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Geschenke an Mitarbeitende, Geschäftspartner, Geschäftsfreunde

Steuerbegünstigt? Steuerfrei? Welche Besonderheiten sind zu beachten?

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Beschreibung

Zahlreiche Anlässe bieten die Möglichkeit, Mitarbeitenden, aber auch Geschäftspartnern oder Geschäftsfreunden, Geschenke zukommen zu lassen, entweder als Anerkennung oder als Aufmerksamkeit. Zudem bietet das Lohnsteuerrecht bei Sachgeschenken zahlreiche Möglichkeiten für eine steuergünstige Gestaltung. Doch Geschenke sind auch immer wieder Streitpunkt bei Lohnsteuer-Außenprüfungen.

 

Damit falsche Beurteilungen nicht teuer werden, erhalten Sie in unserem Online-Seminar die notwendigen Informationen über die aktuelle Rechtslage, um Sachverhalte im Zusammenhang mit Geschenken korrekt beurteilen und abrechnen zu können.

  1. Systematik des § 37b EStG

 

    1. Materielle Rechtslage

    2. Keine weitere Einkunftsart lt. BFH

    3. Was genau bedeutet „betriebliche“ Zuwendung

    4. Rechtsfolgen bei gesellschaftlicher oder privater Veranlassung?

 

  1. Sachzuwendungen an Kunden und Geschäftspartner oder fremde AN

 

    1. Wann greift das Pauschalierungswahlrecht?

    2. Wer ist Steuerschuldner?

    3. Besteuerungsgegenstand und Begriff des „Geschenkes“

    4. Zusätzliche Gegenleistung zur Geschäftsbeziehung

    5. Bemessungsgrundlage richtig erfassen

    6. Unterrichtungspflicht an Empfänger richtig umsetzen

    7. Was gilt bei Anwendung des § 160 AO

    8. Sonderfall „Streuwerbeartikel“: BFH vs. FinVerw – Streitpotenzial!

    9. Was gilt bei „Business-Veranstaltungen“, VIP-Logen und ähnlichen Zuwendungen?

 

  1. Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmenden

 

    1. Eigenständiges Wahlrecht für AG?

    2. Steuerpflichtige Zuwendung oder doch nur überwiegendes betriebliches Eigeninteresse ohne Lohncharakter?

    3. Sonderfälle: Arbeitslohn von dritter Seite und verbundene UN

    4. Merkmal der Zusätzlichkeit: FinVerw hebelt BFH bezüglich Gehaltsumwandlung aus!

    5. Wichtige Abgrenzungsfragen zu weiteren Begünstigungsnormen in der LSt oder Ausschluss der Pauschalierung?

 

  1. Weitere Punkte

 

    1. Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner

    2. Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer/Aufzeichnungspflichten

    3. Rechtsprechungshinweise, u. a. BFH-Veröffentlichung vom 15.10.2020 zur Frage der Bemessungsgrundlage

    4. Beispiele/Checkliste

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

21.06.2023 10:00 - 11:30 Uhr
Buchungsnummer: 36121
Details und Ablauf

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Referent

Herr Dipl.-Finanzwirt Sascha Spieker

Spieker, Sascha ANTRAGO
  • Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Fachautor zum Einkommensteuerrecht

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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