110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/ Funktionswechsel, Verabschiedung, Jubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag neben Betriebsveranstaltungen

 

  1. Gutscheine/ Guthabenkarten, Versicherungsschutz

 

  • u. a. Grundsätze zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn, welche Gutscheine und Guthabenkarten „gehen noch“?, „Ausschöpfen“ der 50 €-Grenze, Folgen der Einlösung eines begünstigten Gutscheins gegen andere Gutscheine, Guthabenkarten-/ Servicegebühren, Universalgutscheincode

 

  1. Gesundheitsförderung (600 € steuer- und SV-frei)

 

  • „Leitfaden“ der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig) mit Beispielen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit begünstigten Präventionsleistungen, begünstigte Präventionskurse, betriebliche Gesundheitsförderung; Einzelfälle: z. B. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/ Sportvereine/ ähnliche Einrichtungen Bildschirmarbeitsplatzbrille, Vorsorge, Gesundheits-Check-Ups, Schutzimpfungen

 

  1. Arbeitnehmerbewirtung

 

  • z. B. Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen mit Belegnachweis, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung; Praxisübersicht!

 

  1. Neue Sachbezugswerte 2025

 

  • u. a. bei Kantinenessen/ Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüssen, Pauschalierung, Wert des Restaurantschecks/ der Essenmarke unter dem Sachbezugswert; Unterkünfte: Ermittlung des Vorteils mit Abschlägen z. B. bei Mehrfachbelegung

 

  1. Arbeitgeberdarlehen

 

  • Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 50 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss

 

  1. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)

 

  • bei Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde): u. a. Aufmerksamkeiten, Bemessungsgrundlage, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rahmen/ Eventagentur/ Location, Ausübung des Pauschalierungswahlrechts nach Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, „Kundenbetreuung“ z. B. in VIP-Loge, Bewirtung, Geschäftsessen, Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Mitarbeitertickets für Fachmessen, Wahlrecht zur 50 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Geschenke von Kunden

 

  1. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/25 %)

 

  • z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Pkw des Mitarbeiters: „15-Tage-Vereinfachungsregelung“: Folgen zu hoher Pauschalierung und anteilige Kürzung der 15-Tage-Regel (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit); Pauschalierung i. H. d. „zweistufigen“ Entfernungspauschale; steuerfreie Leistungen für die Fahrt zur Arbeit im ÖPNV; Pauschalierung bei Übereignung/ verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes, Verpflegungszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Internetzuschüsse, Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse/ Kantinenmahlzeiten

 

  1. Arbeits- und Berufskleidung

 

  • i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Barablösung“ und „Wäschegeld“

 

  1. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter

 

  • vom Arbeitgeber angemietete und eigene Wohnung, Ermittlung der ortsüblichen Miete, Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag, Rabattfreibetragsregelung, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft und Folgen für die Vorteilsermittlung

 

  1. Telekommunikation (insbes. Smartphone-/ Tabletüberlassung)

 

  • z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/ Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, wann liegt ein „betriebliches“ Gerät vor?, geleaste Geräte, Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter (z. B. Tablet, Smartphone), verbilligter Erwerb gebrauchter Geräte

 

  1. Sonstiges

 

  • Kindergartenzuschüsse und Betreuung von Kindern (ggf. auch im Home-Office)

Termine (16)

19.05.2025 09:00 - 17:00 Uhr Nürnberg Buchungsnummer: 57626
Details und Ablauf

19.05.2025 09:00 - 17:00 Uhr Nürnberg Buchungsnummer: 57626
Details und Ablauf

20.05.2025 09:00 - 17:00 Uhr München Buchungsnummer: 57627
Details und Ablauf

02.06.2025 09:00 - 17:00 Uhr Erfurt Buchungsnummer: 57628
Details und Ablauf

03.06.2025 09:00 - 17:00 Uhr Frankfurt a. M. Buchungsnummer: 57629
Details und Ablauf

23.06.2025 09:00 - 17:00 Uhr Hamburg Buchungsnummer: 57630
Details und Ablauf

24.06.2025 09:00 - 17:00 Uhr Berlin Buchungsnummer: 57631
Details und Ablauf

01.07.2025 09:00 - 17:00 Uhr Köln Buchungsnummer: 57632
Details und Ablauf

15.09.2025 09:00 - 17:00 Uhr Villingen-S. Buchungsnummer: 57633
Details und Ablauf

16.09.2025 09:00 - 17:00 Uhr Ulm Buchungsnummer: 57634
Details und Ablauf

29.09.2025 09:00 - 17:00 Uhr Kaiserslautern Buchungsnummer: 57635
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13.10.2025 09:00 - 17:00 Uhr Mannheim Buchungsnummer: 57636
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14.10.2025 09:00 - 17:00 Uhr Stuttgart Buchungsnummer: 57637
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17.11.2025 09:00 - 17:00 Uhr Münster Buchungsnummer: 57638
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26.11.2025 09:00 - 17:00 Uhr Karlsruhe Buchungsnummer: 57639
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01.12.2025 09:00 - 17:00 Uhr Kassel Buchungsnummer: 57640
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02.12.2025 09:00 - 17:00 Uhr Leipzig Buchungsnummer: 57641
Details und Ablauf

Fachreferent/in

01-männlich ANTRAGO
  • Das Webinar wird von den bekannten und geschätzten Referenten aus den Finanzministerien der Länder gehalten, die bereits in den vergangenen Jahren an der TANGENS Wirtschaftsakademie GmbH in professioneller und bewährter Form diese Spezialthemen erfolgreich vermittelten.

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