Sachzuwendungen 2025 in der Lohnsteuer
Aktuelle Praxis der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmende
Beschreibung
Sachzuwendungen nutzen Unternehmen, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist notwendig, um die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- resp. Abgabenlast senken zu können.
Unser Seminar informiert detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung. Das verschafft Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten. Die Vielzahl der erläuterten Arten von Sachbezügen ermöglicht zudem einen Überblick über die bestehenden Varianten in der Praxis.
Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmenden grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer. In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungsmöglichkeiten zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen gegeben.
Die Inhalte des Seminars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden.
Inhalte
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Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten
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z. B. Hilfs- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, „Konzernklausel“
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Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs
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günstigere Internetangebote, Wahlrechte, Vereinfachungen, Abschlag von 4 %
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50 €-Sachbezugsfreigrenze
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Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/ pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Servicegebühren/ Verpackungs- und Versandkosten, „Firmenfitness“ und Vorteilsermittlung, Gewährung von Versicherungsschutz: Beiträge in eine Krankenzusatz-/ Krankentagegeld-/ Pflegezusatzversicherung, Zufluss der Beiträge und Prüfung der 50 €-Grenze?
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Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse
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Aufmerksamkeiten: u. a. persönliche Ereignisse im privaten (Geburtstag etc.) und auch beruflichen Bereich (z. B. Dienstjubiläum), Aufmerksamkeiten an Angehörige; Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn)
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z. B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport/ Anmietung von Sportflächen, Fitnessraum/ Fitnessstudio im Betrieb, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille, „gesundheitsgerechte“ Büroausstattung, Getränke- und Genussmittel im Betrieb, Kunden- und Geschäftsessen, „Einkaufs-App“, „Deskbike“-Gestellung, WLAN-Anschluss, Kundenbetreuung, evtl. Fahrsicherheitstraining
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Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für (ÖPNV-) Fahrten zur Arbeit
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z. B. „Deutschlandticket i. H. v. 58 €“, steuerfreie Job-Ticket-/ Fahrkartenüberlassung/ Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Anrechnung auf Entfernungspauschale des Mitarbeiters, Pauschalierungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Anrechnung, Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung, bei Gehaltsumwandlung ggf. 50 €-Grenze, Fahrtkostenzuschüsse
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Firmenwagengestellung
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z. B. „Unstimmigkeiten“ bei der Bruttolistenpreisermittlung, Fahrten zur Arbeit: u. a. keine Fahrten für einen ganzen Monat, Home-Office-Tätigkeit, Ansatz/ Nichtansatz der (vollen) Nutzungswerte, Wahlrechte für Fahrten Wohnung-Arbeit; nachträglich „freigeschaltete“ Sonderausstattung, Pauschalierung des Sachbezugs (z. B. nach der 0,03 %-Regelung) für die Fahrt zur Arbeit: Anwendung der 15-Tage-Regelung und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit), anteilige Kürzung der 15-Tage-Regelung, Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“, den Sachbezug mindernde Nutzungsentgelte nebst Rückzahlung, Garagen-AfA/ Park-, Maut-, Fährkosten/ AfA Fahrradträger des Mitarbeiters = Nutzungsentgelt?, Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, doppelte Haushaltsführung, Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/ zur Sonderausstattung/ Leasingsonderzahlung, Wechsel zwischen Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode, nachtr. Änderungen im Fahrtenbuch
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Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
