Datenerhebung im Rahmen der Pandemiebekämpfung – Update
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gültig ab 20.03.2022 und dessen korrekte Umsetzung in der datenschutzrechtlichen Praxis
Beschreibung
Mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den deutschen Bundestag werden seit dem 20.03.2022 mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Am 19.03.2022 ist die bisherige Rechtsgrundlage ausgelaufen. Nun sind Länder nur noch befugt, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Einige Maßnahmen und Regelungen – besonders im Hinblick auf den Datenschutz – haben sich geändert bzw. sind weggefallen.
Arbeitgeber und insbesondere besondere Einrichtungen (z. B. Pflegeheime, Krankenhäuser) und deren Vertreter sollten wissen, welche gesetzlichen Anforderungen zur Datenerhebung und Archivierung aktuell zu beachten sind und wie deren gesetzeskonforme Umsetzung praktikabel sichergestellt werden kann.
Im Live-Webinar werden u. a. folgende Fragen beantwortet:
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Wie ist die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf Corona-Datenverarbeitungen?
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Was sind die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz?
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Welche Daten müssen / dürfen als Nachweis erfasst und dokumentiert werden?
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Welche gesetzlichen Vorgaben sind bei der Datenverarbeitung von Gesundheitsdaten (z. B. Abfrage des Impf- oder Genesenenstatus) zu beachten?
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Wann ist zwingend eine Einwilligung des Beschäftigten einzuholen?
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Wie kann die datenschutzkonforme Dokumentation aussehen?
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Wann sind welche Daten zu löschen?
Die Inhalte des Live-Webinars verstehen sich vorbehaltlich noch zu erwartender aktueller Änderungen, die kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden.
Inhalte
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Das „neue“ Infektionsschutzgesetz – Was hat sich geändert?
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Welche Änderungen bringt das „neue“ Infektionsschutzgesetz mit sich?
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Welche Maßnahmen wurden aufgehoben?
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Welche Befugnisse haben die Länder?
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Welche Regelungen gelten bei besonderen Einrichtungen (z. B. Pflegeheime, Krankenhäuser)?
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Corona-Datenverarbeitung – Was ist erlaubt?
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In welchen Fällen ist die Abfrage eines „G“-Nachweises erlaubt?
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Wie erfolgt die datenschutzkonforme Dokumentation?
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Welche Datenverarbeitungen sind ausschließlich auf Grundlage einer wirksam eingeholten Einwilligung rechtmäßig?
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Was sind die datenschutzrechtlichen Folgemaßnahmen für den Verantwortlichen?
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Wie stelle ich eine transparente Datenverarbeitung sicher?
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Wie ist damit umzugehen, wenn bereits 3G-Nachweise ohne Rechtsgrundlage gespeichert wurden?
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Wie sieht es mit der Home-Office-Anbietungspflicht aus?
Organisatorische Hinweise
Systemvoraussetzungen:
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Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits
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PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)
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Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari
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Keine Software-Installation notwendig
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Lautsprecher/Kopfhörer
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Mikrofon & Webcam für Beteiligung
Zufriedene Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen sagen:
"Das Seminar hatte einen sehr guten Praxisbezug. Der Referent ist auf jede einzelne Frage der Teilnehmer eingegangen." K. Conrad, Köthen Energie GmbH
"Sehr praxisnahes Seminar mit anwendbaren Tipps. Der Dozent bringt das Thema super rüber, so dass auch Nicht-Juristen das Thema Datenschutz und Werbung gut nachvollziehen können." A. Langhof, Tele Columbus Betriebs GmbH
"Das Seminar ist sehr zu empfehlen, Fachkenntnisse und Erfahrungen der anderen Teilnehmer bringen jeden, der das Thema als Aufgabe hat, voran." O. Wirbs, znet group GmbH
"Sehr praxisnahes Seminar, gute Referenten. Bin sehr zufrieden." D. Stanik, Schne-Frost GmbH & Co. KG
"Sehr zugängliche und freundliche Lehrer. Das Thema wurde sehr gut im Timing gehalten." G. G. Locci, ALMECO GmbH
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