Aktuelles zur Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2026/2027
Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen
Beschreibung
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung neuester Entwicklungen in der täglichen Praxis unentbehrlich, um im Unternehmen zeitnah und zugleich zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren bzw. Mandanten frühzeitig beraten zu können.
Von daher sind insbesondere sowohl die sich zum Jahreswechsel 2026/2027 ergebenden Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen als auch die aktuelle Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, da diese sowohl von der Lohnabrechnung/-buchhaltung als auch von Mitarbeiter/-innen in Personalbüros und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.
Die Inhalte des Seminars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden.
Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass die Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2026, zur durch den Koalitionsausschluss geplanten Einkommensteuerreform 2026/2027 sowie zum geplanten Altersvorsorgedepot noch nicht abgeschlossen sind. Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben bis dahin vorbehalten.
Inhalte
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Aktuelle Gesetzesänderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Geplantes Jahressteuergesetz 2026
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Ab 2027: Bei der Berechnung des begünstigten Grundlohns für Zwecke der steuerfreien Zuschläge nach § 3b EStG wird nur der steuerpflichtige, laufende Arbeitslohn berücksichtigt, nicht dagegen steuerfreier oder nach § 40 EStG pauschal besteuerter Arbeitslohn.
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Ab 2027: Erste Tätigkeitsstätte – Verkürzung des für eine dauerhafte Zuordnung maßgeblichen Zeitraums im Inland von 48 auf 24 Monate (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E); für Auslandssachverhalte bleibt es bei 48 Monaten.
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Ab 2027: Lohnsteuer-Nachschau – Erweiterung des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung auf elektronische Lohnbuchhaltungsunterlagen und die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme (§ 42g Abs. 3 EStG-E)
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Ab 2028: Korrektur von Lohnsteuerbescheinigungen – Änderungen und Korrekturen sollen künftig ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres möglich sein (§ 41c Abs. 3, 4 EStG-E).
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Ab 2028: Erweiterter Bescheinigungskatalog der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 EStG-E).
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Ab 2028: Freibetragsverfahren für freiwillig gesetzlich kranken-/pflegeversicherte Beamte und Versorgungsbezugsempfänger bei zu niedriger Vorsorgepauschale mangels steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse (§ 39a Abs. 1, 4 EStG-E).
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Ab 2030: Vorsorgepauschale – Berücksichtigung der tatsächlich vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) anstelle pauschaler Werte, mit Umsetzungsfrist bis 1.1.2030 (§ 39b Abs. 2 EStG-E).
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Erweiterung des automatisierten Datenaustauschs zu PKV-Beiträgen auf weitere Einrichtungen, u. a. Postbeamtenkrankenkasse und Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (§ 39 Abs. 4a EStG-E).
Geplante Einkommensteuerreform 2027/2028
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Stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und Kindergeldes sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
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Abflachung der zweiten Progressionszone und leichte Anhebung der Grenze zum unverändert bleibenden Spitzensteuersatz
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Gegenfinanzierung durch Ausweitung der sog. Reichensteuer (Einführung eines Steuer-Splits): 45 % bereits ab 250.000 €/500.000 € zvE (Einzel-/Zusammenveranlagung, bisher rd. 278.000 €/555.000 €), neuer Satz von 47 % ab 280.000 €/560.000 € zvE.
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Weitere Gegenfinanzierung durch Kürzung von Steuersubventionen: Absenkung der Abziehbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35a EStG).
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Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes für Minijobs von 2 % auf 5 %.
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Steuerliche Begünstigung von Abfindungen bei zügiger Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit
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Anhebung der Obergrenze für steuerbegünstigte Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (§ 3b EStG), zugleich vollständige Beitragsfreiheit tarifvertraglicher Zuschläge.
--Geplantes Altersvorsorgedepot
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Steuerbefreiung eines aktien- oder fondsbasiertes Altersvorsorgedepots nach schwedischem Vorbild unter bereits bekannter Freistellung in der Ansparphase und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase aus lohnsteuerlicher Sicht
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Aktuelles „rund um den Firmenwagen“ und das „Job-Rad“
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Sachbezüge
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Neue Sachbezugswerte für 2027 und Auswirkungen auf die Gestellung von Kantinenmahlzeiten, Restaurantschecks, Mahlzeitenzuschüssen und Unterkünften.
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Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG auch bei Vermittlung des Warenverkaufs an Endverbraucher im Namen und auf Rechnung einer anderen Konzerngesellschaft (Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.12.2025, 3 K 78/25, Revision zugelassen, noch nicht eingelegt).
