Webinar

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) & krankheitsbedingte Kündigung in der betrieblichen Praxis 2024

Zwei erfahrene Fachreferenten erläutern die betriebliche Praxis

Fortgeschrittene Spezialthema Zertifikat nach Teilnahme

Beschreibung

Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, abzuklären, wie die Arbeitsunfähigkeit (AU) möglichst schnell überwunden, mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

 

Dies gelingt durch die Einführung bzw. praktische Anwendung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), das in der Regel auch eine wichtige Voraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist. Ohne die vorherige Anwendung des BEM, gilt eine krankheitsbedingte Kündigung als sozialwidrig und unverhältnismäßig und wäre somit unwirksam.

 

Um aufgrund des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine bösen Überraschungen erleben zu müssen, ist es für Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter*innen der Personalabteilung (HR) besonders wichtig, über die aktuellen Rechte und Pflichten genau informiert zu sein. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u. a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen.

 

In unserem Online-Seminar vermitteln Ihnen gleich zwei erfahrene Praktiker, ein BEM- und ein Rechtsexperte, wie Sie ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Ihrer Organisation etablieren und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um krankheitsbedingte Kündigungen rechtskonform aussprechen zu können.

 

TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit den beiden Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

  1. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der betrieblichen Praxis

 

  • Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und betrieblicher Nutzen

  • Eingliederungsmanagement – was ist das?

  • Begriffsklärung: Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung, Erwerbsminderung

  • Notwendige Schritte bei Vorbereitung und Implementierung des BEM

  • Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Eingliederungsverfahren und Klärungsprozess

  • Verfahrenseinleitung durch den Arbeitgeber: der/die BEM-Beauftragte

  • Beteiligung von Betriebs-/Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung

  • Einbeziehung des Werks- oder Betriebsarztes, von Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

  • Verfahrensablauf und Gespräche im BEM

  • Rolle der Vorgesetzten/Führungskräfte

  • Übersicht der möglichen Maßnahmen und Abschluss eines BEM

  • Internes vs. externes Fallmanagement

  • Praktische Erfahrungen aus anderen Unternehmen

 

  1. Die krankheitsbedingte Kündigung in der betrieblichen Praxis

 

  • Bedeutung der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung

  • Das Drei-Stufen-Modell zur Prüfung von krankheitsbedingten Kündigungen

  • Muss immer ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Vorhinein angeboten werden?

  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen lang andauernder Krankheit

  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten

  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung

  • Krankheitsbedingte Kündigung wegen verminderter Leistungsfähigkeit

  • Negative Gesundheitsprognose – was ist das?

  • Anforderungen an die Darstellung von „wirtschaftlichen Belastungen“ und „erheblichen Betriebsablaufstörungen“

  • Krankheitsbedingte Kündigung von älteren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern über 55 Jahre – Möglichkeiten und Grenzen

  • Krankheitsbedingte Kündigung und Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147a SGB III

  • Informationsschreiben an Beschäftigte, Angebot BEM an Mitarbeiter, Antwortschreiben Mitarbeiter

 

  1. BEM und der Betriebs- bzw. Personalrat

 

  • Wann und wie muss die Interessenvertretung/SBV beteiligt werden?

  • Rechte & Pflichten von Interessenvertretung und Schwerbehindertenvertretung

  • Folgen der Ablehnung der Beteiligung durch BEM-Berechtigte

  • Rolle im Klärungsprozess und im BEM-Team

  • Mitbestimmung bei der Umsetzung von BEM-Maßnahmen

 

  1. Weitere Rechtsfragen zum BEM

 

  • Haftung des Arbeitgebers und der Führungskraft

  • Haftung des BEM-Beauftragten

  • Schadensersatz des Arbeitnehmers bei Nichtdurchführung des BEM

  • Unkooperatives Verhalten des Arbeitnehmers

  • Unverhältnismäßige Forderungen des Arbeitnehmers

  • Androhung von rechtlichen Konsequenzen bei Nichtkooperation des Arbeitnehmers

  • Anzahl der notwendigen BEM-Verfahren bei Nichtgelingen

  • BEM und das AGG

 

  1. Neues Schwerbehindertenrecht & betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

 

  • Der neue Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • Welche Anforderungen müssen nach § 173 Abs. 3 SGB IX tatsächlich erfüllt sein?

  • Geltung der Neuregelung für schwerbehinderte gleichgestellte Arbeitnehmer

  • Können Arbeitnehmer durch Stellung des Antrages auf Anerkennung der Schwerbehinderung die Kündigung verhindern?

  • Verfahren beim Integrationsamt in Bezug auf die Antragstellung, Vorbereitung der Kündigung von Schwerbehinderten

 

  1. Bereitstellung von Mustern für das Unternehmen, z. B.:

 

  • Eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Eine Führungsrichtlinie zur Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Checkliste für Erstkontakt, Erstgespräch und Durchführung der Maßnahmen

  • Einen Antrag des Arbeitgebers bei Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien- oder Bonusgewährung nach Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

 

  1. Beantwortung weiterer Teilnehmerfragen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

23.05.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 42685
Details und Ablauf

24.10.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 42686
Details und Ablauf

18.12.2024 09:00 - 16:15 Uhr
Buchungsnummer: 42175
Details und Ablauf

Referenten

Herr RA Jean-Martin Jünger

Jünger, Jean-Martin ANTRAGO

(Themen: Arbeitsrecht & Kündigung)

 

  • Rechtsanwalt in der renommierten Anwaltsgemeinschaft Wissmann und Kollegen in Mannheim

  • Lehrbeauftragter für das Fach Arbeitsrecht an der Hochschule Heidelberg

  • Geschätzter Fachreferent & Inhouse-Projekttrainer bei TANGENS


Herr Dipl.-Pädagoge Markus Hombach

Hombach, Markus ANTRAGO

(Thema: BEM)

 

  • Fachmann für Prävention und Rehabilitation

  • Erfahrener Berater für Unternehmen und Behörden an der Schnittstelle von Arbeit und Gesundheit

  • Anerkannter Fachreferent zu den Themen BEM und BGM

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