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Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der Praxis 2026

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unter Berücksichtigung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

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Beschreibung

Die 𝗘𝗨 hat das Lieferkettengesetz 𝗻𝗲𝘂 𝗷𝘂𝘀𝘁𝗶𝗲𝗿𝘁 - die 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 bleiben 𝗮𝗻𝘀𝗽𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝘃𝗼𝗹𝗹.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards in ihren Lieferketten zu sichern.

 

Das Gesetz gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und verlangt weiterhin wirksame Präventions-, Abhilfe- und Beschwerdemechanismen, auch wenn die Politik an einer Verschlankung arbeitet und das BAFA, eingereichte Berichte wohl nur eingeschränkt prüft. Sanktionen sollen sich künftig auf vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten bei Menschenrechten konzentrieren.

 

Parallel wirkt aber die EU-Richtlinie CSDDD, die seit Juli 2024 teilweise gilt und zusätzlich zivilrechtliche Haftung und Transparenzpflichten vorsieht.

 

Am 9. Dezember 2025 kam es zur Einigung zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament zur Vereinfachung der CSDDD. Die vorgesehenen Änderungen im Überblick:

 

  • Anhebung der Grenzwerte: Die Richtlinie greift erst ab 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Mrd. €.

 

  • Pragmatische Risikoanalyse: Unternehmen müssen nicht mehr die gesamte Kette lückenlos erfassen. Stattdessen Fokus auf Bereiche mit dem höchsten Risiko für negative Auswirkungen und Nutzung von Informationen, die mit „zumutbarem Aufwand“ verfügbar sind.

 

  • Streichung von Pflichten: Die Pflicht zur Erstellung von Klimaschutz-Übergangsplänen wurde aufgehoben.

 

  • Haftung & Sanktionen: Die EU-weite harmonisierte Haftungsregelung wurde gestrichen (Rückfall auf nationales Recht). Sanktionen werden auf maximal 3 % des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt.

 

  • Zeitplan: Die Umsetzungsfrist wird um ein Jahr auf Juli 2028 verschoben; erste Maßnahmen müssen bis Juli 2029 umgesetzt sein.

 

Zurück zu Deutschland: Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ist vereinbart, das LkSG durch ein Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung zu ersetzen, das die Richtlinie der Europäischen Union über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.

 

Für die Übergangszeit sind Entlastungsmaßnahmen für die vom LkSG erfassten Unternehmen vorgesehen. Die Bundesregierung hat dazu bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

 

Sie sehen also: Trotz aller Reformvorhaben bleibt die Rechtslage in Deutschland und der EU für Unternehmen unübersichtlich und komplex. „Deutschland sagt so, Europa anders, alle vereinfachen alles, verwirren dadurch aber zusätzlich. Wie soll man sich da zurechtfinden?“ wie es ein Unternehmer kürzlich passend zusammenfasste.

 

In unserem 360-minütigen Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick zu den rechtlichen Anforderungen des LkSG und der CSDDD, einschließlich der aktuellen Vereinfachungsentwürfe von Bundesregierung und EU. Der Fachreferent erklärt, wie Sie Dokumentations- und Berichtspflichten erfüllen, präventive Maßnahmen umsetzen, Verstöße vermeiden und sich gezielt auf mögliche BAFA-Prüfungen vorbereiten.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

 

Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden!

 

Diese Schulung wird von unseren Kunden auch gern als Inhouse-Veranstaltung gebucht. Konkrete Anfragen richten Sie bitte direkt an unser Inhouse-Team: inhouse@tangens-akademie.de

Inhalte

  1. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

    1. Wesentliche Rechtsgrundlagen im Überblick

    2. Wer ist direkt betroffen?

    3. Wer ist indirekt betroffen?

    4. Zukunft des LkSG aufgrund politscher Debatten

 

  1. Schutzumfang des LkSG

 

    1. Menschenrechte

    2. Umweltrechte & -standards

 

  1. Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

 

    1. Welche Vereinfachungen wird es zukünftig geben?

    2. „EU-Lieferkettengesetz“ versus deutsches „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“

    3. Handlungsempfehlungen

 

  1. Pflichten erfüllen & Compliance sichern

 

    1. Grundsatzerklärung

    2. Organisationsanforderungen

    3. Ernennung & Schulung eines „Beauftragten für Umwelt & Menschenrechte“

    4. Beschwerdeverfahren einrichten

    5. Präventionsmaßnahmen ergreifen

    6. Dokumentations- & Berichtspflicht erfüllen

    7. Risikomanagement & Risikoanalyse

 

  1. Die Betriebsprüfung durch das BAFA

 

    1. Behördliche Kontrollrechte des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    2. Strafmaßnahmen, Höhe der Zwangs- & Bußgelder

 

  1. Praktische Umsetzung & Beispiele

 

    1. Informationen & Transparenz

    2. Vertragsbeziehungen & Vertragsklauseln

    3. Sicherstellung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

    4. Bewertung,- Kontroll- & Abhilfemaßnahmen

    5. Einsatz von Managementsystemen & Zertifizierungen

    6. Einsatz von Software zur Umsetzung des LkSG

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

06.10.2026 09:00 - 16:15 Uhr Buchungsnummer: 64224
Details und Ablauf

Fachreferent

Herr Arne Mielken (BA(Hons), EMBA, MA, MIEx (Grad), CCLS™)

Mielken, Arne_ANTRAGO
  • Arne Mielken ist ein international anerkannter Experte für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht mit umfassender Erfahrung in der praktischen Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Er studierte in Großbritannien, Spanien, Frankreich und den USA und verfügt über Abschlüsse in International Business, Europastudien und einem Executive MBA. Zudem ist er diplomierter Fachmann für World Customs Compliance.

  • Herr Mielken ist Mitglied der EU Trade Contact Group und des HMRC Joint Customs Consultative Committee, tritt regelmäßig als Fachreferent auf und veröffentlicht Beiträge zu aktuellen Zoll- und Handelsthemen. Er lebt in London und spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

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