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Aktuelles
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(Steuerfreier) Arbeitslohn
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u. a. Veräußerung einer Managementbeteiligung, Energiepreispauschale als Arbeitslohn steuerpflichtig?
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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten, welche Feiertagsregelung gilt?
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Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen beim Gesellschafter-Geschäftsführer
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Betriebliche Altersversorgung
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Höhe der steuerfeien Beträge im Jahr 2027
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Sonstiges
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U.a. ermäßigter Steuersatz für die Abgeltung mehrjährig krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs.
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Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG
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Progressionsvorbehalt: Gesamtsteuerbelastung ausländischer Einkünfte mit Progressionsvorbehalt; Doppelbesteuerungsabkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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Anforderungen an die Nachweispflicht des § 50d Abs. 8 EStG und Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG.
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Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs nach § 3 Nr. 64 EStG.
Die aktualisierten Inhalte werden wie gewohnt im Herbst 2026 bekannt gegeben.
Zufriedene Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen sagen:
"Die gute Laune und praxisnahe Sachkenntnis im Votragsstil von Herrn Schaffhausen lässt die Stunden dahinrennen." Cornelia K., Becker Marine Systems GmbH
"Der Seminarinhalt wird mittels aktuellen Praxisbeispielen anschaulich vermittelt." Jana K. aib - Bauplanung Nord GmbH
"Selten werden trockene Steuerthemen so anschaulich und unterhaltsam vermittelt. Es gab während des gesamten Seminars keine langeweile!" J.-O. Johannsen, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
"Danke für den tollen und informativen Tag." C. G., Hypoport SE
"Besonders das Thema Sachzuwendungen als Mittel zur Mitarbeiterbindung hat mir gefallen!" K. Fiedler, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH
"Sehr lebendig gestaltete Veranstaltung durch den Referenten, sehr praxisbezogen." C. Westenberger, Reverse Logistics Group
"Seminar war sehr informativ und erfrischend gestaltet. Auf Fragen einzelner Teilnehmer wurde sehr gut eingegangen. Das Seminar kann ich nur weiter empfehlen." A. Scheler, FISHBULL Franz Fischer Qualitätswerkzeuge GmbH
"Die Seminare sind immer sehr interessant + informativ." I. Greuter, VWT Wärmeservice + Haustechnik GmbH
"Nützliches, inhaltlich gutes Seminar." H. Witzel, Stadtwerke Aurich GmbH
"Das "trockene" Thema Sachzuwendungen wurde unterhaltsam, spannend und sehr informativ bearbeitet. Wir können viele Informationen mit in die Praxis nehmen. Danke an den Referenten :)." A. Wieland-Bräutigam, Eckes-Granini Deutschland GmbH
"Vielen Dank an Frau Bärbel Küch." M. Weiss, Vynova Wilhelmshaven GmbH
"Insgesamt ein gelungenes Seminar mit Witz und Humor vorgetragen, wenn auch manche Themen etwas langatmig ausgeführt wurden. Trotzdem durchaus zu empfehlen." A. Rannersberger, FMS Wertmanagement Service GmbH
"Sehr kompetente Referentin, die sehr anschaulich erklären kann." K. Stettner, Anlagenbau Neundörfer GmbH
"Das Seminar war sehr informativ für Neueinsteiger und alte Hasen." M. Glaser, Trumpler GmbH & Co. KG
"Seminar kann mit diesem Trainer weiter empfohlen werden." U. K. GIM, Heidelberg
"Das Seminar bietet einen sehr guten Praxisbezug. Individuelle Fragestellungen können angesprochen werden und werden umfassend beantwortet." S. Falke, Sparkasse Hildesheim
"Tolle Beispiele, die in der Praxis anzuwenden sind." C. Leipner-Geils, adata Software GmbH
"Immer wieder sehr nützlich, kommen jedes Jahr wieder." D. Kaup, Howatherm Klimatechnik GmbH
"Unentbehrlich für die Praxis, super Vermittlung der Inhalte, schwierige Sachverhalte werden plausibel erklärt." D. Rickert, Schirmer Galvanotechnik GmbH
"Hr. Schaffhausen übermittelt das doch sehr trockene Thema Steuer sehr gut und vor allem verständlich. Die Seminare mit Hr. Schaffhausen sind nur zu empfehlen auch für Quereinsteiger im Steuerbereich." V. Merkel, GDI Software, Landau
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