Webinar

Aushilfen & Minijobs in der Entgeltabrechnung (Payroll) 2026

Ihr Update zur geringfügigen Beschäftigung

Einsteiger Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Zum 1. Januar 2026 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 €/Stunde. Dadurch erhöht sich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf 603 €. Diese Änderung wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Insbesondere das Vorgehen im Hinblick auf Mitarbeitende, die bisher knapp oberhalb der bisherigen Minijobgrenze lagen und bewusst der Sozialversicherungspflicht unterlagen, muss bedacht werden. Ein Übergangsrecht gibt es nicht! Wie können Sie diese Fälle rechtssicher behandeln?

 

In unserem 120-minütigen Online-Seminar erhalten Sie wichtige Antworten auf diese und viele weiteren Fragen rund um die Abrechnung von Minijobbern und Aushilfen.

 

Unser Fachreferent zeigt Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen, praxisrelevante Stolperfallen sowie sichere Lösungen für Ihre tägliche Arbeit.

 

Ihr persönlicher Lernerfolg:

 

  • Aktuelles Praxiswissen zu den Änderungen ab 2026

  • Klare Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Abrechnung von Aushilfen & Minijobbern

  • Zahlreiche Fallbeispiele für eine direkte Umsetzung

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Probleme aus Ihrer betrieblichen Praxis können im Rahmen unseres Live-Webinars besprochen und geklärt werden.

Inhalte

  1. Minijobs – SV-rechtliche Beurteilung der geringfügig entlohnten Beschäftigung

 

    1. Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten? Was ist neu laut BSG?

    2. Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?

    3. Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern

    4. Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten

    5. Minijobber und Arbeitszeitkonten – Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten

    6. Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?

    7. Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc.) der Minijob positiv gestaltet werden?

    8. Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen

    9. Minijobs in der RV – RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?

    10. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?

 

  1. Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen

 

    1. Pflichten des Arbeitgebers

    2. Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers

    3. Beginn der Versicherungspflicht

    4. Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber?

    5. Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?

 

  1. Entgeltunterlagen

 

    1. Entgeltunterlagen – was muss in der BP vorgelegt werden?

    2. Nachweisgesetz (Arbeitsverträge?)

    3. Arbeitszeitnachweise nach MiLoG und AEntG

    4. Ausnahmen nach MiLoDokV und MiLoAufzV

    5. Besonderheiten für nahe Angehörige

    6. Probleme in der BP der DRV bzgl. des Umfangs der Arbeitszeitnachweise

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine (4)

09.10.2026 09:00 - 11:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 63040
Details und Ablauf

09.10.2026 09:00 - 11:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 63040
Details und Ablauf

18.01.2027 13:00 - 15:15 Uhr
Termin findet verbindlich statt findet verbindlich statt
Buchungsnummer: 67106
Details und Ablauf

03.05.2027 13:00 - 15:15 Uhr Buchungsnummer: 67107
Details und Ablauf

25.10.2027 09:00 - 11:15 Uhr Buchungsnummer: 67108
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski

Romanowski, Jörg ANTRAGO
  • seit 2010 Rentenberater und Dozent für SV-Recht

  • zuvor Betriebsprüfer der DRV Bund (Brandenburg & Berlin)

  • 30 Jahre Erfahrung im SV-Recht

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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