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Sachbezugsminderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen, besondere Förderung reiner E-Fahrzeuge („Viertelregelung“), weitere Anhebung der Bruttolistenpreisobergrenze bei der ¼-Regelung?, („zeitlicher“) Überblick über die Begünstigen, Stromkosten, Akkuwechsel statt Strombetankung und Folgen für die Sachbezugsermittlung, pauschaler Auslagenersatz/ Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause und Möglichkeit des Einzelnachweises, vom Mitarbeiter getragene Ladestromkosten, wann besteht Lademöglichkeit im Betrieb = geringere Pauschalen beim Auslagenersatz, Nutzung von Arbeitgeber-Ladestationen im Stadtgebiet, Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung)
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Elektro-Bikes
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u. a. Abgrenzung „große“ (= Kraftfahrzeug) und „kleine“ E-Bikes, Halbierung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, Fahrradzubehör, verbesserte Förderung bei Gehaltsumwandlung, E-Scooter/ Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige), Übereignung an bzw. verbilligter Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ und „großer“ E-Bikes durch Mitarbeiter und Pauschalierung, „Restwert“-Ermittlung des gebrauchten Bikes abhängig von unterschiedlichen Leasinglaufzeiten, Überlassung schon vor Beginn des Leasingvertrags
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Betriebsveranstaltungen
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z. B. „begünstigte“ Betriebsveranstaltung, offenstehen für alle Mitarbeiter und Voraussetzungen für den Freibetrag von 110 €/ die Pauschalierung mit 25 %, begrenzter Teilnehmerkreis (z. B. nur Führungskräfte), Team-Events, Ermittlung und Aufteilung der Gesamtkosten, Geschenke (u. a. „60 €-Sonderregelung“), Tombola, „berufliche“ Teilnahme, Begleitpersonen/ Angehörige, betriebsfremde Personen (z. B. Kunden), Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter (z. B. „Jubilarfeier“), Pauschalierung: z. B. bei Teilnahme von „Fremd-Arbeitnehmern“ und Kunden/ Geschäftspartnern
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„Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)
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110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/ Funktionswechsel, Verabschiedung, Jubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag neben Betriebsveranstaltungen
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Gutscheine/ Guthabenkarten, Versicherungsschutz
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u. a. Grundsätze zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn, welche Gutscheine und Guthabenkarten „gehen noch“?, „Ausschöpfen“ der 50 €-Grenze, Folgen der Einlösung eines begünstigten Gutscheins gegen andere Gutscheine, Guthabenkarten-/ Servicegebühren, Universalgutscheincode
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Gesundheitsförderung (600 € steuer- und SV-frei)
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„Leitfaden“ der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig) mit Beispielen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit begünstigten Präventionsleistungen, begünstigte Präventionskurse, betriebliche Gesundheitsförderung; Einzelfälle: z. B. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/ Sportvereine/ ähnliche Einrichtungen Bildschirmarbeitsplatzbrille, Vorsorge, Gesundheits-Check-Ups, Schutzimpfungen
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Arbeitnehmerbewirtung
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z. B. Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen mit Belegnachweis, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung; Praxisübersicht!
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Neue Sachbezugswerte 2025
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u. a. bei Kantinenessen/ Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüssen, Pauschalierung, Wert des Restaurantschecks/ der Essenmarke unter dem Sachbezugswert; Unterkünfte: Ermittlung des Vorteils mit Abschlägen z. B. bei Mehrfachbelegung
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Arbeitgeberdarlehen
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Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 50 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss
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Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)
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bei Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde): u. a. Aufmerksamkeiten, Bemessungsgrundlage, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rahmen/ Eventagentur/ Location, Ausübung des Pauschalierungswahlrechts nach Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, „Kundenbetreuung“ z. B. in VIP-Loge, Bewirtung, Geschäftsessen, Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Mitarbeitertickets für Fachmessen, Wahlrecht zur 50 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Geschenke von Kunden
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Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/25 %)
