Neue Zwangsarbeitsgesetze in EU und USA
Lieferketten sichern & Importstopps sowie Marktverbote vermeiden
Beschreibung
Wer Waren international bewegt, steht heute unter verschärfter Beobachtung. Die Bekämpfung von Zwangsarbeit hat sich von einer moralischen Debatte zu einem knallharten Regulierungsfaktor im globalen Handel entwickelt.
Vorreiter sind hierbei die USA, die mit einer rigorosen Durchsetzungspolitik Fakten schaffen: Auf Basis des „Uyghur Forced Labor Prevention Act” (UFLPA) blockieren die US-Behörden systematisch Produkte mit Verbindung zur Region Xinjiang. Flankiert wird dies durch den historischen Paragrafen 307 des Tariff Act of 1930, der jegliche Importe aus Zwangsarbeit, unabhängig vom Herkunftsland, konsequent unterbindet.
Das schärfste Schwert der US-Zollbehörde „Customs and Border Protection” (CBP) ist dabei die integrierte Beweislastumkehr: Sobald ein Anfangsverdacht geäußert wird, liegt es allein am importierenden Unternehmen, den lückenlosen Gegenbeweis zu erbringen.
Des Weiteren hat am 2. Juni 2026 das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) auf Basis von „Section 301“ festgestellt, dass die unzureichende Bekämpfung und mangelnde Durchsetzung von Einfuhrverboten für Zwangsarbeitsprodukte in 60 untersuchten Volkswirtschaften (darunter die EU, China, das Vereinigte Königreich und Kanada) den US-Handel unzulässig belastet.
Um faire Wettbewerbsbedingungen für amerikanische Unternehmen und Arbeiter wiederherzustellen, schlägt das USTR zusätzliche Strafzölle vor: Volkswirtschaften mit teilweisen Regelungen oder entsprechenden Handelsabkommen sollen mit 10 % Extrazoll belegt werden, während für alle übrigen betroffenen Regionen ein Aufschlag von 12,5 % vorgesehen ist, ergänzt durch einen speziellen Entlastungsmechanismus für Textilimporte.
Wer hier keine hieb- und stichfeste Dokumentation vorweisen kann, riskiert die sofortige Beschlagnahme, lange Festhaltungen im Hafen oder den kompletten Ausschluss vom amerikanischen Markt.
Diese regulatorische Härte erreicht nun auch Europa: Mit der neuen EU-Zwangsarbeitsverordnung („Forced Labour Regulation“, FLR) hat Brüssel ein umfassendes Regelwerk verabschiedet, das den Vertrieb, das Inverkehrbringen sowie den Export von Produkten aus Zwangsarbeit im gesamten Unionsgebiet unter Strafe stellt.
Das EU-Verbot unterscheidet weder Produktgattungen noch Warenwerte. Es gilt universell und weltweit. Für international agierende Unternehmen bedeutet dies akuten Handlungsbedarf: Obwohl die Übergangsfrist der EU-Regelung erst am 14. Dezember 2027 endet, erzwingt die bereits aktive US-Praxis eine sofortige strategische Neuausrichtung.
Nur ein verzahnter, transatlantischer Compliance-Ansatz schützt Lieferketten jetzt vor dem plötzlichen Stillstand.
In unserem 180-minütigen Live-Webinar erfahren Sie aus erster Hand, welche praktischen Konsequenzen die FLR sowie die neu im Juni 2026 veröffentlichten offiziellen EU-Leitlinien für Ihre Lieferketten haben.
Unser Fachreferent, Arne Mielken, zeigt Ihnen im Detail, wie Sie Risikoanalysen effizient aufbauen, das geforderte End-to-End-Monitoring etablieren und die verschärften Compliance-Anforderungen rechtssicher in Ihre Geschäftsprozesse integrieren.
Zudem erhalten Sie einen fundierten Überblick über drohende Sanktionen, behördliche Marktverbote (Product Bans) und konkrete Strategien, um Ihr Unternehmen wirksam vor existenzbedrohenden Lieferstopps oder Zusatzzöllen zu schützen.
TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.
Inhalte
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Hintergrund & der Blick in die USA
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Vom Trend zum Gesetz: Warum Zwangsarbeitsverbote den Welthandel radikal verändern.
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Das harte US-Vorbild: Wie der UFLPA per Beweislastumkehr Importe blockiert.
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Aktuell (Juni 2026): Warum das USTR wegen mangelnder Kontrollen Zölle gegen 60 Staaten (inkl. EU) fordert.
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Die neue EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR)
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Wer ist betroffen? Warum das neue EU-Verbot für alle Unternehmen gilt (unabhängig von der Größe).
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Der Zeitplan: Was jetzt gilt und warum am 14. Dezember 2027 die Übergangsfrist endet.
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Bürokratie-Entlastung durch „Omnibus Simplification“
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Das EU-Entlastungspaket: Welche Erleichterungen das „Omnibus I“-Paket für Lieferketten bringt.
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Die versteckte Falle: Warum die Zwangsarbeitsverordnung trotz der Erleichterungen für KMU voll greift.
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LkSG vs. EU-Verordnung
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Der Unterschied: Deutsches Lieferkettengesetz (Prozesspflicht) vs. EU-Verordnung (hartes Produktverbot).
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Praxis-Nutzen: Wie Sie bestehende LkSG-Analysen für die neuen EU-Regeln nutzen können.
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Praxis & Handlungsempfehlungen
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Lieferketten prüfen: Wo liegen die kritischen Regionen und Vorprodukte?
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Verträge anpassen: Klauseln und Audit-Rechte richtig verankern.
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Dringlichkeit: Warum US-Exporteure sofort handeln müssen, während reine EU-Händler jetzt umstellen.
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Haftung, Strafen & Behördenkontrollen
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Die Konsequenzen: Verkaufsverbote, Rückrufe und die Pflicht zur Vernichtung von Ware auf eigene Kosten.
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Wer haftet? Bußgelder und persönliche Risiken für das Management.
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Fragen & Antworten (Q&A)
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Offene Fragerunde für Ihre konkreten Praxis- und Teilnehmerfragen.
Organisatorische Hinweise
Systemvoraussetzungen:
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Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits
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PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)
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Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari
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Keine Software-Installation notwendig
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Lautsprecher/Kopfhörer
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Mikrofon & Webcam für Beteiligung
Zufriedene Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen sagen:
"Das Seminar wurde sehr gut geführt und vollumfänglich vermittelt. Die Teilnahme wird weiterempfohlen." Marcel S., Teigwaren Riesa GmbH
"Alle Inhalte wurden ausführlich erklärt. Es wurde individuell auf die Fragen eingegangen. Herr Stüttgen hat sämtliche Seminarinhalte verständlich rübergebracht." Sabrina S., MMS Stahl- und Anlagenbau GmbH
"SUPER" H. Wright, Skyline EXPRESS GmbH
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