Digitale Entgeltunterlagen im Steuer- & Sozialversicherungsrecht 2026
Rechtliche Anforderungen & Tipps zur erfolgreichen Umsetzung, Pflichtbefreiung
Beschreibung
Arbeitgeber sind bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, bestimmte Entgeltunterlagen ihrer Beschäftigten, als Nachweis für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, digital aufzubewahren. Die rechtlichen Grundlagen wurden mit den „Grundsätzen nach § 9a BVV“ am 18. März 2022 offiziell veröffentlicht.
Hinzu kommt: Die elektronische Betriebsprüfung (euBP) rückt stärker in den Fokus. Auch hierfür müssen Unternehmen die entsprechenden Daten elektronisch vorhalten.
Bis zum 31.12.2026 besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der elektronischen Führungspflicht befreien zu lassen.
In unserem 120-minütigen Online-Seminar erfahren Sie:
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Welche Entgeltunterlagen digital gespeichert werden müssen
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Welche technischen und organisatorischen Anforderungen dabei gelten
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Wie Sie sich rechtssicher von der digitalen Führungspflicht befreien lassen können
Spätestens ab 2027 müssen die gesetzlichen Vorgaben vollständig umgesetzt sein. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Anforderungen an digitale Entgeltunterlagen und die elektronische Betriebsprüfung vor.
TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme rund um die Digitalisierung der Entgeltunterlagen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.
Inhalte
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Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?
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Beispiel: Befreiungsanträge über die Rentenversicherungspflicht bei geringfügig Beschäftigten
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Beispiel: Nachweise über Versicherungspflicht/-freiheit
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Beispiel: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
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Entgeltumwandlungsvereinbarungen
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Weitere
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Für welche Unterlagen gilt die Schriftformerfordernis?
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Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen/fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Unterschrift?
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Welche Anforderungen werden an Dateiformate, Speicherorte etc. gestellt?
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Welche Unterlagen dürfen Sie vernichten und welche müssen Sie im Original weiter vorhalten?
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Müssen die Unterlagen zwingend in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm geführt werden oder reicht ein gesonderter Ordner aus?
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Wo und in welcher Form kann ich mich von der Pflicht zur Führung der elektronischen Entgeltunterlage bis zum 31.12.2026 befreien lassen?
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Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Nachweisgesetz?
Organisatorische Hinweise
Systemvoraussetzungen:
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Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits
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PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)
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Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari
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Keine Software-Installation notwendig
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Lautsprecher/Kopfhörer
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Mikrofon & Webcam für Beteiligung
Zufriedene Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen sagen:
"Die gute Laune und praxisnahe Sachkenntnis im Votragsstil von Herrn Schaffhausen lässt die Stunden dahinrennen." Cornelia K., Becker Marine Systems GmbH
"Der Seminarinhalt wird mittels aktuellen Praxisbeispielen anschaulich vermittelt." Jana K. aib - Bauplanung Nord GmbH
"Selten werden trockene Steuerthemen so anschaulich und unterhaltsam vermittelt. Es gab während des gesamten Seminars keine langeweile!" J.-O. Johannsen, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
"Danke für den tollen und informativen Tag." C. G., Hypoport SE
"Besonders das Thema Sachzuwendungen als Mittel zur Mitarbeiterbindung hat mir gefallen!" K. Fiedler, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH
"Sehr lebendig gestaltete Veranstaltung durch den Referenten, sehr praxisbezogen." C. Westenberger, Reverse Logistics Group
"Seminar war sehr informativ und erfrischend gestaltet. Auf Fragen einzelner Teilnehmer wurde sehr gut eingegangen. Das Seminar kann ich nur weiter empfehlen." A. Scheler, FISHBULL Franz Fischer Qualitätswerkzeuge GmbH
"Die Seminare sind immer sehr interessant + informativ." I. Greuter, VWT Wärmeservice + Haustechnik GmbH
"Nützliches, inhaltlich gutes Seminar." H. Witzel, Stadtwerke Aurich GmbH
"Das "trockene" Thema Sachzuwendungen wurde unterhaltsam, spannend und sehr informativ bearbeitet. Wir können viele Informationen mit in die Praxis nehmen. Danke an den Referenten :)." A. Wieland-Bräutigam, Eckes-Granini Deutschland GmbH
"Vielen Dank an Frau Bärbel Küch." M. Weiss, Vynova Wilhelmshaven GmbH
"Insgesamt ein gelungenes Seminar mit Witz und Humor vorgetragen, wenn auch manche Themen etwas langatmig ausgeführt wurden. Trotzdem durchaus zu empfehlen." A. Rannersberger, FMS Wertmanagement Service GmbH
"Sehr kompetente Referentin, die sehr anschaulich erklären kann." K. Stettner, Anlagenbau Neundörfer GmbH
"Das Seminar war sehr informativ für Neueinsteiger und alte Hasen." M. Glaser, Trumpler GmbH & Co. KG
"Seminar kann mit diesem Trainer weiter empfohlen werden." U. K. GIM, Heidelberg
"Das Seminar bietet einen sehr guten Praxisbezug. Individuelle Fragestellungen können angesprochen werden und werden umfassend beantwortet." S. Falke, Sparkasse Hildesheim
"Tolle Beispiele, die in der Praxis anzuwenden sind." C. Leipner-Geils, adata Software GmbH
"Immer wieder sehr nützlich, kommen jedes Jahr wieder." D. Kaup, Howatherm Klimatechnik GmbH
"Unentbehrlich für die Praxis, super Vermittlung der Inhalte, schwierige Sachverhalte werden plausibel erklärt." D. Rickert, Schirmer Galvanotechnik GmbH
"Hr. Schaffhausen übermittelt das doch sehr trockene Thema Steuer sehr gut und vor allem verständlich. Die Seminare mit Hr. Schaffhausen sind nur zu empfehlen auch für Quereinsteiger im Steuerbereich." V. Merkel, GDI Software, Landau
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