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z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Pkw des Mitarbeiters: „15-Tage-Vereinfachungsregelung“: Folgen zu hoher Pauschalierung und anteilige Kürzung der 15-Tage-Regel (z. B. bei Home-Office/ Telearbeit); Pauschalierung i. H. d. „zweistufigen“ Entfernungspauschale; steuerfreie Leistungen für die Fahrt zur Arbeit im ÖPNV; Pauschalierung bei Übereignung/ verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes, Verpflegungszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Internetzuschüsse, Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse/ Kantinenmahlzeiten
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Arbeits- und Berufskleidung
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i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Barablösung“ und „Wäschegeld“
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Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter
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vom Arbeitgeber angemietete und eigene Wohnung, Ermittlung der ortsüblichen Miete, Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag, Rabattfreibetragsregelung, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft und Folgen für die Vorteilsermittlung
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Telekommunikation (insbes. Smartphone-/ Tabletüberlassung)
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z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/ Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, wann liegt ein „betriebliches“ Gerät vor?, geleaste Geräte, Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter (z. B. Tablet, Smartphone), verbilligter Erwerb gebrauchter Geräte
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Sonstiges
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Kindergartenzuschüsse und Betreuung von Kindern (ggf. auch im Home-Office)
Zufriedene Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen sagen:
"Die gute Laune und praxisnahe Sachkenntnis im Votragsstil von Herrn Schaffhausen lässt die Stunden dahinrennen." Cornelia K., Becker Marine Systems GmbH
"Der Seminarinhalt wird mittels aktuellen Praxisbeispielen anschaulich vermittelt." Jana K. aib - Bauplanung Nord GmbH
"Selten werden trockene Steuerthemen so anschaulich und unterhaltsam vermittelt. Es gab während des gesamten Seminars keine langeweile!" J.-O. Johannsen, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
"Danke für den tollen und informativen Tag." C. G., Hypoport SE
"Besonders das Thema Sachzuwendungen als Mittel zur Mitarbeiterbindung hat mir gefallen!" K. Fiedler, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH
"Sehr lebendig gestaltete Veranstaltung durch den Referenten, sehr praxisbezogen." C. Westenberger, Reverse Logistics Group
"Seminar war sehr informativ und erfrischend gestaltet. Auf Fragen einzelner Teilnehmer wurde sehr gut eingegangen. Das Seminar kann ich nur weiter empfehlen." A. Scheler, FISHBULL Franz Fischer Qualitätswerkzeuge GmbH
"Die Seminare sind immer sehr interessant + informativ." I. Greuter, VWT Wärmeservice + Haustechnik GmbH
"Nützliches, inhaltlich gutes Seminar." H. Witzel, Stadtwerke Aurich GmbH
"Das "trockene" Thema Sachzuwendungen wurde unterhaltsam, spannend und sehr informativ bearbeitet. Wir können viele Informationen mit in die Praxis nehmen. Danke an den Referenten :)." A. Wieland-Bräutigam, Eckes-Granini Deutschland GmbH
"Vielen Dank an Frau Bärbel Küch." M. Weiss, Vynova Wilhelmshaven GmbH
"Insgesamt ein gelungenes Seminar mit Witz und Humor vorgetragen, wenn auch manche Themen etwas langatmig ausgeführt wurden. Trotzdem durchaus zu empfehlen." A. Rannersberger, FMS Wertmanagement Service GmbH
"Sehr kompetente Referentin, die sehr anschaulich erklären kann." K. Stettner, Anlagenbau Neundörfer GmbH
"Das Seminar war sehr informativ für Neueinsteiger und alte Hasen." M. Glaser, Trumpler GmbH & Co. KG
"Seminar kann mit diesem Trainer weiter empfohlen werden." U. K. GIM, Heidelberg
"Das Seminar bietet einen sehr guten Praxisbezug. Individuelle Fragestellungen können angesprochen werden und werden umfassend beantwortet." S. Falke, Sparkasse Hildesheim
"Tolle Beispiele, die in der Praxis anzuwenden sind." C. Leipner-Geils, adata Software GmbH
"Immer wieder sehr nützlich, kommen jedes Jahr wieder." D. Kaup, Howatherm Klimatechnik GmbH
"Unentbehrlich für die Praxis, super Vermittlung der Inhalte, schwierige Sachverhalte werden plausibel erklärt." D. Rickert, Schirmer Galvanotechnik GmbH
"Hr. Schaffhausen übermittelt das doch sehr trockene Thema Steuer sehr gut und vor allem verständlich. Die Seminare mit Hr. Schaffhausen sind nur zu empfehlen auch für Quereinsteiger im Steuerbereich." V. Merkel, GDI Software, Landau
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