Webinar
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Digitale Entgeltunterlagen im Steuer- & Sozialversicherungsrecht 2025

Rechtliche Anforderungen & Tipps zur erfolgreichen Umsetzung, Pflichtbefreiung

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Für den Nachweis der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung sind Arbeitgeber*innen seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, bestimmte Entgeltunterlagen ihrer Beschäftigten digital aufzubewahren.

 

Mit den „Grundsätzen nach § 9a BVV, für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV“ sind am 18. März 2022 nun auch die rechtlichen Rahmenbedingungen endgültig beschlossen und veröffentlicht worden.

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erfahren Sie, welche Unterlagen betroffen sind und welche Anforderungen für die elektronische Speicherung erfüllt sein müssen. Außerdem erhalten Sie alle für Sie wichtigen Informationen, wie Sie sich bis 2026 von der Pflicht zur Führung der elektronischen Entgeltunterlagen befreien lassen können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme rund um die Digitalisierung der Entgeltunterlagen können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit der Fachreferentin besprochen und geklärt werden.

  1. Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?

 

    1. Beispiel: Befreiungsanträge über die Rentenversicherungspflicht bei geringfügig Beschäftigten

    2. Beispiel: Nachweise über Versicherungspflicht/-freiheit

    3. Beispiel: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

    4. Entgeltumwandlungsvereinbarungen

    5. Weitere

 

  1. Für welche Unterlagen gilt die Schriftformerfordernis?

 

  1. Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen/fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Unterschrift?

 

  1. Welche Anforderungen werden an Dateiformate, Speicherorte etc. gestellt?

 

  1. Welche Unterlagen dürfen Sie vernichten und welche müssen Sie im Original weiter vorhalten?

 

  1. Müssen die Unterlagen zwingend in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm geführt werden oder reicht ein gesonderter Ordner aus?

 

  1. Wo und in welcher Form kann ich mich von der Pflicht zur Führung der elektronischen Entgeltunterlage bis zum 31.12.2026 befreien lassen?

 

  1. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Nachweisgesetz?

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

16.10.2025 14:30 - 16:30 Uhr Buchungsnummer: 57411
Details und Ablauf

Fachreferentin

Frau MA VWL/Germanistik Christiane Droste-Klempp

Droste-Klempp ANTRAGO
  • Personalmanagementberaterin und Referentin mit den Schwerpunkten Entgeltabrechnung, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge

  • erfahrene Fachreferentin in allen Bereichen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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